Vertag für die Heizungseinbau kündigen

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz479691-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertag für die Heizungseinbau kündigen

Hallo,

folgende Situation: für einen Heizungsaustausch habe ich eine Firma aus Kostengründen (knapp 5000 € Ersparnis gegenüber örtlichen Heizungsmonteure erschien schon verlockend und die Bewertungen waren soweit ok) beauftragt, die den Sitz 400 km weit weg hat. Es handelt sich um ein Angebot, den ich online eingeholt und per Fax bestätigt habe. Hier war keiner vor Ort, die Beratung erfolgte online/telefonisch. Es wurde auch fester Termin festgelegt wann die Heizung geliert wird und wann diese eingebaut wird. Die Heizungsanlage kam wie vereinbart an, die beiliegende Rechnung habe ich nach 4 Tagen überwiesen, da ich keine online Banking mache und somit zur Bank musste. Freitag dann Anruf von der Firma, sie würden uns erste Mahnung zukommen lassen (????) und die Heizung am vereinbarten Termin nicht einbauen, weil das Geld nicht angekommen ist. Der Mitarbeiter am Telefon war ziemlich unverschämt und äußerst unfreundlich. Vorschlag meinerseits die Durchschrift der Überweisung, dass das Geld tatsächlich raus ist vorzulegen wurde abgelehnt. Allgemein ist dieses Gespräch so verlaufen, dass ich nun fest entschlossen bin vom Vertrag zurückzutreten.
Wie kann ich meine Kündigung formulieren? Zudem habe ich festgestellt, dass sie die Anlage um ca. 1500€ teurer verkaufen, als wie beworben zum Herstellerpreis. Ich möchte diese ebenfalls zurückgeben. In ihren AGBs steht was von 10%, falls der Auftrag storniert wird, diese werde ich anscheinend zahlen müssen. Aber besser so, denn mittlerweile habe ich nach längerer Recherche auch andere, nicht besonders positive Erfahrungen zu dieser Firma entdeckt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von amz479691-80):
die beiliegende Rechnung habe ich nach 4 Tagen überwiesen

Als erstes sollte man mal schauen ob ein Zahlungsziel vereinbart wurde.
Wäre der Zahlungszeitpunkt "sofort" gewesen, könnten 4 Tage schon zu viel sein.
Ohne Vereinbarung spricht § 286 BGB (kurzgefasst) davon, das die Zahlung nach 30 Tagen fällig sei.



Zitat (von amz479691-80):
Es handelt sich um ein Angebot, den ich online eingeholt und per Fax bestätigt habe. Hier war keiner vor Ort, die Beratung erfolgte online/telefonisch.

Dann wäre zu prüfen, ob hier nicht ein Vertrag nach der Frernabsatzgesetzgebung geschlossen wurde.
Das würde eine recht einfache Vertragsauflösung durch Widerruf per Gesetz bedeuten.


Ansonsten hätte man ein Problem. Denn Unfreundlichkeit der Mitarbeiter und das man einen besseren Preis gefunden hat, sind kein Kündigungsgrund der vor Gericht standhalten würde.



Zitat (von amz479691-80):
die Heizung am vereinbarten Termin nicht einbauen

Das könnte hilfreich sein, wenn man den Vertrag kündigen will.
Wie wurde der Termin vereinbart, ist das ein verbindlicher Termin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz479691-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Anlage selbst würde ich sonst behalten. Mir gehts darum, dass sie nicht von eben dieser Firma installiert wird. Es ist schon eine Menge Geld, die mir höchstwahrscheinlich verloren geht, wenn sie das installieren.

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#3
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von amz479691-80):
Die Anlage selbst würde ich sonst behalten. Mir gehts darum, dass sie nicht von eben dieser Firma installiert wird


Nur so, bist du sicher einen Fachbetrieb zu finden, der eine fremde "Heizung" einbaut und Gewährleistung gibt ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz479691-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist soweit geklärt. Es geht hauptsächlich darum, dass sie das nicht installieren sollen.

0x Hilfreiche Antwort

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