Was tun bei Forderungsverkauf/Küche noch nicht fer

17. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2015 23:41:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun bei Forderungsverkauf/Küche noch nicht fer

Hi,

das von uns beauftragte Küchenstudio ist seit nun mehr fast 2 Jahren bemüht die Küche die wir dort bestellt haben fertig zu stellen. Wenn ich bemüht schreibe, dann meine ich es wie in "er war stets bemüht". Es waren mittlerweile etliche Monteure vorort, die aber immer nur einen kleinen Schritt oder gar nicht weiter kommen, da Teile falsch geliefert wurden.

Das Küchenstudio hat wohl letztes Jahr dann seine Restforderung gegen uns (ca 45%) an eine Factoring Firma verkauft.

Diese meldet sich nun und will einen Großteil des Geldes haben, da ja angeblich nur noch wenig zu machen sei.

Jetzt haben wir einerseits diese Firma im Nacken die mit einem gerichtlichen Mahnverfahren droht und auf der anderen Seite ein Küchenstudio, das es nicht wirklich hinbekommt.

Durch die verspätete Lieferung der Küche (über 13 Wochen) sowie etliche Tage Urlaub die ich für die Montage habe nehmen müssen sind uns einige Kosten entstanden. Die müssten wir doch gegen diese Forderung stellen können, oder?

Wir haben jetzt erstmal den Vertrag zwischen der Factoring Firma und dem Küchenstudio angefordert, damit wir sicher sind, das es alles rechtmässig ist. Weiterhin setze ich dem Küchenstudio jetzt eine allerletzte Frist zur Fertigstellung und der Androhung die Küche sonst anderweitig fertigstellen zu lassen und die Kosten von der Forderung abzuziehen.

Was kann ich sonst noch tun?

ciao
Martin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Zunächst einmal, das Küchenstudio dass Sie vor 2 Jahren beauftragt haben ist Ihr Vertragspartner. Sonst niemand.
Mit der Factoring-Firma haben Sie überhaupt nichts zu tun.
Das ist lediglich ein Inkassodienst.
Wie Sie schon anführten, setzen Sie dem Küchenlieferanten eine letzte Frist.
"Hiermit fordere ich Sie letztmalig auf, innerhalb 2 Wochen die Küche wie vereinbart fertig zu stellen.
Nach Fristablauf werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung der Küche
beauftragen, und Sie mit den Mehrkosten belasten".
Halten Sie weiterhin die 45 % des Kaufpreises zurück.
Denn es ist nicht abzusehen, was Ihnen die Fertigstellung tatsächlich kostet.

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