Unklarer Honorarvertrag - Kunde will nicht zahlen

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mostra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarer Honorarvertrag - Kunde will nicht zahlen

Hallo Forum!

Eine Frage zu Honorarverträgen:

wer entscheidet, wann eine Leistung erbracht wurde und wann nicht? Vor allem dann, wenn sie im Vertrag nicht näher definiert wurde? Der Kunde nimmt das Werk ab, aber kann er da immer und immer wieder neue Mängel suchen und finden? Und wenn er das tut, gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem diese nachgebessert werden müssen?

Danke!

mo!

-- Editiert am 10.11.2009 22:56

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Worum geht es konkret ? Was verstehen Sie unter dem Werk ? Was sind die genannten Mängel ?

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
wenn sie im Vertrag nicht näher definiert wurde?


Dann wäre das Verkehrsübliche anzunehmen.

"Bau mir einen Shop" heißt eben nicht "mit Warenwirtschaft und CMS und Anbindung von 250 verschiedenen Zahlungsanbietern und Retina-Scanning bei der Bestellung", aber auch nicht "man kann nur einen Artikel bestellen und die MwSt muß sich der Kunde selber ausrechnen".

Man darf sich halt nicht vom Kunden auf der Nase herumtanzen lassen; es ist ja eine beliebte Masche, die Zahlung durch immer neue "Fehler" oder "fehlende Eigenschaften" bis zum St.Nimmerleinstag hinauszuzögern. Wer sich da einmal drauf einläßt, wird ausgenutzt bis zum Gehtnichtmehr.

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
wer entscheidet, wann eine Leistung erbracht wurde und wann nicht? Vor allem dann, wenn sie im Vertrag nicht näher definiert wurde?


Wurde denn eine Leistung erbracht? Wer soll denn entscheiden, ob die Leistung erbracht ist, wenn sie nicht definiert ist?

Das kann nicht nur eine Partei allein tun...

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#4
 Von 
Mostra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Leistungen wurden erbracht, viele. Einige fehlen laut Kunden oder sind unvollständig. Da die Arbeitsbeziehung zunächst herzlich war, aber zunehmend diktatorische Züge annahm (seitens des Kunden), auf die ich mich nicht einließ, hielt ich Nachbesserungsforderungen für Schikane. Der Kunde forderte zwei Mal Nachbesserungen, jeweils mit Termin, die ich ignorierte, vor allem auch, weil eine davon definitiv nicht im Vertrag enthalten war. Nun schrieb ich den Kunden erneut an, und forderte das Geld, woraufhin er diese eine unvollständige Leistung, und eine weitere (neue) nichterbrachte angab, weshalb er die letzte Rate einbehalten würde. Für diese neue Leistung habe ich keinen Nachweis, antwortete also, dass mir der Kunde bis zum soundsovielten konkrete Änderungswünsche zumailen solle. Keine Antwort.Wie sieht es aus, bei einer tatsächlich nicht erbrachten Verbesserung, und einer nicht nachweisbaren Leistung? Und: könnte ich die immer noch nachliefern? Drei Monate zu spät?

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Es ist nicht erkennbar, um was für Leistungen es sich handeln soll. Handwerkliche Leistungen? Was für ein Vertrag ist genau geschlossen worden? Wie? Schriftlich oder mündlich?

Problematisch könnte sein, dass der Kunde Nachbesserungen forderte und hierfür Termine anbot (nur einen jeweils oder mehrere zur Auswahl?). Wie wurde die Bitte übermittelt, der Kunde möge Änderungswünsche konkret äußern und formulieren? Geschah das schriftlich?

Allerdings kann der Kunde nun weitere Arbeiten bzw. Nachbesserungen verweigern und einen anderen AN suchen, dessen Kosten zu deienn Lasten gehen könnten. Ich würde daher versuchen, mich besonders kooperativ zu zeigen und berechtigten Änderungs- oder Nachbesserungswünschen nachzukommen.

Was allerdings nicht vertraglich vereinbart war, kann der Kunde auch nicht fordern. Insofern würde ich Arbeiten, die auf solchen Forderungen beruhen, nicht ausführen oder ein Angebot schreiben, das der Kunde dann ja gerne annehmen kann (was er bei der Vorgeschichte aber wohl eher nicht tun wird..;-)

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#6
 Von 
Mostra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo fridolin,

es handelte sich um pressearbeit, was fehlte waren angeblich teile der arbeitsdokumentation (sehe ich nicht so bzw. unwesentlich) und eine auswertung. es wurde ein honorarvertrag beschlossen, in dem mehrere zu erbringende leistungen für einen posten nicht näher ausgeführt aufgelistet wurden.

für die nachbesserungen wurden deadlines genannt. das problem hier war, dass zusätzlich nicht vereinbarte leistungen im befehlston gefordert wurden, was mich so verärgerte, dass ich die forferungsmail ignorierte.

nun würde ich gerne die auswertung nachreichen (die vorher nie explizit gefordert wurde), damit ich notfalls vor gericht bessere chancen habe. anzumerken ist hier, dass dies eine für den erfolg des postens nicht sonderlich relevante arbeit ist. der kunde reagiert aber nicht mehr bzw. ignoriert mails.

die bitte wurde per mail übermittelt.

die letzte deadline war der 1. oktober. macht es sinn, einfach zu liefern was man denkt (da ja erfüllkriterien fehlen)? oder kann der kunde alles ablehnen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
die letzte deadline war der 1. oktober. macht es sinn, einfach zu liefern was man denkt (da ja erfüllkriterien fehlen)? oder kann der kunde alles ablehnen?


Die Deadline war wohl die Vorbereitung zur Kündigung des Werkvertrags. Danach was anzufertigen bringt es nicht.
quote:

wer entscheidet, wann eine Leistung erbracht wurde und wann nicht?


Die Parteien, dazu legen Sie die Rahmenbedinungen in einem Vertrag nieder.
Im Streitfall muss der der Geld will dem anderen "Beweisen" das der Vertrag erfüllt wurde. Dazu nimmt man einen Gutachter den das Gericht bestellt und der Beklagte vorfinanziert. Der prüft dann ob die Leistungen erfüllt wurden.

Das geht dann meist wie das Hornberger Schiessen aus. Hier jedoch zahlen beiden Parteien mehr drauf als der Streitwert ist, weil Sie sich vergleichen.
Daher ist es sinnvoll Teilabnahmen und Teilzahlungen zu vereinbaren um das Streitbare Werk zu verkleinern, dann streitet man sich nur noch um die Endrechnung.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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