Verjährung nach Kauf

27. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jörgfly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung nach Kauf

Ich habe eine neues Haus durch eine Bauträger bauen lassen. IM Oktober 2001 wurde zusätzliche eine Hebepumpe eingebaut, welche nicht im Gesamtangebot aufgeführt war. Im Oktober 2001 wurde mir diese in Rechnung gestellt mit 5000 DM (2500Euro). Ich habe auf diese Rechnung nicht reagiert. Diese Rechnung wurde auch von dem Bauunternehmer niemals angemahnt. Wann verjährt die Zahlung? Gibt es überhaupt eine Verjährung, wenn die Rechnung nicht mehr angemahnt wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

ohne etwas zur Verjährung beizutragen habe ich mal eine ganz andere Frage: Warum haben sie die Pumpe nicht bezahlt ? Funktioniert sie nicht ? Oder gehören sie etwa zu den Leuten, die grundsätzlich ersteinmal alle Mahnungen abwarten ?

Entschuldigt bitte meinen Ton, aber ich kann die Frage von Jörgfly irgendwie nicht ganz verstehen. Pumpe bezahlen und gut, oder?

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jörgfly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zur Klarstellung:
Es gab noch einige Mängel an meinem Haus, diese sind bis heute noch nicht behoben. Ich habe dem Bauträger schriftlich per Fax und mündlich klar gemacht , dass ich keine weiteren Zahlungen tätigen werde, wenn diese nicht behoben werde. Rein rechtlich hat die Pumpe aber nichts mit den Mängeln zu tun, aber dies ist für mich die einzige Möglichkeit druck auszuüben , dass die Restmängel behoben werden!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

das klärt natürlich ihr Verhalten auf.

Wahrscheinlich hat sich ihr Bauträger nicht wieder gemeldet, weil die Reparaturkosten höher sind als der Wert der Pumpe. Ist für ihn der billigste Weg.

doko

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jörgfly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Doko,
das klärt aber immer noch nicht mein Problem, wann diese Rechnung vom Oktober 2001 verjährt?
Gibt es in diesem Falle eine Verjährung, so dass ich diesen Fall abschliessen kann?

Gruss
Jörg

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