Verjährung nach KFZ-Reparatur?

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mario41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung nach KFZ-Reparatur?

Ich hatte anfang 2001 einen unverschuldeten Unfall, wobei das Heckteil hinteren links so beschädigt wurde, daß es laut Gutachten und Rechnung des Händlers ausgetauscht werden musste (Renault Megane Scenic). Der Meister erklärte mir damals, daß das beschädigte Heckteil herausgeschnitten wird und ein neues Teil eingeschweißt wird. Laut Rechnung sollte das wohl auch so gemacht worden sein. Nun stellte ich beim Autowaschen fest, das genau in der Mitte des angeblich ausgewechselten Teiles der Lack reißt, Rostspuren am Riß sichtbar sind und sich abhebt, in etwa so wie Spachtel der sich vom Untergrund lösst. Nach meinem Leihenhaften Verständniss dürfte bei einem "eingeschweisten Neuteil" kein Spachtel aufgetragen sein und ich vermute das das Teil nie gewechselt wurde sondern nur "ausgebeult und verspachtelt". Wenn das zutrifft, würde nicht nur ich getäuscht, sondern es läge ja auch noch ein Versicherungsbetrug vor, da die Reparatur an die Versicherung als austausch der Teile abgerechnet wurde und alles in allem 6500,- DM gekostet hat. Da ich jetzt den Schaden habe, würde mich interessieren ob ich Rechtlich gegen die Werkstatt vorgehen kann (nach Gutachten des Schadens) oder ob es schon verjährt ist, da die Reparatur im Januar 2001 erfolgte.


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"Gruß Mario"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Massgebend für den Anspruch ist was auf der Rechnung der Kfz-Werkstatt steht. Sind dort Leistungen aufgeführt die nicht erbracht wurden, bzw. Material berechnet das nicht verbaut wurde, hat das nichts mit Gewährleistung zu tun. Es besteht dann zivilrechtlich Ansprüch auf Rückzahlung und Schadensersatz und strafrechtlich gegebenenfalls Interesse seitens der StA wg. Betrug. Unbedingt Gutachter UND Versicherung (vielleicht sogar besser umgekehrt) einschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mario41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe als erstes die Versicherung angeschrieben, die damals den Schaden reguliert hat. Das war vor 10 Tagen. Leider hat sich von denen bisher noch keiner gemeldet! Als nächstes werde ich versuchen den Gutachter von damals zu erreichen.

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"Gruß Mario"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Leider hat sich von denen bisher noch keiner gemeldet!

Egal. *Falls* es sich um einen Betrug handeln sollte, haben Sie dem Geschädigten von sich aus Mitteilung gemacht und sich damit von einem möglichen Verdacht befreit. Darum ging´s letztendlich.

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