Verkranung beim Kunden wird teurer als geplant

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
Verkranung beim Kunden wird teurer als geplant

Hallo zusammen, eine Frage an die Fachleute hier:

Ein Kunde will eine von mir gemietete Sache zurückgeben, zum Abtransport ist ein LKW mit Ladekran nötig.

Dem Kunden habe ich mitgeteilt: "Wir werden einen Spediteur beauftragen, die Kosten hierfür belaufen sich auf € 230,00 zzgl. MwSt, welche wir an Sie weiterberechnen werden".
Dieses wurde auch so akzeptiert.

Der Kran war da, aber zu klein, Fehler von mir, die Kosten der Leerfahrt übernehme ich auch.

Ein anderes Unternehmen hat einen größeren Kran, die wollen aber auch fast das Doppelte dafür haben.
Kann mein Kunde nun verlangen, dass er nur € 230 für die Abholung bezahlen muss?

Danke vorab und Gesundheit!

i.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Kann mein Kunde nun verlangen, dass er nur € 230 für die Abholung bezahlen muss?

Nicht nur verlangen, er kann es notfalls sogar gerichtlich durchsetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ok, kann ich dann sagen, die Fehlfahrt geht auf meine Kappe, aber er soll sich dann selbst um einen LKW mit Kran kümmern?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von idolf):
"Wir werden einen Spediteur beauftragen, die Kosten hierfür belaufen sich auf € 230,00 zzgl. MwSt, welche wir an Sie weiterberechnen werden".


Dieses Angebot hat der Kunde angenommen. Also musst du es auch erfüllen.

Zitat (von idolf):
kann ich dann sagen, die Fehlfahrt geht auf meine Kappe, aber er soll sich dann selbst um einen LKW mit Kran kümmern?


Kannst du machen. Alle dadurch entstehenden Kosten musst du dem Kunden allerdings ersetzen. Es dürfte wesentlich billiger sein, wenn du selbst den Kran beauftragst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ok, hab verstanden.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen