Von Fensterbauer betrogen

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Von Fensterbauer betrogen

hallo,
hier folgendes problem.
habe für unser haus mehrere Fenster sowie Panzerrolläden bestellt ,diese wurden auch geliefert---mit 6 Monaten Verspätung und von einem Subunternehmer der Fensterfirma eingebaut!Leider dilentantisch!Desweiteren wurde einige Bestandteile fehlerhaft(innen verschmiertes Fenster)oder gar nicht geliefert Rolladenmotor).Jetzt will die Firma nicht nachbessern,weil ein Geschäftsführer im Koma liegt und der Inhaber sich für nicht zuständig erklärt hat.dabei hat die Bestellung der Inhaber unterschrieben!!!!!!!!!!Auch will man mir keine rechnung für die Arbeitstunden und die Rolläden ausstellen!!!!!Von den verursachten Schäden ganz zu schweigen.Wie soll ich mich verhalten?Welche Fristen darf ich setzten???

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
Rechtsanwalt und Gutachter! Mehr bleibt dir nicht! Und hoffnung mach ich dir auch nicht!
Geiz ist Geil - und du hast das nachsehen!

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#2
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Warum soll ich da wenig Chancen haben? Du muesstest deine Aussage schon genauer treffen! Desweiteren habe ich doch wohl Anspruch auf eine Rechnung,oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ihr Vertragspartner ist die Firma, mit der Sie den
Werkvertrag abgeschlossen haben. Mit dem Subunternehmer
haben Sie nichts zu tun.
Ich hoffe, Sie haben noch nicht alles bezahlt.
Setzen Sie dem Auftragnehmer eine Frist mit Ablehnungandrohung.
" sollten Sie die beschriebenen Mängel nicht innerhalb von 3 Wochen beheben, werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen, und Sie mit den Mehrkosten belasten."

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Welche Frist kann ich setzten-ist zulaessig!Die Firma moechte mir trotz Zahlung keine Rechnung ausstellen-habe mir aber die Zahlung quittieren lassen!Kann man hier Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Kann man hier Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen?


Hast du Zugriff auf dessen Konto + Steuerunterlagen :-)

Wer ist dein "Vertragspartner" eine GmbH ? Dann ist der Geschäftsführer zuständig. Der "Inhaber" hat nichts zu sagen.
Hat die Firma denn noch Mitarbeiter mit denen man sich unterhalten kann ? Evtl. geht die Firma in Konkurs.

Du kannst per Einschreiben der Firma eine letzte angemessene Frist setzen. 2-3 Wochen sind durchaus angemessen.

quote:
Auch will man mir keine rechnung für die Arbeitstunden und die Rolläden ausstellen


Was hast du denn dann bezahlt ?
quote:

dabei hat die Bestellung der Inhaber unterschrieben


Du hast doch bestellt ??





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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Firma moechte mir trotz Zahlung keine Rechnung ausstellen- <hr size=1 noshade>

Warum auch, du hast keinen Anspruch darauf.
Oder steht es explizit im Vertrag, das du eine Rechnung bekommst?



quote:<hr size=1 noshade>habe mir aber die Zahlung quittieren lassen! <hr size=1 noshade>

Mehr steht dir laut Gesetz auch nicht zu ...



quote:<hr size=1 noshade>Kann man hier Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen? <hr size=1 noshade>

Du kannst wegen allem Anzeige stellen. Zuvor solltest du dich im eigenen Interesse mal mit § 164 StGB beschäftigen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Dann muss ich mich korrigieren--die Firma hat auf der Baustelle Geld erhalten-ich habe mir dies vor Zeugen quittieren lassen(Quittung von einem gewoehnlichen Quittungsblock)---mir wurde dann noch eine ordnungsgemaesse Quittung mit Firmenstempel,Mwst etc. versprochen-davon will man jetzt nix mehr wissen!Also was tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Kann mir hierbei keiner helfen?habe ich ein recht auf eine ordnungsgemaesse Quittung?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ist die die Rechnung wichtig oder der Schadenersatz ?
Dir bleibt eh nur der Rechtsweg.

Versuch wäre noch die Handwerkskammer als Vermittler.

quote:
ordnungsgemaesse Quittung

Was soll das sein, eine mit Buntstift ?


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja,will die Rechnung ja als Vermieter auch geltend machen bzw.möchte ich ja auch die Mwst ausgewiesen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

im übrigen ist er als Geschäftsführer aufgetreten--wie ich gerade erfahren ist der eigentliche Geschäftsführer rausgeflogen,und es gibt seit Monaten gar keinen Geschäftsführer

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ist denn sicher das es "MWST" gibt, könnte ja auch ein "Kleinunternehmer" sein :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
im übrigen ist er als Geschäftsführer aufgetreten--wie ich gerade erfahren ist der eigentliche Geschäftsführer rausgeflogen,und es gibt seit Monaten gar keinen Geschäftsführer


Und du meinst in so einer Firma noch irgendwas zu bekommen ?

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1x Hilfreiche Antwort

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