Tiefbauer verlangt nach Schlussrechnung im Juni 2022 Schwarzgeld bzw. jetzt 2023 Mehrkosten

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Tiefbauer verlangt nach Schlussrechnung im Juni 2022 Schwarzgeld bzw. jetzt 2023 Mehrkosten

Liebes Forennutzer,
ich baue gerade ein EFH mit Doppelgarage.
In diesem Zuge habe ich bei mehreren Tiefbauern Angebote eingeholt um die entsprechenden Arbeiten laut Haubaufirma durchzuführen.
Hier sagte mir ein Angebot entsprechend zu (es war nicht das günstigste) aber hier wurde a) beschrieben, dass das Angebot nach Rücksprache mit der Hausbaufirma unter Berücksichtigung der bereitgestellten Bauunterlagen und den Bauplänen der Hausbaufirma basiert und b) wurden dann ALLE notwenigen Arbeiten (12 Positionen) einzeln aufgeführt.
Der Preis lag bei 55.502,54 € brutto
Das Angebot habe ich angenommen und den Auftrag erteilt. Die Arbeiten haben dann am 09.05.2022 begonnen.
Am 13.05.2022 erhielt ich eine Rechnung hier stand Betreff: 1. Anzahlung und es wurden 3 Positionen aufgeführt. Der Rechnungsbetrag lag bei 25.000,- €. Die ich sofort bezahlt habe.
6 Tage später also am 19.05.2022 erhielt eine Rechnung Betreff: 2. Anzahlung erneut mit 3 Positionen und einer Summe von 15.000,- €
Zwei weitere Tage später kam eine Rechnung Betreff: 3. Anzahlung mit Summe 10.000,- € und wieder 3 genannte Positionen.
Rechnung 2. Und 3. Anzahlung habe ich dann am 27.05.2022 bezahlt.
Am 07.06.2022 waren die Arbeiten des Tiefbauers erledigt und ich erhielt am 09.06.2022 eine Rechnung Betreff: Schlussrechnung über die Restsumme 5502,54 € und die letzten genannten Punkte 3.
Hier habe ich dem Tiefbauer geschrieben, dass ich hier 3.000,- € einbehalte bis alles Sachen an den öffentlichen Kanal angeschlossen wurden und wirklich laufen.
Soweit war erstmal alles gut für mich.
Am 28.12.2022 hatte ich dann auf einmal einen Anruf vom Tiefbauer, der Sinngemäß so aussah, dass er einmal nach der offenen Restsumme fragte und meinte wie wir denn die Mehrkosten klären.
Ich fragte welche Mehrkosten. Er druckste so rum und meinte ja am Telefon sei das immer schlecht aber er bekommt ja noch 20.000,- € von mir in Bar die er nicht auf Rechnung geschrieben hätte weil das für uns so besser wäre und das wären halt seine Mehrkosten wegen Steigerung Materialpreis und Benzinkosten etc.
Darauf habe ich Ihm gesagt, dass ich ein Angebot und Abschlagsrechnungen laut Angebot erhalten hätte inklusiver einer Schlussrechnung. Dass das Angebot für mich bindend sei, er zu keinem Zeitpunkt von Mehrkosten gesprochen habe und er schon mal gar nicht einfach so bei einer Rechnungssumme von 55.000,- € nochmal 20.000 irgendwie in Bar oder sonst wie bekommt.
Dann habe ich aufgelegt.
Gestern erhielt ich dann ein Einschreiben mit Rückschein vom Tiefbauer in dem nun eine Rechnung Betreff: Mehrkostenumlage enthalten ist. Hier Schreibt er 4 Positionen die an erster Stelle alle mit Mehrkosten beginnen und danach auf Positionen lauten die bereits gestellt waren.
Beispiel: Rechnung Betreff: 1. Anzahlung - Frostschutzkies geliefert und fix und fertig eingebaut
Rechnung Betreff: Mehrkostenumlage – Mehrkosten - Frostschutzkies geliefert und fix und fertig eingebaut
Mit Gesamtrechnungssumme: 20.000,- € netto plus MwSt etc.

Muss ich die Rechnung wirklich bezahlen? Wie kann ich mich ggf. wehren?

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52 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Muss ich die Rechnung wirklich bezahlen? Wie kann ich mich ggf. wehren?
Aus meiner Sicht nicht. Verbindliches Angebot wurde erstellt und von Dir angenommen, Schlussrechnung wurde ebenfalls erstellt, Summen der Zwischen- und Schlussrechnung scheinen mit dem Angebot übereinzustimmen. Ende der Fahnenstange.

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#2
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Summen der Zwischen- und Schlussrechnung scheinen mit dem Angebot übereinzustimmen.

Die Zwischen- und Schlussrechnung stimmen 1:1 auf den Punkt und Cent genau mit dem Angebot überein.

Das Angebot ist im übrigen vom 18. April 2022 - also ich weiß nicht wie vom 18.04.2022 bis Juni 2022
20.000,-€ Mehrpreis zustande kommen sollen.

Ich sehe es eigentlich genauso. Es gab ein verbindliches Angebot, in dem die zu erledigten Tätigkeiten ALLE benannt wurden. Es gab den Zusatz, dass ALLES nach Angaben der Baufirma und den eingereichten Baunterlagen erstellt wurde. Und es gibt keine Punkte die die Firma erledigt hat die nicht im Angebot oder Rechnung auftauchen.

Wie soll ich denn jetzt auf das Einschreiben reagieren? Ignorieren und Abwarten ob was offizielles kommt (Mahnung, Mahnbescheid etc.) Gegendarstellung verfassen? Oder direkt Anwalt aufsuchen?

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Schlussrechnung und Zahlungsbelege gut aufbewahren und den Rest ignorieren. Am Telefon nicht mehr mit ihm reden, keine Antwort geben, bis was vom Gericht kommt und alles was sonst kommt nur abheften.

Der wird aber so schnell nicht locker lassen, also aufpassen. Bis 01.01.2026 vor allem in Ferien- und Urlaubszeiten nach gelben Briefen Ausschau halten. Und bloß nicht zahlen oder auch nur verhandeln.

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#4
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber die Schlussrechnung habe ich noch nicht beglichen, da ich die Korrektheit der Arbeiten erst feststellen kann, wenn das Haus an Abwasser- und Regenwasser angeschlossen wurde.

Oder soll ich in dem Fall jetzt die Schlussrechnung begleichen - also den Betrag aus der Schlussrechnung im Juni 2022 und nicht die Mehrkostenrechnung.

Hat der Tiefbauer irgendeine Chance die angebliche Ansprüche durchzubekommen. Weil er da so viel Energie rein gibt. Verstehe den Gedanken nicht.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 18:44

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
einen Anruf vom Tiefbauer,
Der hätte dir schreiben können--- am Telefon nach 20k€ betteln--- das kann man ignorieren.
Zitat (von SkullCastle):
das wären halt seine Mehrkosten wegen Steigerung Materialpreis und Benzinkosten etc.
Ja, sowas gab es ja tatsächlich. Wenn wohl auch nicht in der kurzen Zeit. Er wollte den Auftrag unbedingt und hat *preiswert* angeboten.
Er hätte schon nach der 1. Teilrechnung ein Nachtragsangebot schicken können. Hat er nicht gemacht, wer weiß, warum.

ICH würde die Schlussrechnung zeitnah centgenau bezahlen. Weiter nichts. Auch keinen Einbehalt machen, das Risiko würde ich eingehen, wenn er ansonsten zuverlässig gearbeitet hat.
Zitat (von SkullCastle):
Betreff: Mehrkostenumlage enthalten ist.
Auch abheften und vorerst ignorieren.
Zitat (von SkullCastle):
Verstehe den Gedanken nicht.
Ich vielleicht. Er hat den Auftrag im Frühjahr gebraucht, hat preiswert/akzeptabel angeboten.
Er selbst oder seine Bürohilfe hat erst vor Jahresende durchgeharkt, ob noch Gelder fehlen... oder welcher Kunde noch ohne Mehrkosten bedient wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Also wenn noch nicht alles angeschlossen wurde, dann würde ich erstmal zum fachgerechten Anschluss auffordern. Und bei endgültiger Weigerung (oder hinreichender Schlechtleistung und fehlerhafter oder verweigerter Nachbesserung) eben jemand anderen beauftragen. Dafür dann den Einbehalt nutzen.

Bei solchem Verhalten wäre ich auch ganz vorsichtig, was die Leistung angeht, hier würde ich frühzeitig fachgerecht nachschauen lassen, ob wirklich alles passt.

Mich würde hier mal interessieren, in welchem PLZ-Bereich der Tiefbauer sitzt (also nur die erste Zahl)...
Ich kenne auch so eine Firma...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir reden aneinander vorbei den grundsätzlichen Gedanken verstehe ich schon. Aber dem Tiefbauer muss doch bewußt sein, dass er damit nicht durchkommen kann oder versucht man es einfach und bei 98 von 100 klappt es?

Also Ihr meint ich kann ruhig bleiben und alles ist gut?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Wir reden aneinander vorbei


Glaube ich nicht.

Dass du fein raus bist ist klar. Ich würde mir eher Sorgen um die restliche Ausführung der Arbeiten machen, bzw. um die fachgerechte Ausführung.

Wegen der zeitlichen Überschneidung wiederhole ich mich nochmal:



Zitat (von 3,141592653):
Also wenn noch nicht alles angeschlossen wurde, dann würde ich erstmal zum fachgerechten Anschluss auffordern. Und bei endgültiger Weigerung (oder hinreichender Schlechtleistung und fehlerhafter oder verweigerter Nachbesserung) eben jemand anderen beauftragen. Dafür dann den Einbehalt nutzen.

Bei solchem Verhalten wäre ich auch ganz vorsichtig, was die Leistung angeht, hier würde ich frühzeitig fachgerecht nachschauen lassen, ob wirklich alles passt.

Mich würde hier mal interessieren, in welchem PLZ-Bereich der Tiefbauer sitzt (also nur die erste Zahl)...
Ich kenne auch so eine Firma...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Die PLZ beginnt mit 5

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Danke für die Antwort. Dann scheint das eine andere Firma zu sein.

Ändert aber nichts dran, dass ihm nichts mehr zusteht.
Aber sei vorsichtig bei der Durchführung der restlichen Arbeiten. Die wird der Tiefbauer nicht mehr sonderlich gerne/gut machen, wenn klar ist, dass er nicht die erhofften 20.000€ abstauben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hat alle Arbeiten fertig. Aber der Dackdecker muss jetzt die Fallrohre anbringen und ob dann zum Beispiel das Wasser wirklich abläuft. Denke ich zwar schon aber man weiß es eben erst hinterher.
Hoffe dass das Thema durch ist und ich nicht noch einen Anwalt brauche etc.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Na wenn alles fertig ist, dann wird es ja nicht mehr lange dauern, bis klar ist, dass alles auch ordnungsgemäß funktioniert. Hier würde ich aber nicht zu lange warten, denn wenn der Tiefbauer alles erledigt hat, braucht er nicht noch ewig warten, nur bis ein anderer Handwerker seine Gewerke fertigstellt.

Abgesehen davon würde ich mir hier keine großen Sorgen machen. Da müsste der Tiefbauer schon klagen. Ob er so blöd ist weiß ich nicht, aber er würde hier mit nahe 100% verlieren. Das kostet ihm dann als Lehrgeld auch noch 6.744,11€.

Und eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug würde ich in diesem Fall auch noch stellen. Wenn er die Füße still hält, wäre ich aber auch ruhig.

Du kannst einmal schriftlich (Einwurfeinschreiben) zurückweisen und die Sache ist getan. Das wäre sogar ratsam, damit kein Anlass zur Klage gegeben wird. Wenn er dann doch klagt, naja, dann ist er selbst schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah okay. Hört sich vernünftig an. Wie formuliere ich den am Besten den Einlaß damit ich hier evtl. keinen Nachteil habe. Einfach das mit Vorlage der Schlußrechnungen alle Forderungen beglichen sind und es keine Neben- oder Nachabsprachen gab? Gerne auch PN.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ja, so in etwa würde ich das formulieren.

Es war ein festes Angebot, gab keine Nebenabreden, und die Schlussrechnung wurde gestellt. Diese wird zeitnah überwiesen und auf mehr hat er keinen Anspruch. Die 20.000€ extra erkennt man nicht an und weist sie zurück.

Wenn's etwas unfreundlicher sein soll, dann könnte noch dazu kommen, dass man ihm die Klage anheim stellt und er mit der nicht so vereinbarten Nachforderung - dazu noch ohne Steuer, das ist aber so nicht beweisbar und würde ich deshalb auch nicht so anzeigen, gegenüber dem Tiefbauer aber durchaus erwähnbar - einen Betrugsversuch begangen hat, bzw. eine Klage erst recht ein versuchter Prozessbetrug sein wird.

Danach sollte man eigentlich nichts mehr hören, außer er hat genug Kohle, um sie erwartbar sinnlos zu verbrennen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Wie formuliere ich den am Besten den Einlaß

Was konkret war denn an
Zitat (von 3,141592653):
Schlussrechnung und Zahlungsbelege gut aufbewahren und den Rest ignorieren. Am Telefon nicht mehr mit ihm reden, keine Antwort geben, bis was vom Gericht kommt und alles was sonst kommt nur abheften.

unverständlich formuliert?

Aber wenn man unbedingt will, dann schreibt man halt, dass es weder für die Mehrkosten noch für die Rechnung eine substantiierte Rechtsgrundlage gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja daran war nichts unverständlich formuliert. Mir sträuben sich halt nur die Nackenhaare zu Mal die Rechnung per Einschreiben mit Rückschein kam, das hat für mich immer einen Charakter, dass Ärger im Anmarsch ist.

Ichnhalte gerne die Füße still will aber. Ich, dass mir das hinterher negativ ausgelegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss leider nochmal anders Fragen. Ist meine Zahlungsverpflichtung hinfällig weil es eine Schlussrechnung gab oder weil der Tiefbauer den Begriff Mehrkosten verwendet.

Beispiel: in Rechnung Anzahlung 1 würde stehen statt Mutterboden angeliefert, begradigt und verdichtet - 500 qm3 Mutterboden angeliefert…..

Dann käme irgendwann nach Rechnung 2-3 die Schlussrechnung.

Und nun käme eine Rechnung Mehrkosten wegen Differenz nicht mit Position Mehrkosten Mutterboden, sondern Mehrkosten 100qm Mutterboden.

Hier könnte der Tiefbauer ja anhand von Lieferscheinen evtl. nachweisen dass er versehentlich statt 600 nur 500 berechnet hat aber 600 angeliefert wurden.

Oder wäre das Thema trotzdem erledigt weil Ihm das bereits bei der Schlussrechnung auffallen hätte müssen.

Ich meine als Auftraggeber muss man sich ja eigentlich drauf verlassen, dass wen da steht Schlussrechnung, dass dann auch Schluss ist. Mal laienhaft gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
dann würde ich erstmal zum fachgerechten Anschluss auffordern.
Der Tiefbauer hat bereits im Juni 22 eine Schlussrechnung gestellt, WEIL er fertig war mit seiner Leistung.
Der TE hat einen Einbehalt gemacht, WEIL er die Funktion erst bestätigt haben will.
Allen Tiefbaufirmen bundesweit dürften im vergangenen Jahr höhere Preise für Materialien auf die Füße gefallen sein.
Alle (ordentlichen) Firmen konnten/können rechtzeitig Nachtragsangebote an ihre Auftraggeber geben. Oder anders mit dem Auftraggeber verhandeln.
Zitat (von SkullCastle):
Wie formuliere ich den am Besten den Einlaß damit ich hier evtl. keinen Nachteil habe.
ICH würde als Bauherr gar nichts rumformulieren. ICH würde den Rest aus der Schlussrechnung 3000,- jetzt überweisen.
Zitat (von SkullCastle):
Ist meine Zahlungsverpflichtung hinfällig weil es eine Schlussrechnung gab oder weil der Tiefbauer den Begriff Mehrkosten verwendet.
1. Nein. Du hast die Schlussrechnung nicht voll bezahlt. Die 3.000,- könntest du jetzt überweisen. 2. Die Mehrkosten hat er weder sofort im Mai noch nach der 1. noch nach 2. Teilrechnung auf irgendeine Weise nachvollziehbar belegt.
Zitat (von SkullCastle):
Oder wäre das Thema trotzdem erledigt weil Ihm das bereits bei der Schlussrechnung auffallen hätte müssen.
Die Mehrkosten? Diese hätten ihm bereits vor Stellung der 1. Teilrechnung auffallen können. Und dass der Füllkies evtl. schon Anfang Mai x% mehr kostete, hätte er gewusst. Das hätte er VOR der Schlussrechnung wissen können.
Zitat (von SkullCastle):
dass wen da steht Schlussrechnung, dass dann auch Schluss ist. Mal laienhaft gedacht.
Richtig. Nicht nur als Laie, sondern auch als Tiefbauer, der evtl. wöchentlich/monatlich solche Aufträge annimmt und ausführt. Wer sein *Rechnungswesen* nicht nachhält und erst auf den letzten Drücker Rechnungen rauspfeift, bleibt hoffentlich drauf sitzen.
Jeder Laie weiß, dass wegen Preiserhöhungen aus x Gründen in 2022 auf Kunden höhere Kosten zukommen. Ob Bäckerbrötchen, Metzgerwurst, Strom, Gas, Öl, Sprit oder Tiefbauleistungen --- Material + Lohn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay.

Resümee..

Also ich überweise den Restbetrag der Abschlussrechnung und kann mich darauf verlassen, dass damit meine Verpflichtungen erledigt sind und ich die, angeblichen, Mehrkosten egal wie er Sie jetzt benannt hat nicht bezahlen muss? Weil nach einer Schlussrechnung wirklich Schluss ist?



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Also ich überweise den Restbetrag der Abschlussrechnung

Wenn die Zurückbehaltung korrekt war, sehe ich keinen Grund dafür.



Zitat (von SkullCastle):
und kann mich darauf verlassen, dass damit meine Verpflichtungen erledigt sind und ich die, angeblichen, Mehrkosten egal wie er Sie jetzt benannt hat nicht bezahlen muss

Nö, natürlich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2296 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Weil nach einer Schlussrechnung wirklich Schluss ist?


Nicht unbedingt.
Er hätte beispielsweise auch eine Irrtumsanfechtung machen können, weil er sich bei der Rechnungsstellung im Preis geirrt hat.
Hat er aber nicht.
Und da eine Irrtumsanfechtung unverzüglich nach Feststellung des Irrtums ausgesprochen werden muss, ist dieser Zug wohl auch abgefahren.

Und selbst da müsste er noch belegen, dass die Kosten des Angebots nicht verbindliche Vertragsbestandteil geworden sind oder irgendwie anderweitig angepasst (konkludende Vertragsänerung oder Preisanpassungsklausel beispielsweise) wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay. Das hat er bei mir alles nicht getan. Heißt also in diesem Fall nach Schlussrechnung ist hier für mich auch wirklich Schluss.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Okay. Das hat er bei mir alles nicht getan. Heißt also in diesem Fall nach Schlussrechnung ist hier für mich auch wirklich Schluss.


Das kann hier keiner wissen, ob für den Tiefbauer die Sache dann erledigt ist. Er kann schon noch weiter Ärger machen. Das nutzt ihm nur nichts, für ihn wird es nicht mehr Geld geben, höchstens noch etwas kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Das kann hier keiner wissen, ob für den Tiefbauer die Sache dann erledigt ist. Er kann schon noch weiter Ärger machen. Das nutzt ihm nur nichts, für ihn wird es nicht mehr Geld geben, höchstens noch etwas kosten.


Hey 3,141592653 (cooler Name Pi) also für mich ist nach dem Thema Schlussrechnung nun wirklich Schluss ob der Tiefbauer jetzt weiter Ärger macht, Mahnungen schickt etc. weiß man natürlich nicht. Aber vom Grundsatz her - Schlussrechnung ist SCHLUSSRECHNUNG und damit ist für mich gut ?!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 29x hilfreich)

@SkullCastle

Würdest Du so nett sein, uns h8ier uf dem laufenden zu halten?

Viele Dank

grüsse
malia


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Hey 3,141592653 (cooler Name Pi) also für mich ist nach dem Thema Schlussrechnung nun wirklich Schluss ob der Tiefbauer jetzt weiter Ärger macht, Mahnungen schickt etc. weiß man natürlich nicht. Aber vom Grundsatz her - Schlussrechnung ist SCHLUSSRECHNUNG und damit ist für mich gut ?!


So wie du deinen Fall geschildert hast, ja.

Das heißt aber natürlich nicht, dass du nicht trotzdem noch gute Nerven brauchst. Wobei ich eher annehme, dass der das halt mal versucht. Wenn's klappt "gut", wenn nicht passt's ihm auch.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry wenn ich jetzt doch blöd nachfrage. Aber Schlussrechnung ist wie wir festgehalten haben. Eine Schlussrechnung. Gibt es denn einen fiktiven Fall wo eine Schlussrechnung keine Schlussrechnung darstellt und weitere Rechnungen folgen können/dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Für mich klingen Deine wiederholten Fragen so, als wolltest Du von irgendjemandem hören, jawohl, Du hast zu 100 % nichts zu befürchten und wirst jeden erdenkbaren Rechtsstreit in dieser Sache gewinnen.
Eine solche "Garantie" wird Dir aber sicher niemand geben, der auch nur ein wenig Erfahrung mit rechtlichen Streitigkeiten hat, da es immer auch anders ausgehen kann, als man denkt. Dies vor allem, weil wir alle hier nur eine Seite kennen und keine Ahnung haben, welche Argumente der Tiefbauer hier bringen könnte.

Ich kann mich den anderen hier nur anschließen und denke auch, Du hast -wenn Deine Schilderung richtig und vollständig ist- wenig zu befürchten. An Deiner Stelle würde ich nur dafür sorgen, dass der Restbetrag aus der Schlussrechnung zeitnah bezahlt wird (wenn klar ist, dass die Arbeiten mängelfrei sind) und dann abwarten. Zu den weiteren Forderungen würde ich mich auch nicht weiter außergerichtlich äußern.

Meine Vermutung ist auch, dass der es eben mal versucht und da nichts mehr nachkommt. Aber man weiß es eben nicht, wie die Gegenseite tickt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von SkullCastle):
Gibt es denn einen fiktiven Fall wo eine Schlussrechnung keine Schlussrechnung darstellt und weitere Rechnungen folgen können/dürfen?

Es gibt sogar ganz reale Fälle wo das der Fall war...



Zitat (von SkullCastle):
Aber Schlussrechnung ist wie wir festgehalten haben. Eine Schlussrechnung

In der Juristerei ist die Betitelung nicht ausschlaggebend, sondern der Inhalt in der Gesamtschau.
Wenn ich also über einen Mietvertrag "Kaufvertrag" schreibe, ist es immer noch ein Mietvertrag wenn im Text Mietzahlungen vereinbart sind.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Eine Schlussrechnung schließt nur dann Nachforderungen aus wenn
a) die VOB/B wirksam vereinbart wurde,
b) vom Bauherren eine wirksame Schlusszahlungserklärung abgegeben wurde und
c) dieser vom Unternehmen nicht fristgerecht widersprochen wurde.

Die Voraussetzung sind bei Dir nach der bisherigen Schilderung nichteinmal ansatzweise gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

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