Werkstatt Kulanz

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 39x hilfreich)
Werkstatt Kulanz

Guten Tag.
Die Vorgeschichte:

Person A hat ein Getriebeschaden am Auto. Das Auto wird von einer Werkstatt begutachtet und stellt den Schaden fest. Kulanzantrag beim Hersteller wird angefragt.
Die Werkstatt erzählt Person A das 100% Material und 65% Lohn von dem Hersteller übernommen wird.
Die Werkstatt bezifferte die Eigenkosten auf maximal 200€

Person A bringt anschließend sein Auto in die Werkstatt, ohne etwas zu unterschreiben bzw einen Kostenvoranschlag zu sehen etc

Die Werkstatt berechnet jetzt folgendes:
Inspektionskosten mit Ölwechsel für 225€
Getriebereperatur mit 600€, wovon der Hersteller 77€ übernimmt.

Person A hat aber weder gesagt das eine Inspektion gemacht werden soll, noch wurde darüber gesprochen.
Dazu wurde Person A, nachdem die Rechnung kam, am Telefon mitgeteilt das der Hersteller nur 35% Lohn übernimmt. Obwohl es eben genau andersherum war und es so abgesprochen war. Auch da gab es nichts schriftliches, nur mündliches.

Wie soll Person A jetzt vorgehen?
Weder die Inspektion mit Ölwechsel bezahlen und die Reperatur nur so wie es abgesprochen war? Kann die Werkstatt ohne etwas schriftliches überhaupt auf etwas bestehen?

-- Editiert von Moderator am 23.11.2018 19:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Obwohl es eben genau andersherum war und es so abgesprochen war.

Das hat man falsch verstanden.
Wie könnte man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von JimP):
Person A hat aber weder gesagt das eine Inspektion gemacht werden soll, noch wurde darüber gesprochen.

Das der Werkstatt mitteilen und fragen wie man dazu kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 39x hilfreich)

Im Endeffekt könnte Person A auch sagen das die Werkstatt eben gar keinen Reperatur Auftrag hatte und nur gucken sollte was mit dem Auto ist.
Dazu stand der Vater von Person A direkt neben ihm als die Aussage getätigt wurde von wegen maximal 200€, bzw 165% Hersteller Kulanz. Das wäre aber auch nur wage, da eben mehrere Leute aus der Werkstatt drumherum gestanden haben.
Andersrum wäre es halt Aussage gegen Aussage.

Inspektion habe ich mir schon so gedacht.

Danke erst einmal.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie wäre es, wenn man selber mal Kontakt zum Hersteller aufnimmt und diesen fragt was er gezahlt hat?

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#4
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 39x hilfreich)

Habe gerade folgende Information erhalten:

Bei der Reperatur wurde halt festgestellt das es nicht die Mechatronik ist die geleckt hat, sondern doch mehrere Dichtungen. Auf diese gab es halt keine Kulanz. Person A wurde nur vergessen Bescheid zu sagen.

Das kann doch so nicht durchgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Das kann doch so nicht durchgehen?

Bevor man nicht abgesprochene Kosten in erheblicher Höhe zu Lasten des Kunden verursacht, ist dieser zu informieren und seine Entscheidung abzuwarten.

Die "erhebliche Höhe" wird so um die 20% vom Kostenvoranschlag gesehen.



Ganz unruristisch:
Ok, man hätte also dem Kunden nach der Demontage des ganzen mitgeteilt, das es nicht die Mechatronik ist die geleckt hat, sondern mehrere Dichtungen auf die es keine Kulanz gibt.

Und nun? "Packt mir alles in einen Schuhkarton, ich mach selber, hab da ein Video auf Youtube gesehen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Werkstatt hatte den Wagen für mehrere Tage zur Fehlersuche da. Da wurde ganz klar gesagt, dass es nicht die Dichtungen sind.

Und nein, Person A hätte es nicht selber gemacht. Aber immerhin Kostenvoranschläge dafür geholt oder den Wagen abgestoßen. Freie Werkstätten sind da um einiges günstiger als Vertragswerkstätten.
Und ja, Person A hätte es erwartet.

Das mache ich übrigens auf der Arbeit auch. Vor allem bei Mehrkosten die die normale Reperatur bei weitem übersteigen.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und ja, Person A hätte es erwartet.
Da stimme ich mit dir überein.

Zitat:
Da wurde ganz klar gesagt, dass es nicht die Dichtungen sind.
Das war wenn eine Vermutung, mehr aber auch nicht. Ein Getriebe ist etwas geschlossenes, es muss erst ausgebaut und evt komplett zerlegt werden bevor man manche Sachen sehen kann.

Zitat:
Aber immerhin Kostenvoranschläge dafür geholt oder den Wagen abgestoßen. Freie Werkstätten sind da um einiges günstiger als Vertragswerkstätten.
Erstmal müsste man eine freie Werkstatt finden, die sich an ein schon zerlegtes Getriebe begibt, alleine das dürfte nicht einfach werden. Der Zusammenbau dort dürfte wohl deutlich länger dauern. Dann kommt noch mit hinzu, dass das Fahrzeug auch in eine solche Werkstatt gebracht werden muss etc. Der geringere Stundenlohn dort dürfte sich daher kaum rechnen, evtl würden dort sogar mehr Kosten diesbezüglich anfallen.

den Wagen abstossen, mit ausgebauten und zerlegtem Getriebe? Natürlich, dass geht, aber ein Fahrzeug abzustossen, welches dann nichtmal fahrbereit ist, da ist der Verlusst dann doch enorm und dürfte weit über der Werkstattrechnung liegen...

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