Liebe Forenmitglieder!
Angenommen, jemand hat Probleme mit einer Baufirma, die als GU für ein EFH beauftragt wurde.
Da es zu der Baufirma im Internet weder positive noch negative Einträge gibt, sieht man sich die Bilanz des Unternehmens an. Darin wird ersichtlich, dass das Unternehmen sehr verschuldet ist.
Angenommen man spricht das Unternehmen darauf an und dieses würde einen versichern, dass die Überschuldung rein steuerliche Gründe hätte und man sich keine Sorgen machen müssen, da man sich innerhalb der Firmengruppe (der Gesellschafter hat über verschachtelte Konstruktion noch 30 andere Firmen) bei Bedarf jederzeit mit Geld und Personal gegenseitig aushilft. Der Verkäufer sei auch noch selbst#ndig in der Finanzbranche tätig und hätte daher diesbezüglich einen Vertrauensvorschuss
Was wäre, wenn dies sogar vor mehreren Zeugen passiert wäre und auch noch ergänzt werden würde, dass es die Firma bestimmt noch lange geben wird, da er seit kurzem selbst Gesellschafter der Firma sei.
Der Vertrag beinhalte einen Fixpreis mit entsprechender Leistungsbeschreibung. Bezahlung je nach Baufortschritt anhand eines Zahlungsplanes.
Im Sommer 2019 würde dieser Verkäufer, welcher auch der Baustellenkoordinator sei, auf die Baustelle kommen um die Fenster auszumessen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Glattstrich noch nicht fertig, Parapethöhe und Giebelwände noch nicht aufgemauert.
Im Zahlungsplan sei eine Zahlung zum Zeitpunkt der „Fensterbestellung" vereinbart. Es hätte bereits Gespräche mit Verkäufer und Fensterhersteller gegeben und die Details für eine Bestellung seien geklärt. Ende des Sommers käme vom GU die Rechnung zur Fensterbestellung. Diese würde auch entsprechend bezahlt werden, in dem Glauben, dass die Bestellung nun abgeschlossen sei. Dies seien ca. 30.000 EUR. Der zweite Teilbetrag ist lt. Zahlungsplan bei der Fensterlieferung fällig.
Nachdem im Folgenden der GU auf mehrfaches Nachfragen keinen Liefertermin für die Fenster mitteilen kann, fragt man bei der Fensterfirma direkt nach. Diese teilt einem mit, dass keine Fensterbestellung bei ihnen eingegangen sei.
Seit diesem Zeitpunkt diskutiere man mit dem GU über die Rückzahlung der getätigten Anzahlung. bzw. den Abschluss unserer Fensterbestellung bei der Fensterfirma.
Fakt ist:
dass von mehreren Kunden des GU bekannt ist, dass deren Baustellen ebenfalls nicht abgeschlossen oder weiterbearbeitet werden.
Auch mehrere Lieferanten vom GU nicht bezahlt werden, daher wolle auch die Fensterfirma nicht mehr mit diesem zusammenarbeiten.
Einige der ehemaligen Mitarbeiter haben ihr Gehalt nicht mehr bekommen.
Im Herbst 2019 werde der GU, ohne Information an die Kunden verkauft. Der neue GF sei dafür zuständig offene Forderungen einzuholen. Der alte GF und der Verkäufer sollen angeblich noch die offenen Baustellen fertigstellen. Machen in der Realität jedoch nichts außer Zeit schinden.
Der GU möchte die getätigte Anzahlung nur abzüglich ihm entstandener Kosten zurückzahlen. Dies wären z.B. nur 10.000 der angezahlten 30.000. Eine genaue Kalkulation möchte er nicht vorlegen, sein kalk. Deckungsbeitrag berechtige ihn jedoch dazu diesen Wert anzusetzen. Obwohl seinerseits nur mehr der Glattstrich hergestellt wurde…
Im Vertrag sei festgehalten, dass bei Vertragsstornierung eine Pauschale von x% zu erstatten ist.
Fragen aus diesem Sachverhalt:
-) Kann man den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung oder Betrug anzeigen? Es wurden ganz klar Zusagen getätigt, die sich nicht bewahrheitet haben.
-) Der GU verzögere seine Leistungen und verhindert dadurch, dass der Bau mit einer anderen Baufirma fortgeführt werden kann. Die Fenster können von diesem GU nicht mehr geliefert werden, da die Fensterfirma nicht mehr mit diesem zusammenarbeitet. Die Leistung also unmöglich wird. Müsste nicht eigentlich dadurch der GU den Vertrag stornieren und entsprechend die Stornokosten + getätigte Anzahlung für die Fensterbestellung erstatten. Könnte dies eingeklagt werden?
-) Die 30.000 EUR wurden nicht zweckmäßig für die Fensterbestellung verwendet, könnte der GU wirklich einen Teilbetrag einbehalten oder muss dieser die gesamte Anzahlung rückerstatten? Kann dies ebenfalls als Täuschung oder Betrug angesehen werden? Da das Geld unzweckmäßig verwendet wurde?
-) Ist Betrug einfach bei der Polizei anzeigbar oder benötigt man hierfür einen Anwalt?
Für jeden Hinweis und Tipp dankbar!
Viele Grüße
Herbert
-- Editiert von Herbert61 am 04.02.2020 12:15
-- Editiert von Moderator am 04.02.2020 20:04
-- Thema wurde verschoben am 04.02.2020 20:04
Täuschung und unrechtmäßige Anzahlung
3. Februar 2020
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Frage vom 3. Februar 2020 | 23:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Täuschung und unrechtmäßige Anzahlung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2020 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
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