Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall. Ich bewohne eine von mir gekaufte Eigentumswohnung (Neubau) seit ca. 4 1/2 Jahren. Direkt an meinem Geburtstag bemerkte ich einen Schimmelfleck in einer an die Dusche angrenzende Wand. Die Wand war im unteren Bereich vollständig durchnässt. Da ich direkt die Dusche in Verdacht hatte (bodentiefe vollständig verflieste Dusche) habe ich an einer Stelle die Silikonfuge geöffnet. Hinter der Fuge war alles klitschnass. Ich habe daher im Bodenbereich die Fugen entfernt. Hier hat sich auch ein kleiner Teil eines Dichtbandes (Am Übergang zur Wand) gelöst. Anschließend habe ich den Bereich getrocknet und meinen Bauträger über den Wasserschaden informiert. Im Rahmen der ersten Besichtigungstermine durch den Bauingenieur sowie des Fliesenlegers/Sanitärinstallateur wurde direkt eine fehlerhafte Abdichtung der Dusche oder ein Schaden am Abfluss vermutet. Nach Abnahme der Fussbodenleisten an den angrenzenden Wände zeigte sich ein massiver Wasserschaden mit Schimmelbefall der Trockenwände etc. Nach mehrfacher Anmahnung zu einer Stellungnahme würde nun eine Gewährleitungsschaden abgelehnt. Die Begründung ist eine Frechheit. Es wird nun behauptet wir hätten schon vorher eine Entfernung bzw. Erneuerung der Fuge vorgenommen und dabei die Abdichtung beschädigt bzw. aus optischen Gründen die Fuge entfernt und trotzdem die Dusche benutzt.
Die Wohnung ist wie gesagt vollkommen neu und sämtliche Silikonfugen noch in einem neuwertigen Zustand. Ein Austausch wurde nicht durch uns oder jemand anderen vorgenommen.
Ich werde wenn der Bauträger sich weiterhin verweigert einen Rechtsanwalt beauftragen sich der Sache anzunehmen.
Die Frage ist wer nun in der Beweispflicht liegt ? Muss ich beweisen, dass wir die Fugen seit dem Bau nicht angerührt haben und muss der Bauträger mir das beweisen. Wie verhält sich so ein Fall juristisch ? Hatte jemand schon gleiche Erfahrungen ?
-- Editiert von Moderator am 19.03.2020 14:03
-- Thema wurde verschoben am 19.03.2020 14:03
Wasserschaden Bad.
19. März 2020
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Frage vom 19. März 2020 | 12:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Bad.
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#1
Antwort vom 19. März 2020 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Baurecht ist was anderes.
Die Moderation möge bitte den Beitrag in Handwerksrecht/Werkvertragsrecht/Kaufrecht verschieben.
Danke.
#2
Antwort vom 19. März 2020 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Was hätte dir eine Stellungnahme genützt? Hast du denn nicht sofort die Mangelbeseitigung mit Fristsetzung verlangt?ZitatNach mehrfacher Anmahnung zu einer Stellungnahme würde nun eine Gewährleitungsschaden abgelehnt. :
Und ist die Verteidigung des Bauträgers.ZitatDie Begründung ist eine Frechheit. :
Kannst du das entkräften? Kannst du anderes beweisen?
ZitatDie Wohnung ist wie gesagt vollkommen neu :
Nicht vollkommen neu.Zitat(Neubau) seit ca. 4 1/2 Jahren. :
Da bleibt wohl nur ein Anwalt.
Welcher Bauingenieur? Welcher Fliesenleger/Sani?--- alle vom Bauträger beauftragte Personen/Firmen?ZitatIm Rahmen der ersten Besichtigungstermine durch den Bauingenieur sowie des Fliesenlegers/Sanitärinstallateur wurde direkt eine fehlerhafte Abdichtung der Dusche oder ein Schaden am Abfluss vermutet :
Schaden ist dokumentiert?
Wann hast du zum ersten Mal einen Schimmelfleck bemerkt?
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#3
Antwort vom 19. März 2020 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120356 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatIch habe daher im Bodenbereich die Fugen entfernt. :
Ein schwerer Fehler.
ZitatMuss ich beweisen, dass wir die Fugen seit dem Bau nicht angerührt haben :
Nicht nur das, Du musst auch beweisen das der Mangel von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst ist. Der Ersteller also mangelhaft gearbeitet hat.
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