Nach Angebot haben wir unsere Küche erneuern lassen. Nach Fertigstellung wird versucht uns die Kosten nach Aufmaß in Rechnung zu stellen, was unter dem Strich zu 20% höheren Kosten als den vereinbarten führen würde, ohne dass ich je einen Stundenzettel bzw. etwaige Mehrkosten bei Handwerkern gegengezeichnet hätte. Wir haben die Forderungen zurückgewiesen. Nach einem knappen viertel Jahr, versucht uns die Firma nun mit einer neuen Rechnung (nur noch 10% höher) Geschmack zu machen. Frage 1: Ist die Vorgehensweise der Firma rechtens, oder nur der Versuch den Kunden (uns) für Dumm zu verkaufen? Frage 2: Ich habe Rechnung gemäß Angebot bereits beglichen und ünerhöhte Zahlungsforderung abgelehnt, ohne (wie gesagt für rund 12 Wochen) Reaktion. Verjährt?
Überhöhte Handwerksrechnung n. Festpreisbeauftrg.
30. November 2008
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Frage vom 30. November 2008 | 23:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhöhte Handwerksrechnung n. Festpreisbeauftrg.
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2008 | 20:34
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Wie lautete denn der Auftrag? Verjährt? Wieviel Jahre sind denn vorbei?
Und wie wurde vereinbart: mündlich?schriftlich? Nachweis?
-- Editiert von Pachlus am 12.12.2008 20:30
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