Verjährung Tierarztrechnung

4. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen Schmitz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Tierarztrechnung

Hallo,
heute ( 4.1.2003) habe ich eine Rechnung über eine Tierarztleistung erhalten, die im Jahre 2000 erbracht worden ist. Das Rechnungsdatum ist 31.12.2002, der Poststempel von 3.1. 2003.
Die Rechnung ist fast doppelt so hoch, wie erwartet, und mir ist es schlicht nicht mehr möglich, die Durchführung aller berechneten Leistungen nachzuvollziehen.
Bin ich verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen?

mfg Jürgen Schmitz

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Linda Hilgers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Das würde mich auch mal sehr interessieren, weil ich das gleiche Problem seit vorgestern auch habe.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter Riese
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Ähnliches Problem habe ich auch. Allerdings mit meinem Zahnarzt. Der schreibt eine Sammelrechnung für Leistungen, die teilweise bis zu 5 Jahre zurückliegen und datiert sie einfach neu. Jetzt soll ich eine immens hohe Rechnung zahlen, die meine Krankenkasse ablehnt. Wann verjährt eine rechnung denn bzw. kann die Leistung nicht mehr abgerechnet werden?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Vorangestellt sei, dass sich das Recht der Verjährung am 1.1.2002 geändert hat.

Für die Tierarztrechnung von Jürgen aus dem Jahre 2002 gilt folgendes:

Grundsätzlich ist das neue Verjährungsrecht anzuwenden, allerdings bleibt es bei der früher geltenden Länge der Verjährung. Vor dem 1.1.2002 war die Verjährung für einen solchen Anspruch 2 Jahre. Die Verjährung eines solchen Anspruchs begann am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist - also Ende 2000. Der Anspruch verjährte daher Ende 2002. Die Rechnung vermag die Verjährung nicht zu verhindern - dazu hätte Klage eingereicht werden müssen oder ein Mahnbescheid. Im Ergebnis ist die Forderung daher verjährt und muss nicht mehr bezahlt werden - kann aber noch bezahlt werden.


Seit dem 1.1.2003 beträgt die regelmäßige Verjährung, die auch für solch eine Rechnung gelten würde, 3 Jahre.

Gruß
MCNeubert


-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schlüsener
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

am 14.02.2003 ging in unserer Firma die Rechnung einer Firma ein, die von uns gekaufte Produkte aus dem Jahr 2000 in Rechung setzen will. Die Summen sind bereits einmal von unserem Konto abgebucht, aber mangels Deckung wieder zurückgebucht worden. Eine Mahnung erhielten wir daraufhin nicht. Daß die erneute Rechnung erst jetzt kommt begründet man mit Fehlern in der EDV.

Bleibt die Verjährungsfrist von damals zwei Jahren mit den Fehlern in der EDV und den rückgerufenen Abbuchungen davon unberührt?

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.J.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, kann mir jemand helfen?
Ich bekam am 06.01.2003 eine Rechnung über die Zahlung von Kabelentgelten einer Antennengemeinschaft für die Leistungen vom 01.01.2000 bis 31.12.2002. Das Jahr 2000 ist doch bereits verjährt? Oder?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

1) Zur Rechnung unter Kaufleuten:
Vor dem 1.1.2002 betrug die Verjährungsfrist unter Kaufleuten 4 Jahre, beginnend am Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Seit dem 1.1.2002 ist diese Verjährungsfrist in die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren integriert worden.

2) Zur Rechnung der Antennengemeinschaft:
Handelt es sich dabei um einen Zusammenschluss von Privatleuten oder um Leute, die bewegliche Sachen gewerbsmäßig vermieten? Je nach dem betägt die Verjährungsfrist dann (2 Jahre bis 1.1.2002 bzw. 3 Jahre nach 1.1.2002 oder 30 Jahre).

-----------------
"Harry"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
R.J.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zu o.g. Fall Antennengemeinschaft hier noch eine Anmerkung:
Bis zum 31.12.1999 war es eine private Antennengemeinschaft, deren gesamte Anlage wegen Konkurs an eine Betreiberfirma übergegangen ist.
Einige Bewohner unseres Ortes haben neue Verträge mit der neuen Betreiberfirma bekommen, bekommen wir nicht. Jetzt aber diese Rechnung, gestellt am 06.01.2003, beinhaltend die Leistungen vom 01.01.2000-31.12.2002.Wir nutzen außerdem diese Anlage schon lange nicht mehr, da wir seit 1999 eine eigene SAT-Anlage haben.

Ramona

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Die Rechnung der Betreiberfirma in Bezug auf das Jahr 2000 ist verjährt (Eintritt der Verjährung 31.12.2002), so dass die "Einrede der Verjährung" geltend gemacht werden sollte. Ob für die anderen beiden Jahre Zahlungen zu leisten sind, hängt davon ab, ob die Betreiberfirma als Rechtsnachfolger der privaten Gemeinschaft die bestehenden Verträge übernommen hat. Wenn ja, wäre vermutlich eine Kündigung seitens des Nutzers erforderlich gewesen. Was sagt denn der ursprünglich mit der privaten Gesellschaft geschlossene Vertrag dazu?

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"Harry"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
R.J.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Harry für die Info´s.
Der ursprüngliche Vertrag sagt aus: dass eine Kündigung 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres zu erfolgen hat, es sei denn das Mitglied zahlt nach 2 Mahnungen nicht. Dann wird durch Beschluß der Ausschluß festgelegt.
Zur Zahlung der Beiträge ist vermerkt: Höhe u. Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen u. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.----
Ich habe keine Info wie die neue Firma die Verträge übernommen hat. Wir wurden nicht einzeln Informiert.

Ramona



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"ramona"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
R.J.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hier noch eine Anfrage:
Die Rechnung für die Kabelentgelte habe ich von der Betreiberfirma mit Firmennamen
M&B GbR erhalten.Dann nach meinem Einspruch wegen Verjährung nix mehr von dieser gehört. Jetzt kam die "letzte außergerichtliche Mahnung" von einem Inkassounternehmen. Dort wird mir bei Nichtzahlung innerhalb von 10 Tagen mit Mahnbescheid beim Amtsgericht gedroht.
Mir fiel auf, dass aber das Inkassobüro in ihrem Schreiben diese Firma mit einem neuen Namen nennt. Auch auf dem Muster für den Mahnbescheid ist der neue Name dieser Firma
jetzt als GmbH eingetragen.
Ist das o.k. so oder müsste nicht im Schriftverkehr Bezug auf die alte Firmenbezeichnung zurückgegriffen werden?
Ist denn dann der Mahnbescheid nicht unkorrekt?


Ramona







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"ramona"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BettiB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo, da muss ich mich gleich anschließen mit der TA-Rechnung... Rechnungsdatum 12.05.03, werden kosten aus 10/ 99 bis hin zu Kosten 01/02 geltend gemacht...

Ein Teil ist sogar schon beglichen worden! Und trotzdem aufgeführt... Ist ja ein Anspruch schon verjährt?? Wie ist es... so ganz hab ich das noch nicht geblickt...

DANKE, Betti

8x Hilfreiche Antwort

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