Hallo,
haben eigentlich "eigene" AGB eines Werkunternehmers immer Vorrang vor ebenfalls einbezogenen VOB/Teil B?
Oder kommt es darauf an, wie in den AGB auf die VOB Bezug genommen wird?
LG
VOB und AGB
9. Februar 2005
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Frage vom 9. Februar 2005 | 12:37
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
VOB und AGB
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#1
Antwort vom 25. Februar 2005 | 13:06
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Die AGB des Werkunternehmers dürfen die VOB nicht in ihrer Substanz aushebeln. Wenn dies geschieht, gilt Werkvertrag nach BGB. Die VOB muß immer als Ganzes vereinbart werden.
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