Unbeauftragter Ölwechsel.

22. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbeauftragter Ölwechsel.

Ich habe mein Fahrzeug zur Inspektion gegeben. Es gibt eine kleine und eine große Inspektion. Letztere mit Ölwechsel, erstere ohne. Fahrzeug auch schon 11 Jahre alt. Wurde immer so gehandhabt.
Ich habe extra gesagt es wurde vor 10 Monaten bereits die große gemacht, ein Intervall wurde wegen Corona nämlich ausgelassen und es soll nur die kleine gemacht werden, somit Inspektion jetzt versetzt. Ich habe beim abgeben des Autos auch die Rechnung der letzten Inspeltion extra abgegeben, Wo drauf stand was gemacht wurde vor 10 Monaten und damaliger Kilometerstand.
Was wurde gemacht trotzdem Ölwechsel, weil Herstellervorgabe dieses Jahr (ja klar weil Intervall versetzt).
So ein Ölwechsel kostet immerhin 200€. Davon allein 130€ für das Öl, welches bei Amazon 21€ kostet.
Ich habe jetzt die Lastschrift zurück gebucht und den Betrag überwiesen ohne das Öl und geschrieben Rechnung abzüglich anteilig explizit nicht beauftragter Ölwechsel.
Ich habe die Kosten für den Arbeitslohn und den Ölfilter bezahlt - nur für das ÖL habe ich nicht bezahlt, sondern nur soviel wie wenn ich den Kanister bei Amazon gekauft hätte, weil wenn bringe ich das Öl auch selber mit. Bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite? Der Wagen ist seit dem letzten Ölwechsel auch keine 5000km gelaufen

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128542 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von ip682057-69):
Was wurde gemacht trotzdem Ölwechsel, weil Herstellervorgabe dieses Jahr

Und was konkret wurde nun beauftragt und wie konkret könnte man das beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde telefonisch eine Inspektion beauftragt. Mit dem Hinweis dass die große Inspektion und Ölwechsel bereits vor 10 Monaten erfolgt ist, da ein Intervall ausgelassen. Ein Angebot oder etwas schriftliches gab es nicht. Ich habe den Wagen abgegeben und die Rechnung der letzten Inspektion was alles gemacht wurde
Mit abgegeben.

Als ich dann die Rechnung gesehen habe wurde halt trotzdem Ölwechsel gemacht, weil dieses Jahr lt Herstellerangaben fällig. Da aber bereits vor 10 Monaten gemacht aufgrund eines ausgelassenen Wartungsintervalles wo es nicht fällig wäre, wäre es erst wieder bei der nächsten Inspektion fällig gewesen.
Ich finde einen Aufschlag von 600% zum Amazonpreis für das identische ÖL auch Wucher.

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 201x hilfreich)

hattest du die Werkstatt denn dann darauf angesprochen, dass der ÖW nicht gewollt und überflüssig war und du das auch angegeben hattest?

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#4
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@daskalos

Vielen Dank für das Feedback von Euch.

Ich habe folgendes vor der Rückbuchung an die Werkstatt geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Durchführung der Inspektion.
Ich weiß Ihre Preise sind sehr fair und mehr als angemessen.

Leider muss ich die Rechnung dennoch kürzen.
Ich hatte extra angerufen und gesagt bei Terminvereinbarung Ölwechsel wird nicht benötigt, Inspektion und wenn möglich TÜV soll gemacht werden.

Habe extra Rechnung mit abgegeben von der letzten Inspektion, dass große Inspektion mit Ölwechsel vor 10 Monaten und 6000KM bereits gemacht wurde.

Mich hat geärgert, die Aussage nach Rückfrage warum es dennoch gemacht wurde „laut Herstellervorgaben sei der Ölwechsel jährlich fällig".
Das stimmt nicht, der Serviceplan B welcher festgelegt ist von Renault für unser Fahrzeug sieht einen Ölwechsel bei 30000KM oder 2 Jahren vor (bisher auch bei jeder 2. Inspektion nur Ölwechsel stattgefunden- sogar bei Renault selbst in den ersten 5 Jahren).

Ich bin mir bewusst dass auch ihr Preis von ca. XXX€ (Öl, Filter, AW) brutto für einen Ölwechsel sehr sehr fair sind.
Aber wenn ich einen Ölwechsel mache dann kippe ich mir /oder lasse ich mir den 20€ 5L-Kanister von Amazon reinkippen (welche im Test sogar besser abschneiden als bspw. Liquy-Moly, weil für uns auch 100€ sehr viel Geld sind.)

Ich weiß , solche Kunden wie wir sind immer die besten, welche wegen so einem kleinen Betrag und schon sehr fairer allgemeiner Berechnung sich beschweren.
Wir haben noch nie eine Handwerkerrechnung gekürzt in unserem Leben, aber hier wurde explizit vorab darauf hingewiesen es ist nicht zu machen, es war laut Serviceplan des Herstellers auch nicht fällig und bei den geringen Kilometern auch nicht nötig.

Daher habe ich den eingezogenen Lastschriftbetrag um ca. 100€ reduziert.

Ihnen trotzdem vielen Dank und Ihrem Kollegium ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 201x hilfreich)

Naja: So hatte ich das nicht gemeint:
Ich meinte Vor der Inspektion den Chef darauf angesprochen, keinen Ölwechsel zu machen, weil ....
Nach der Inspektion zu sagen: Ich wollte keinen ÖW und ihr habt trotzdem einen gemacht; also zahle ich den nicht...
ist äußerst unklug, denn: kann man beweißen, dass keiner gemacht werden sollte und hat das der Chef garantiert!?
Denn: was gemacht wurde, muss man auch bezahlen!
Ansonsten hat man sehr schlechte Karten !

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128542 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Es wurde telefonisch eine Inspektion beauftragt.

Das ist ja nun reichlich wenig dafür, dass man die Beweislast trägt.



Zitat (von ip682057-69):
Ich habe folgendes vor der Rückbuchung an die Werkstatt geschrieben

Damit hat man zumindest mal den Schadenersatz zu tragen der mit der Rückbuchung verbunden ist.



Zitat (von Daskalos):
ist äußerst unklug, denn: kann man beweißen, dass keiner gemacht werden sollte und hat das der Chef garantiert!?

Ob das was nutzen würde, wäre zweifelhaft.

Denn man hat in unzweifelhafter Kenntnis, das der Ölwechsel gemacht wurde offenbar rein gar nichts unternommen um Annahmeverweigerung zu betreiben. Im Gegenteil hat man das Öl noch mit genommen und in Gebrauch genommen und verbraucht. Zusätzlich hat man noch einen widerspruchslosen Zahlungsvorgang initiiert.

Insofern sehe ich da eine konkludente Zustimmung zum Ölwechsel, eventuell sogar eine Rechtsmissbräuchlichkeit in Bezug auf die nachträgliche Einforderung einer Rückzahlung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1789 Beiträge, 223x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Ich habe jetzt die Lastschrift zurück gebucht und den Betrag überwiesen ohne das Öl und geschrieben Rechnung abzüglich anteilig explizit nicht beauftragter Ölwechsel.


Du hast also bei Abholung des Wagens mit EC-Karte bezahlt und dir ist -bei einem Mehrbetrag von 200,00 Euro- nicht aufgefallen, dass die Rechnung zu hoch ist?

M.E. hättest du das vor Ort reklamieren müssen.

Abgesehen davon frage ich mich, wie du beweisen möchtest, dass der Ölwechsel nicht beauftragt war.

Wenn der Mitarbeiter, der den Auftrag entgegengenommen hat, das Gegenteil behauptet, hast du schon schlechte Karten.

Zitat (von ip682057-69):
Bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite?


Sehe ich nicht so.



-- Editiert von User am 24. Dezember 2024 13:52

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wurde vorher explizit gesagt KEIN Ölwechsel.
Aus der Historie ist auch erkennbar für die Werkstatt dass ich IMMER bei unseren anderen Autos das ÖL selber mitgebracht habe.
Wieso sollte ich hier in der Beweispflicht sein? Dann könnte ja jeder herkommen und behaupten XY hat mich mit etwas beauftragt.
Es gibt von mir keinen schriftlichen Auftrag dafür und es ist auch fachlich sinnbefreit so schnell wieder einen Ölwechsel zu machen und auch der Hersteller sieht es in der Inspektion nicht vor. Das ÖL kostet die Werkstatt maximal 15€ im Einkauf. Ein Aufschlag von 900% ist m. E. Eh Wucher. Arbeitsstunden und Ölfilter habe ich ja bezahlt obwohl kein Auftrag bezahlt aus Kulanz.
Ich berichte über die Reaktion.
Natürlich wenn die Werkstatt hier sich nicht kulant stellt bezahle ich vor einem Rechtsstreit.
Natürlich habe ich das vor Ort moniert beim Monteur und habe dann erstmal bezahlt weil ich kein Bock auf weiteren Stress hatte.

Kann ich ja nächstes mal auch machen wenn mich ein Kunde für Dienstleistungen beauftragt einfach noch was anderes machen und dann behaupten es gab dazu einen Auftrag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128542 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Kann ich ja nächstes mal auch machen wenn mich ein Kunde für Dienstleistungen beauftragt einfach noch was anderes machen und dann behaupten es gab dazu einen Auftrag.

Kann man machen.

Wenn der Kunde das dann durch Zahlung des geforderten Betrage und Nutzung / Verbrauch der Leistung akzeptiert, hat man gute Karten, zumindest da ein Geschäft zu machen.

Wehrt der Kunde sich rechtlich korrekt, hat man einen Verlust eingefahren.



Zitat (von ip682057-69):
Ich berichte über die Reaktion.

Ja bitte. Es ist immer von Vorteil zu erfahren, wie das in der Realität ablief.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1789 Beiträge, 223x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Natürlich wurde vorher explizit gesagt KEIN Ölwechsel.


Wen sprichst du jetzt konkret an?

Zitat (von ip682057-69):
Es gibt von mir keinen schriftlichen Auftrag dafür und es ist auch fachlich sinnbefreit so schnell wieder einen Ölwechsel zu machen und auch der Hersteller sieht es in der Inspektion nicht vor.


Auch ein mündlicher Auftrag ist ein rechtsgültiger Auftrag.

Zitat (von ip682057-69):
Das ÖL kostet die Werkstatt maximal 15€ im Einkauf. Ein Aufschlag von 900% ist m. E. Eh Wucher.


Vorgestern war es noch ein Aufschlag von 600%.

Zitat (von ip682057-69):
Kann ich ja nächstes mal auch machen wenn mich ein Kunde für Dienstleistungen beauftragt einfach noch was anderes machen und dann behaupten es gab dazu einen Auftrag.


Warum so angepisst?

Warte doch erst mal auf die Reaktion der Werkstatt.

Es wurde hier lediglich angemerkt, dass das kein Selbstläufer ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8826 Beiträge, 1876x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Warum so angepisst?


weil es nicht die Wunschantworten sind?!
Vielleicht gibts die ja bei amazon günstiger....

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17787 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
und auch der Hersteller sieht es in der Inspektion nicht vor.
Um welches Fahrzeug handelt es sich denn? Viele Hersteller schreiben nämlich einen jährlichen Ölwechsel vor.
Es ist nämlich oft so: Entweder wenn die Laufleistung erreicht ist oder 1x jährlich. Je nachdem was früher erreicht ist.
Zitat (von ip682057-69):
Natürlich wurde vorher explizit gesagt KEIN Ölwechsel.
Ist das nachweisbar?

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11929 Beiträge, 4418x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich meinte Vor der Inspektion den Chef darauf angesprochen, keinen Ölwechsel zu machen, weil ....

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ja nun reichlich wenig dafür, dass man die Beweislast trägt.
Zitat (von Nana71):
Wenn der Mitarbeiter, der den Auftrag entgegengenommen hat, das Gegenteil behauptet, hast du schon schlechte Karten.


Ich sehe es komplett anders.
Ich gehe doch mal stark nach einer Inspektion nach Herstellervorgaben aus und hier hat die Werkstatt Arbeiten vorgenommen, welche nachweislich nicht fällig waren.

Zitat (von -Laie-):
Um welches Fahrzeug handelt es sich denn? Viele Hersteller schreiben nämlich einen jährlichen Ölwechsel vor.
->
Zitat (von ip682057-69):
Serviceplan B welcher festgelegt ist von Renault für unser Fahrzeug sieht einen Ölwechsel bei 30000KM oder 2 Jahren vor

Letzte Inspektion ->
Zitat (von ip682057-69):
vor 10 Monaten und 6000KM

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#14
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte nur einmal Wasserstand melden - nach über 3 Monaten hat sich niemand auf mein Schreiben oder die Rücklastschrift gemeldet. Ich gehe daher davon aus, dass der Fall erledigt ist. Natürlich besteht 3 Jahre Verjährungsfrist, aber nach so langer Zeit geh ich davon aus, dass das nichts mehr kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17787 Beiträge, 6018x hilfreich)

Nach nur 3 Monaten würde ich nicht über diese Brücke gehen wollen.

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