Verjährungsfrist von Rechnung Steuerberater

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
DZED
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist von Rechnung Steuerberater

Hallo,

jeweils am 26.08.1998, 05.02.2001 und 10.10.2002 hat mein Steuerberater meine Einkommensteuerbescheide für die jeweils 1 Jahr zurückliegenden Jahre erledigt, also für mich Leistung erbracht. Alle erhaltene Haupt-Rechnungen dazu wurden unmittelbar danach von mir beglichen.

Nun habe ich von Ihm am 17.12.2003 eine Rechnung für angeblich noch nicht erledigte Sonderarbeiten für alle o.g. Jahre erhalten. Dazu eine Zahlungs-Erinnerung am 24.06.2004 und am 13.09.2004 mit handschriftlicher Aufforderung den Betrag bis zum 30.09.2004 zu begleichen letzte mit Drohung des gerichtlichen Einzugs.

Ist diese Rechnung nach so langer Zeit überhaupt rechtens oder etwa schon verjährt ???

Muss ich die wirklich bezahlen ?

Danke für eine aufschlussreiche Antwort von DZED !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich denke, die 1. Rechnung ist verjährt, die anderen beiden noch nicht. Rechnungen verjähren in der Regel 3 Jahre nach dem 31.12. des Rechnungsjahres. Sprich 31.12.98 --> 31.12.01 usw

2x Hilfreiche Antwort

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