Hallo,
ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker, die Verglasung der Terrasse neu zu machen. Bei der alten Verglasung ist die tür von innen gesehen links. Über eine Versetzung der Tür wird nie gesprochen, da dies auch unmöglich ist, da auf der anderen Seite a) ein Treppenabgang ist und b) ein Heizkörper.
Die Verglasung wird zunächst einmal 5 Wochen später als vereinbart geliefert. dann stellt sich heraus, dass die Tür aif der falschen Seite ist. so kann das nicht bleiben.
Wer kommt jetzt für die Sache auf?
Tür auf der falschen Seite
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Was genau wurde denn überhaupt abgesprochen/vertraglich vereinbart?
ZitatWas genau wurde denn überhaupt abgesprochen/vertraglich vereinbart? :
Es wurde vereinbart, dass ein Fenster mit Schiebetür in den Maßen x,xx mal y,yy eingebaut wird, vorher das alte fenster ausgebaut und selbiges entsorgt wird und das zum Preis von zzzz EUR.
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Das sit hja recht unbestimmt, bezüglich der Tür.
Gab es vorab irgendwelche Zeichnungen, Skizzen etc.?
Wenn ich das richtig verstehe, ist die Türe durch den Heizkörper blockiert (öffnen und/oder Durchgang)?
Gibt es ein Foto davon das Du hier mal einstellen kannst?
Nee, es gibt keine Zeichnungen oder dergleichen. Jedenfalls hat der Kunde so etwas nicht ausgehändigt bekommen. Wozu auch? Es war ja eigentlich klar was gemacht werden soll. Links freier Zugang, rechts Heizkörper und Treppe.
Bei der falschen Tür ist einmal der Durchgang durch einen Heizkörper blo9ckiert und zum andern ist da ein Treppenabgang, bei dem das Fenster einen Teil der "Geländers" darstellt. Wenn man nun die Terrassentür aufmacht ist der Treppenabgang auf ca. 60cm nicht gesichert.
Foto schau ich mal.
Zitat:Bei der falschen Tür ist einmal der Durchgang durch einen Heizkörper blo9ckiert
Das dürfte nicht der üblichen Arbeti durchschnittlicher Art und Güte wie sie von einem Handwerker erwartet werden durfte entsprechen.
In sofern wäre der Handwerker wohl zur Nachbesserung verpflichtet.
Hallo,
Nee, der erste Ansprechpartner sollte doch der besagte Handwerker sein.Zitat:Der erste Ansprechpartner wäre, wie gesagt, die zuständige Handwerksinnung.
Oder weigert der sich (schon), den Mangel zu beheben?
Stefan
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