Wann verjähren Ansprüche aus erbrachten Leistungen?

28. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
cook-a-doodle
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)
Wann verjähren Ansprüche aus erbrachten Leistungen?

Familie A hat letztes Jahr ein Haus bauen lassen und das über einen General- Bauunternehmer.

Der vom BU beauftragte Maurer wurde von Familie A privat mit einer Extra- Leistung beauftragt (Wert 500 Euro).
Der mehrmaligen Bitte (was so vorher vereinbart war) eine Rechnung über den Betrag zu schicken kam er bisher nicht nach.

Verjähren solche Ansprüche (des Maurers) eigentlich irgendwann, wenn er nun mit der Rechnung nicht rüberkommt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cook-a-doodle
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

Hab mir die Antwort gerade selbst gescuht, würde nur gern wissen, ob es richtig ist:

Die Leistung erfolgte in 2005-also wären Ansprüche des Maurers am 1.1.2009 verjährt, oder?

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