Wärmepumpe zu klein, Abstand FBH zu gro?

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Wärmepumpe zu klein, Abstand FBH zu gro?

Hallo,

wir haben den Verdacht, dass unsere Abluftwärmepumpe zu klein dimensioniert ist und der Verlegeabstand unserer FBH zu gross bemessen wurde. Unser Heizungsbauer sagt natürlich, es ist alles okay. Nur müssen wir schon bei 10 Grad elektrisch zuheizen. Nun meine Frage: Wie geht man am besten vor um die Sache überprüfen zu lassen und wenn Mängel vorliegen, wie man diese einfordert. Würde unsere Rechtsschutz eventuell helfen? (haben eine fürs Haus).

Grüsse

Tieto

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10 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bitte genauere Angaben: Was für eine FBH: für ein Haus,wie groß? Für eine Wohnung, für ein Zimmer? Welche Leistung hat die Wärmepumpe? Wurde eine Wärmebedarfsrechnung angefertigt?
Wurde euch ein Verlege- und Installationsprotokoll überreicht? Ist Vorschrift!
Was ist eine Rechtschutzversicherung fürs Haus? Was beinhaltet sie genau? Wurde beim Handwerker schon alles bezahlt?
Ihr müsst zunächst eine schriftliche Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein absenden und Nachbesserung mit Fristsetzung fordern. Ihr könnt euch auch an die Handwerkskammer wenden. Es gibt auch Gutachter.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

also unser "standardniedrigenergiehaus" ist 95 m2 gross und wurde im märz diesen jahres bezogen. die fbh ist von rotex und wurde mit einem verlegeabstand laut protokoll von 15 cm verlegt bei einer vorlauftemperatur von 38 grad. laut wärmebedarfsberechnung haben wir einen wärmebedarf von 5,4 kw, eine heizlastberechnung gibt es aber nicht. dei wp hat eine leistung von 1,5 kw plus 5,5 kw heizstab. wenn ich mich an die handwerkskammer wende, was machen die und woher bekomme ich einen gutacheter und was kostet er?

gruss

tieto

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für einen Neubau ist seit 2004 eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Gesetz.
Vorausgesetzt, die Bedarfsberechnung ist korrekt: Die (sehr schwache) Wärmepumpe selbst leistet nur 1,5 kW, sie holt die Energie aus vorhandener Raumluft.
1,5 kW sind natürlich selbst bei einem Niedrigenergiehaus sehr wenig, zumal das Wort "Niedrigenergiehaus" nur wenig aussagt.
Von Abluftwärmepumpen ist grundsätzlich abzuraten! Sie holen die Energie aus der Abluft im Haus (Menschen, Kochen, Sonneneinstrahlung) die muss aber erst erwärmt werden,wenn freie Wärme fehlt, also durch die WP-ein dummer Kreislauf der kaum funktionieren kann.
Alle Energie, die fehlt, muss also zusätzlich elektrisch nachgeliefert werden, und das ist teuer.
Gut arbeiten nur Sole-Wasser-Wärmepumpen, nur eine derartige Anlage mit Erdbohrungen kostet bis € 35.000 und mehr. Wer rechnen muss, der kann z.Zt. nur eine Erdgas-Brennwertanlage nehmen, ihr seid sicher schlecht beraten worden.
Holt euch einen sehr guten Heizungsfachmann, der alles berechnet und überprüft, evtl. über die Handwerkskammer. Es kann ca. € 500,-kosten. Falls Fehler vorhanden sind oder ihr eine Falschberatung nachweisen könnt, dann hilft ein/e gute/r Anwalt/in.
Gruß!
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

1,5kw elektrische Leistung der Wärmepumpe hört sich erstmal wenig an.

Diese aufgenommene elektrische Leistung wird ja nun durch die Wärmepumpe vervielfacht und als Heizernergie zur Verfügung gestellt. Da müsste man den Wärmepumpentyp und Hersteller kennen, oder die Arbeitszahl der Wärmepumpe. Dann hätte man einen groben Anhalt wie groß die Heizleistung der Wärmepumpe ist.

In diesem Fall liegt die Heizleistung der Wärmepumpe irgendwo im Bereich um 3,75Kw.

Das wäre dann natürlich absolut zu wenig!

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@gutschigu: Das ist völlig falsch.
Die Leistung einer Wärmepumpe=Heizleistung hat absolut nichts mit der Aufnahme der elektr. Energie zu tun. Wenn eine WP 1,5 kW Wärme leistet, dann leistet sie nicht mehr, der Verbrauch je Std. beträgt je nach aufgenommener Ablufttemperatur ca. 0,5 bis 1 kW. Der Pumpentyp wurde doch angegeben: Es ist eine (Mini)- Abluftwärmepumpe, der Hersteller ist nicht wichtig, die Wirkungsgrade sind alle fast gleich.
Reine Abluftwärmepumpen sind für Wohnhäuser im allgemeinen total unsinnig.
Wenn ein Gebäude 5,4 kW benötigt und die Pumpe leistet im Höchstfall 1,5 kW, dann müssen logischerweise 3,9 kW durch Steckdosenstrom nachgeliefert werden.

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#6
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Ikarus,

in einem Punkt hast du recht. Die Wirkungsgrade sind bei allen Herstellern ähnlich. Die Physik verbiegen kann ja nun mal niemand!

Aus 1 Kw aufgewendeter elektrischer Leistung wird ca. 2,5 Kw Heizleistung. Und nur dies habe ich dargestellt.

Ich kenne keine! Wärmepumpe die lediglich eine Heizleistung von 1,5Kw aufbringt. Das würde ja auch keinen Sinn machen.

Also kann der TE nur meinen das die Pumpe 1,5Kw an elektrischer Leistung aufnimmt.

Da er sich hier aber nicht mehr meldet, um dies klarzustellen, ist jede weitere Diskussion überflüssig.

Wenn er aber wirklich meinte das die WP nur 1,5Kw Heizleistung hätte wäre deine Aussage grob korrekt.

Aber in einem irrst du auf jeden Fall.

Die Heizleistung hat natürlich etwas mit der aufgenommenen elektrischen Leistung zu tun!



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#7
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Morgen,

es ist schon richtig, die WP hat eine Heizleistung von 1,5 kw. Es ist halt eine Abluftwärmepumpe. (Stiebel Eltron, LWA 203)

Grüsse

Tieto

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie ich es sagte, sie dürfte völlig ungeeignet sein.
Gruß

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#9
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Und wie geh ich nun rechtlcih dagegen vor? Kann mir das auch jemand sagen?

Grüsse

Tieto

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#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es ist ein unabhängiger Sachverständiger zu beauftragen. Je nach Sachverständigenurteil ist dann der nächste Weg zum Anwalt. Zuvor kann man sich auch an die Handwerkskammer wenden, die vermitteln und beraten kann.
Gruß



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