Verkürzte Lebensdauer durch Reparatur Abwasserrohr (Bauträger)

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Emtix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzte Lebensdauer durch Reparatur Abwasserrohr (Bauträger)

Hallo zusammen,

folgende Situation:

-Wohnungskauf von Bauträger
-05/2019 Einzug
-02/2020 Feststellung feuchte Wände und Decke im Wohnraum (Gesamtobjekt noch nicht fertiggestellt bzw. abgenommen)
-Feststellung Wasseraustritt Fallstrang Abwasserrohr (90* Bogen im Fußboden der darüber liegenden Wohnung)
-03/2020 Reparatur des Kunststoffrohrs durch "Kurzliner-Verfahren" (partielle Beschichtung und Abdichtung im inneren des Rohrs)

Laut ausführender Spezialfirma hat die Beschichtung eine Lebensdauer von 5-15 Jahre.
Ein intaktes Fallrohr aus Kunststoff soll ca. 50 Jahre halten.

Alle Reklamationen und Reparaturen wurden über den Bauträger abgewickelt.

Muss ich nun die verkürzte Gesamt-Lebenszeit von 5-15 Jahre in Kauf nehmen oder muss das Rohr erneuert werden?

Vielen Dank vorab.


-- Editiert von Emtix am 23.03.2020 20:50

-- Editiert von Moderator am 23.03.2020 21:57

-- Thema wurde verschoben am 23.03.2020 21:57

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

:forum:


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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