Hallo,
ich bin freiberuflich als Ingenieur tätig. Eine Rechnung ist an ein anderes Ingenieurbüro Sommer 2000 gestellt. Ein Teilbetrag wurde gezahlt. Der Restbetrag wurde im Dezember 2001 gemahnt. Eine Zahlung ist bis heute nicht erfolgt. Wann verjährt diese Forderung? Was kann ich tun um eine mögliche Verjährung nach 2 Jahren zu umgehen.
Danke für die Bemühungen.
Gruß Thomas
Verjährung einer Forderung
23. Oktober 2002
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Frage vom 23. Oktober 2002 | 18:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung einer Forderung
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2002 | 14:47
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 8x hilfreich)
Hallo Thomas,
damit die Verjährung unterbrochen wird, fällt mir im Moment nur ein den Betrag mit einem Mahnbescheid geltend machen.
Gruß
Tanja
#2
Antwort vom 4. Dezember 2002 | 15:46
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Ihre Fragen können so nicht beantwortet werden. Es muß Ihre Leistung genau definiert werden und anhand der Umstände ermittelt werden, welche Verjährungsvorschrift zutrifft und weiter, wann Beginn des Laufs der Verjährungsfrist anzunehmen ist. Es kann nicht einmal ausgeschlossen werden, dass die Forderung bereits verjährt ist.
Lassen Sie sich rechtzeitig vor Jahresende verbindlichen anwaltlichen Rat erteilen.
Christoph Blaumer
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