Familie A hat letztes Jahr ein Haus bauen lassen und das über einen General- Bauunternehmer.
Der vom BU beauftragte Maurer wurde von Familie A privat mit einer Extra- Leistung beauftragt (Wert 500 Euro).
Der mehrmaligen Bitte (was so vorher vereinbart war) eine Rechnung über den Betrag zu schicken kam er bisher nicht nach.
Verjähren solche Ansprüche (des Maurers) eigentlich irgendwann, wenn er nun mit der Rechnung nicht rüberkommt?
Wann verjähren Ansprüche aus erbrachten Leistungen?
28. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2007 | 22:55
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
Wann verjähren Ansprüche aus erbrachten Leistungen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Januar 2007 | 12:53
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
Hab mir die Antwort gerade selbst gescuht, würde nur gern wissen, ob es richtig ist:
Die Leistung erfolgte in 2005-also wären Ansprüche des Maurers am 1.1.2009 verjährt, oder?
Und jetzt?
Schon
267.059
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten