Tür auf der falschen Seite

30. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Tür auf der falschen Seite

Hallo,

ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker, die Verglasung der Terrasse neu zu machen. Bei der alten Verglasung ist die tür von innen gesehen links. Über eine Versetzung der Tür wird nie gesprochen, da dies auch unmöglich ist, da auf der anderen Seite a) ein Treppenabgang ist und b) ein Heizkörper.
Die Verglasung wird zunächst einmal 5 Wochen später als vereinbart geliefert. dann stellt sich heraus, dass die Tür aif der falschen Seite ist. so kann das nicht bleiben.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Was genau wurde denn überhaupt abgesprochen/vertraglich vereinbart?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau wurde denn überhaupt abgesprochen/vertraglich vereinbart?


Es wurde vereinbart, dass ein Fenster mit Schiebetür in den Maßen x,xx mal y,yy eingebaut wird, vorher das alte fenster ausgebaut und selbiges entsorgt wird und das zum Preis von zzzz EUR.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Das sit hja recht unbestimmt, bezüglich der Tür.

Gab es vorab irgendwelche Zeichnungen, Skizzen etc.?


Wenn ich das richtig verstehe, ist die Türe durch den Heizkörper blockiert (öffnen und/oder Durchgang)?
Gibt es ein Foto davon das Du hier mal einstellen kannst?



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#4
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Nee, es gibt keine Zeichnungen oder dergleichen. Jedenfalls hat der Kunde so etwas nicht ausgehändigt bekommen. Wozu auch? Es war ja eigentlich klar was gemacht werden soll. Links freier Zugang, rechts Heizkörper und Treppe.

Bei der falschen Tür ist einmal der Durchgang durch einen Heizkörper blo9ckiert und zum andern ist da ein Treppenabgang, bei dem das Fenster einen Teil der "Geländers" darstellt. Wenn man nun die Terrassentür aufmacht ist der Treppenabgang auf ca. 60cm nicht gesichert.

Foto schau ich mal.

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
Bei der falschen Tür ist einmal der Durchgang durch einen Heizkörper blo9ckiert

Das dürfte nicht der üblichen Arbeti durchschnittlicher Art und Güte wie sie von einem Handwerker erwartet werden durfte entsprechen.

In sofern wäre der Handwerker wohl zur Nachbesserung verpflichtet.



Signatur:

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der erste Ansprechpartner wäre, wie gesagt, die zuständige Handwerksinnung.
Nee, der erste Ansprechpartner sollte doch der besagte Handwerker sein.

Oder weigert der sich (schon), den Mangel zu beheben?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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