Streitfall mit KFZ-Werkstatt

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
StephanLa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitfall mit KFZ-Werkstatt

Hallo,
ich habe einem Karosseriebau-Fachbetrieb einen Anhänger zur Reparatur übergeben. Die Sache war nur eine kleine Schweißarbeit an einer gut zugänglichen Stelle. Material war nicht nötig (nach Auskunft des Betriebs). Da ich selbst handwerklich nicht unbedarft bin, kann ich den Aufwand mit maximal 2 Arbeitsstunden einschätzen (und das ist schon sehr großzügig).
Jetzt will ich das Fahrzeug abholen und der Chef dort will von mir 200 Euro, bar und ohne Rechnung. Auf meine Frage nach dem tatsächlichen Aufwand wird erwidert, dass mich das nichts anginge. Auf meine Forderung nach einer Rechnung wird gedroht, mir 5 Arbeitsstunden a 100 Euro (plus Mwst.) zu berechnen. Das Fahrzeug wolle der Betrieb solange als Sicherheit behalten.

Wie reagiert man auf so etwas?







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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine Werkstatt die eine solche Aussage macht ist meiner Meinung nach unseriöse. Rufen Sie beim Finanzamt an und schildern Sie den Vorfall.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Ohne Rechnung geht gar nicht. Die Drohung, dir dann eine horrende Summe in Rechnung stellen zu wollen, funktioniert auch nicht. Für solche handwerklichen Arbeiten gibt es m. W. Richtzeiten: Wenn ein Handwerker also viel länger braucht, dann hat er eben Pech. Bei den Handwerkskammern gibt es aber auch Schlichtungsstellen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:
Ohne Rechnung geht gar nicht.

Da Privatleute gar keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung haben sondenr nur Untermehmer, ist diese Aussage falsch.


Ansonsten wäre wichtig zu wissen was den genau auf dem schriftlichen Auftrag der Werkstatt bezüglich der Reparatur steht.


quote:
kann ich den Aufwand mit maximal 2 Arbeitsstunden einschätzen (und das ist schon sehr großzügig).

Also wäre 200 EUR doch noch so im Rahmen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Ohne Rechnung geht gar nicht.

Da Privatleute gar keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung haben sondenr nur Untermehmer, ist diese Aussage falsch. <hr size=1 noshade>


Auch Privatleute haben aber einen Anspruch auf Quittungserteilung (§ 368 BGB ).

Wenn eine Vergütung nicht konkret bestimmt wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 632 BGB ). Wie schon gesagt, dürfte die Handwerkskammer helfen können. Mich würds doch überraschen, wenn für einfache Schweißarbeiten ein Stundenlohn von 100 EUR verkehrsüblich wäre.

Wenn keine Einigung erzielt wird, musst du auf Herausgabe des Anhängers Zug um Zug gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen. Vielleicht hilft ja schon die Drohung damit.

-- Editiert am 26.07.2011 23:52

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:
Mich würds doch überraschen, wenn für einfache Schweißarbeiten ein Stundenlohn von 100 EUR verkehrsüblich wäre.

Hier bei uns wären das 40-60 EUR pro Stunde.
Aber die HWK hat da bestimmt lokale Richtwerte.






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#6
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich bin für Schlosserarbeiten ( einschl. Schweißen ) bei knapp 60 Eur + MwSt. Man hat als Privatperson sehr wohl das Recht auf eine Rechnung/ Quittung, da die auch ein Privathaushalt 2 Jahre aufbewahren muß. Wenn Du den Hänger z.B. zum Hausbau eingesetzt wird, dann musst Du auch dafür die Rechnung 2 Jahre aufbewahren.

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/steuer/Privatpersonen_Rechnungen.html



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:
Man hat als Privatperson sehr wohl das Recht auf eine Rechnung/ Quittung,

In der Formulierung ist und bleibt es falsch.

Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Quittung hat man.
Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Rechnung hat man nicht. Es sei denn es wurde vertraglich vereinbart.

Nicht umsonst spricht die genannte Quelle ja auch nicht nur von Rechnungen:
quote:
Danach hat jede Privatperson Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen






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