Statt unverbindliches Angebot - Rechnung

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Statt unverbindliches Angebot - Rechnung

Hallo,

Ich habe bei einer FA mit einer E-Mail mit Bilder angefragt was die Abflussrohrreparatur kosten würde. Daraufhin erhielt ich einen Anruf - in diesem Telefonat fragte ich explizit was das kosten würde, als Antwort erhielt ich, dass erstmal danach geschaut werden muss und daraufhin ein Angebot erstellt wird- auf die Nachfrage ob das kostenlos und unverbindlich sei bejahte man dies (das war der Chef persönlich).

Am selbigen Tag erhielt ich einen Anruf das es spontan klappen würde und man vorbei kommen könnte - dem stimmte ich zu. Meine Frau war daheim.
Danach haben die Monteure eine Tv Befahrung gemacht.

Jetzt soll ich die tv Befahrung bezahlen, mag rechtens sein aber ich habe dem nicht zugestimmt, würde nicht vorher gefragt oder sonstiges.
Meine Frau hat dann einen Tagelohnschein unterschrieben und weg waren sie.

Später per Telefon noch kurz die Sachlage geklärt was mit dem Rohr ist und dann sagte man mir das ich für die kamerabefahrung ca 150€ zahlen muss.

Ich finde mich über den Tisch gezogen...

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Jetzt soll ich die tv Befahrung bezahlen, mag rechtens sein aber ich habe dem nicht zugestimmt, würde nicht vorher gefragt oder sonstiges.


Und Ihre Frau?
Die war ja immerhin anwesend.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Frau hat den Zutritt zu der Räumlichkeit gewährt - sie wurde auch nicht vorher gefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
sie wurde auch nicht vorher gefragt

Nö, aber sie hat wohl unzweifelhaft der kostenpflichtigkeit zugestimmt.


Man könnte aber prüfen, ob es hier nicht zu überhöhten Abrechnungen gekommen ist. Soll in der Branche ja immer wieder mal vorkommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Zitat:
Meine Frau hat dann einen Tagelohnschein unterschrieben und weg waren sie.


Das war wohl der Fehler.

Lässt sich das nicht so regeln:
Die Kosten werden mit der Auftragssumme verrechnet. Denn eine TV Untersuchung ist sicherlich richtig bei so einem Problem.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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