Hallo,
eine Firma hat in unserem Haus im Jahr 2001 die Heizung erneuert. Eine Abschlagszahlung wurde von uns 2001 auch gezahlt (für den Brenner, der von der Fa. vorgelegt wurde). Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Es kam weder eine Rechnung noch sonstwas.
Wann ist denn der Anspruch der Fa. verjährt? Ab wann brauche ich eine vielleicht irgendwann zugestellte Rechnung nicht mehr zu bezahlen?
Gruß
Rainer
Verjährung ohne Rechnungsstellung?
20. Oktober 2002
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Frage vom 20. Oktober 2002 | 16:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung ohne Rechnungsstellung?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2002 | 21:37
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Die Forderung verjährt erst Ende 2003. Wenn die Firma bis zum 31.12.2003 keinen Mahbescheid erwirkt hat oder Klage eingereicht hat, müssen sie nicht mehr zahlen
-- sie können aber wieterhinn
Gruss MCNeubert
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