Türen beschädigt geliefert-nicht einbaubar

29. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
niewiederebay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Türen beschädigt geliefert-nicht einbaubar

Folgender Fall:

In einem Baumarkt 2 Haustüren gekauft und Montageservice über denselben Baumarkt vereinbart.
Türen sind Maßanfertigung Lieferzeit 6-8 Wochen.
Freitags Türen durch den Baumarkt geliefert worden. Samstags kommen die Handwerker und wollen die Türen einbauen.
Nach Ausbau der ersten Türe will der Handwerker die neue aus dem Lagerraum holen und stellt fest, dass diese beschädigt ist. Er baut die alte Haustüre wieder ein.
Bei der zweiten Türe kontrolliert er diese vorher und stellt fest, dass diese auch beschädigt ist.
Somit sind jetzt wieder die alten Türen eingebaut, durch welche es zieht wie Hechtsuppe. Dadurch sind die Heizkosten natürlich auch höher (genaue Summe lässt sich aber nicht ausmachen).
Nun müssen neue Türen geliefert werden und die Wartezeit soll wieder 6-8 Wochen betragen.
Muss ich das hinnehmen? Habe ich hier das Recht einen Teil des Geldes zurückzufordern (Türen und Montage schon bezahlt)?
Habe ich evtl. sogar das Recht mir von woanders (Handwerksbetrieb) neue Türen zu kaufen und einbauen zu lassen und der Baumarkt muss mir mein Geld zurückgeben und die Mehrkosten tragen?
Was kann ich sonst noch tun?
Es handelt sich um ein altes Haus aus den 50er Jahren und genauso alt sind die Türen (einfache Holztüren ohne jede Dämmung). Eigentlich sollten die Türen Anfang Oktober schon geliefert werden und eingebaut sein, da kam es auch schon zu einer Lieferverzögerung.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wie bei jeder anderen Gewährleistung auch muss man dem Lieferanten Zeit geben Ersatz zu Liefern oder den Schaden zu beheben.
Ich würde mal beim "Hersteller" anrufen obs nicht schneller geht.
6-8 Wochen sind nicht wirklich viel wenn es sich nicht um ein Massenprodukt handelt.

Man kann dem Händler auch eine angemessen Frist setzen, wenn man also sicher ist das der Hersteller in 3 Tagen liefern kann wird der Händler das auch können.

K.

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#2
 Von 
niewiederebay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht weiter mit 2 neuen Fragen/Problemen:

a) Der Baumarkt hat jetzt festgestellt, dass er vergessen hat 160 Euro Aufschlag zu berechnen, weil es sich um ein Sondermaß handelt. Die Türen wurden bei Bestellung direkt komplett bezahlt inkl. Einbau. Rechnung und Kassenbon liegt mir vor. Darf der Baumarkt diese 160 Euro nachfordern? Meiner Meinung nach nicht oder? Schließlich habe ich die Türen zu einem Festpreis gekauft.

nun will der Baumarkt wie folgt verfahren:

b) Die Türen werden wieder abgeholt. Dann soll ich in den Baumarkt kommen und soll dort eine Gutschrift über den Preis+Montage bekommen und dann im Prinzip alles nochmal neu kaufen, weil es angeblich von deren System her nicht anders geht. Meiner Meinung nach löse ich damit aber den Kaufvertrag auf (Wandlung) und dann wenn ich neu kaufe wäre a) ja sogar berechtigt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Meiner Meinung nach habe ich ein Anspruch darauf, dass der alte Vertrag bestehen bleibt und die Türen heile nachgeliefert und eingebaut werden, ohne plötzlichen Mehrpreis für Sondermaß oder?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Einschreiben Rückschein mit angemessener Fristsetzung. Danach Anwalt und Klage.

Ganz einfach, sein "System" kann er sich in die Haar schmieren.

Was gekaut wurde kann ich so nicht sagen, wird man wohl nachweisen können mit dem Lieferschein.

Oder man gibt auf und verzichtet auf 160 € und bekommt die Türen bald. Sonst kann das ewig dauern.

K.

P.S. Ich würde die Türen behalten bis neu kommen, kann er dann ja tauschen

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Die 160 Euro würde ich nicht akzeptieren! Mit Zahlung und Lieferung der Türen ist der Kaufvertrag abgewickelt, darüber gibt es ja auch eine Rechnung. Der Baumarkt kann m. E. jetzt nicht nachfordern, es sei denn, dass im Vertrag dies tatsächlich vereinbart wurde (z. B. im Kleingedruckten..).

Möglichkeiten wären, die Türen gegen Rückzahlung (nicht Gutschrift) des Kauf- und Montagepreises abholen zu lassen, oder aber auf Erfüllung bestehen, dann möglichst mit Fristsetzung und Androhung weiterer Schritte (z. B. Klage). Wenn die Frist auf z. B. 4 Wochen begrenzt wird, könnte es sein, dass der Baumarkt es angesichts der Drohung auch in dieser Zeit schafft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

"Möglichkeiten wären, die Türen gegen Rückzahlung (nicht Gutschrift) des Kauf- und Montagepreises abholen zu lassen, "

Qutsch, wenn das die falschen sind und man die nicht will kann man die auch nicht erstattet bekommen. Es sein denn man tritt vom Kauf zurück und kauft andere, das will der Baumarkt ja.

"Der Baumarkt kann m. E. jetzt nicht nachfordern, es sei denn, dass im Vertrag dies tatsächlich vereinbart wurde (z. B. im Kleingedruckten..). "

sowas kann man auch nicht im Kleingedruckten verstecken.

""Wenn die Frist auf z. B. 4 Wochen begrenzt wird, könnte es sein, dass der Baumarkt es angesichts der Drohung auch in dieser Zeit schafft."

Da die Türen eine Lieferzeit von 6-8 Wochen hatten muss man auch für die Nachlieferung solange einplanen.

K.

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#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Es wäre gut, wenn man die Beiträge richtig lesen würde!

...Qutsch, wenn das die falschen sind und man die nicht will kann man die auch nicht erstattet bekommen. Es sein denn man tritt vom Kauf zurück und kauft andere, das will der Baumarkt ja....

Darum geht es doch gar nicht, der TE schreibt, dass die Türen Mängel aufweisen bzw. beschädigt sind. Der Besteller muss dem Baumarkt die Nachbesserung einräumen, wenn diese überhaupt möglich ist. Wenn es nicht möglich ist, muss der Baumarkt den Kaufpreis und, da sie nur in diesem Zusammenhang entstehen, auch die Montagekosten erstatten, wenn dem Kunden nicht in angemessener Zeit mangelfreier Ersatz geliefert werden kann.

...sowas kann man auch nicht im Kleingedruckten verstecken....

Das ist kompletter Unsinn! Warum sollte man es nicht können?

...Da die Türen eine Lieferzeit von 6-8 Wochen hatten muss man auch für die Nachlieferung solange einplanen....

Das bedeutet aber nicht, dass man nicht auch drängeln kann. Es ist für einen Baumarkt nicht die bessere Werbung, sich besonders viel Zeit zu lassen, wenn er selbst in der Bringschuld ist, was hier der Fall sein dürfte.

Auf jeden Fall sollten die Türen dem Baumarkt nur gegen Rückzahlung der bezahlten Beträge oder gegen Lieferung neuer mangelfreier Türen zurückgegeben werden.

Ach ja, und auf keinen Fall weitere 160 Euro akzeptieren! (s.o.)


-- Editiert von fridolin501 am 05.12.2008 13:42

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

...sowas kann man auch nicht im Kleingedruckten verstecken....
Das ist kompletter Unsinn! Warum sollte man es nicht können?

Dann ist es ja Glück das da nicht "schuldet ins eine Million wenn es regnet" steht.


K.

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