Verkürzte Lebensdauer nach Reparatur

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Emtix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzte Lebensdauer nach Reparatur

Hallo zusammen,
folgende Situation:
-Wohnungskauf von Bauträger
-05/2019 Einzug
-02/2020 Feststellung feuchte Wände und Decke im Wohnraum (Gesamtobjekt noch nicht fertiggestellt bzw. abgenommen)
-Feststellung Wasseraustritt Fallstrang Abwasserrohr (90* Bogen im Fußboden der darüber liegenden Wohnung)
-03/2020 Reparatur des Kunststoffrohrs durch "Kurzliner-Verfahren" (partielle Beschichtung und Abdichtung im inneren des Rohrs)

Laut ausführender Spezialfirma hat die Beschichtung eine Lebensdauer von 5-15 Jahre.
Ein intaktes Fallrohr aus Kunststoff soll ca. 50 Jahre halten.

Alle Reklamationen und Reparaturen wurden über den Bauträger abgewickelt.

Muss ich nun die verkürzte Gesamt-Lebenszeit von 5-15 Jahre in Kauf nehmen oder muss das Rohr erneuert werden?

Vielen Dank vorab.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Emtix ):
Muss ich nun die verkürzte Gesamt-Lebenszeit von 5-15 Jahre in Kauf nehmen oder muss das Rohr erneuert werden?

Wurde das Billig-Gefrickel in irgendeiner Art und Weise anerkannt / abgenommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Emtix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Reparatur wurde nicht abgenommen. Es war mir bis zu dem Tag auch nicht klar was genau gemacht wird. Wie gesagt: Lief alles über den Bauträger.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Dann dem Verkäufer mitteilen das man eine Nachbesserung mit so kurzer Lebensdauer nicht akzeptiert und eine Nachbesserung fordert, die der Lebensdauer der Rohres entspricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Emtix ):
Muss ich nun die verkürzte Gesamt-Lebenszeit von 5-15 Jahre in Kauf nehmen
Anders gefragt: Steht in deinem Kaufvertrag etwas über die (gekaufte) Lebensdauer von Rohrleitungen?

Zitat (von Emtix ):
Laut ausführender Spezialfirma hat die Beschichtung eine Lebensdauer von 5-15 Jahre.
Hast du das schriftlich von der Firma? Auch das über die 50 Jahre für andere Leitungen?
Zitat (von Emtix ):
05/2019 Einzug
-02/2020 Feststellung feuchte Wände und Decke im Wohnraum (Gesamtobjekt noch nicht fertiggestellt bzw. abgenommen)
Versteh die Daten nicht. Bist du richtig eingezogen? Das Objekt ist seit X Monaten nicht fertiggestellt? Auch nicht abgenommen?

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#5
 Von 
Emtix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Anders gefragt: Steht in deinem Kaufvertrag etwas über die (gekaufte) Lebensdauer von Rohrleitungen?


Nein, nicht im Kaufvertrag. Es ist aber tatsächlich so, dass die Haltbarkeit von Kunststoffrohren bei Minimum 50 Jahren liegt. (Diverse Quellen, Untersuchungen u.s.w.)

Zitat (von Anami):
Hast du das schriftlich von der Firma? Auch das über die 50 Jahre für andere Leitungen?


Die 5-15 Jahre für die Reparaturmaßnahme habe ich schriftlich.

Zitat (von Anami):
Versteh die Daten nicht. Bist du richtig eingezogen? Das Objekt ist seit X Monaten nicht fertiggestellt? Auch nicht abgenommen?


Ja ich bin richtig eingezogen. Das Sondereigentum (also der Wohnraum) wurde übergeben, das Gemeinschaftseigentum aber noch nicht. Daher steht auch der Bauträger noch komplett in der Haftung, es gibt noch keine Beweislastumkehr u.s.w.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Emtix ):
Es ist aber tatsächlich so, dass die Haltbarkeit von Kunststoffrohren bei Minimum 50 Jahren liegt. (Diverse Quellen, Untersuchungen u.s.w.)
Das sehe ich nicht anders.
Zitat (von Emtix ):
Die 5-15 Jahre für die Reparaturmaßnahme habe ich schriftlich.
Bedeutet das, dass die Spezialfirma, die jetzt diese Inline-Beschichtung gemacht hat (evtl. ähnlich wie im Kanalsanierungsbereich)--- dem Bauträger eine Gewährleistung über 5-15 Jahre gegeben hat und sich über die Zeit hinaus enthaftet hat? Wer haftet, fall nach 16 Jharen die brühe wieder läuft?
Zitat (von Emtix ):
oder muss das Rohr erneuert werden?
Ich meine: Nein.
Man kann versuchen, dem Bauträger eine längere Gewährleistung abzuringen. Das wäre dann evtl. ein Versuch der WEG.
Was war denn ursächlich für den Schaden ? Hat die Spezialfirma die Ursache benannt oder nur die *undichte Stelle* lokalisiert und repariert? Was war mit dem 90°-Bogen? Was war mit den Rohrverbindungen/Muffen?

Hinweis: Meist betrifft die Aussage über Lebensdauer/Haltbarkeit/Nutzungsdauer das Material an sich. Häufig finden sich aber an den Schnittstellen die Mängel/Fehler/Defekte. Diese entstehen meist durch Ausführungsfehler. (der menschliche Faktor)

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#7
 Von 
Emtix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bedeutet das, dass die Spezialfirma, die jetzt diese Inline-Beschichtung gemacht hat (evtl. ähnlich wie im Kanalsanierungsbereich)--- dem Bauträger eine Gewährleistung über 5-15 Jahre gegeben hat und sich über die Zeit hinaus enthaftet hat? Wer haftet, fall nach 16 Jharen die brühe wieder läuft?


Nachdem ich mitbekommen habe wie repariert wurde habe ich bei der Firma per Mail nach der Haltbarkeit gefragt. Darauf hin bekam ich die Antwort 5-15 Jahre.
Es stellt sich ja genau die Frage: Was passiert wenn nach 5 Jahren (oder auch 15) wieder Wasser austritt?
Wer bezahlt dann den Schaden? Genau: ich selbst oder die WEG.

Zitat (von Anami):
Was war denn ursächlich für den Schaden


Vermutet wird der Faktor Mensch. Also Dichtung nicht richtig oder gar nicht eingesetzt.
Konnte bisher aber nicht genau gesagt werden, weil das durch die Kamerabefahrung nicht ersichtlich ist.

Rohr wurde also nicht fachgerecht verbaut und ich habe im besten Fall nach 15, im schlechtesten Fall nach 5 Jahren wieder ein nasses Zimmer mit allen Renovierungsarbeiten für die dann keiner mehr aufkommt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Steht in deinem Kaufvertrag etwas über die (gekaufte) Lebensdauer von Rohrleitungen?

Falls nicht, dann gilt "der übliche Stand der Technik".



Zitat (von Anami):
Wer haftet, fall nach 16 Jharen die brühe wieder läuft?

Niemand, dann ist alles verjährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
der übliche Stand der Technik
Den gabs nicht, gibts nicht, wirds nicht geben.
Zitat (von Harry van Sell):
Niemand, dann ist alles verjährt.
Das ist noch nicht raus.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Den gabs nicht, gibts nicht, wirds nicht geben.

Nur weil man etwas nicht kennt, bedeutet das noch lange nicht, das es das nicht gibt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
bedeutet das noch lange nicht
dass das richtig ist, was man schreibt.

Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. a.a.R.d.T.
Hier sind das die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.
Das kenne ich. Das gibt es. Das ist richtig.

Ein Richter wedelt ggfls. wahrscheinlich die *üblen Regel der Technik* mit Effet vom Tisch.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

@Emtix

Zitat (von Emtix ):
Wer bezahlt dann den Schaden?
Es gäbe noch Versicherungen. Fraglich, welche ...gern eintreten möchte... :sad:
uU haftet ein Unternehmer/Bauträger auch sehr viel länger als 15 Jahre.
Zitat (von Emtix ):
Darauf hin bekam ich die Antwort 5-15 Jahre.
Das ist leider nichts Verwertbares, falls man später was Verwertbares braucht.
Da ist meine Empfehlung: Verlange vom Bauträger eine entspr. schriftliche Erklärung zur Gewährleistung.

Es gibt doch die WEG.
Der obere Nachbar, bei dem der Bogen undicht oder die Muffen falsch/undicht gesetzt wurden (oder was auch immer), der hat auch einen Schaden und die Angst der Wiederholung.
Wer hat überhaupt entschieden, dass nicht komplett aufgemacht/ Anschluss komplett erneuert wird?

Deine Zusammenfassung teile ich nicht. So, wie eben Kunststoffrohre --an sich-- 50 Jahre und länger schadlos sind, sind es die Anschlüsse eben nicht immer.
Ob es während der Bauzeit oder nach 3 Jahren oder nach 49 oder nie zum Schaden kommt--- weiß man nicht.
Dass die Beschichtung nach 15 Jahren *fertig* ist, ist auch nicht gesagt.

Bis zur Endabnahme kann man das klären. Die WEG sollte entspr. auftreten. Evtl. holt man sich einen öbuv SV dazu. Keinen für Rohre, sondern einen für Schäden an Bauwerken.

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