Werkstatt Reparatur mangelhaft

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
nirog001
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Werkstatt Reparatur mangelhaft

Guten Tag. Im September 2016 hatte ich einen Auffahrunfall, mein Auto ist 3 Jahre alt. In der Werkstatt wurde der Kofferraum und Heckklappe erneuert. Alles ist über einen Gutachter, Anwalt etc gelaufen.

Nun ist mir nach langer Zeit ein Mangel aufgefallen. Bei Fahren im Regen tritt Wasser in den Kofferraum ein. Dass sich im Kofferraum Wasser sammelt, sieht man auch nur, wenn man die komplette Verkleidung des Kofferraums raus nimmt.

Handelt es sich hierbei einen versteckten Mangel und kann ich Nachbesserung durch die Werkstatt fordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2994x hilfreich)

Zitat (von nirog001):
kann ich Nachbesserung durch die Werkstatt fordern?


Natürlich.

Nur wird es schwer, nach mehr als zwei Jahren einen Zusammenhang zwischen der Reparatur und dem derzeitigen Wassereintritt herzustellen.

Dass Wasser muss ja nicht zwangsläufig durch einen Spalt zum Kofferraumdeckel eindringen.
Auch nachträgliche Risse in den Blechen oder Durchrostungen sind ja denkbar.

Vielleicht erstmal die Quelle des Übels ermitteln und dann schauen ob es mit der Reparatur zusammenhängen kann.

Was sagt denn die Werkstatt dazu?

Berry

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#2
 Von 
nirog001
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Werkstatt meinte, dass der Mangel nicht zwangsläufig durch die Reparatur zustande gekommen sein muss.
Soll mich im Januar zwecks Termin melden. Zwecks umfangreicher Prüfung wo das Wasser genau eindringt.
Aber nach seiner Aussage denke ich eher dass er es nicht auf sich nehmen wird.

Habe das ganze mal mit Zewa ausgelegt und konnte die Stelle schon ausfindig machen. Also so umfangreich war die Prüfung dann auch wieder nicht.

Vielleicht ist es auch ein kleiner Mangel. Aber wer hat hier die Beweislast? Davon abgesehen, wäre es bei einem 3 jährigen Auto nicht auch ein Garantiefall?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114268 Beiträge, 38971x hilfreich)

Zitat (von nirog001):
Vielleicht ist es auch ein kleiner Mangel. Aber wer hat hier die Beweislast?

Nach der Zeit liegt die Beweislast beim Kunden.



Zitat (von nirog001):
Davon abgesehen, wäre es bei einem 3 jährigen Auto nicht auch ein Garantiefall?

Da sollte man mal in die Garantiebedingungen des Garantiegebers schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2994x hilfreich)

Zitat (von nirog001):
Davon abgesehen, wäre es bei einem 3 jährigen Auto nicht auch ein Garantiefall?


Die Frage kann man doch erst beantworten, wenn bekannt ist, ob der Wassereintritt Folge des Unfalls ist oder davon unabhängig.

Zitat (von nirog001):
Habe das ganze mal mit Zewa ausgelegt und konnte die Stelle schon ausfindig machen. Also so umfangreich war die Prüfung dann auch wieder nicht.
Manchmal hat man einfach Glück, aber das ist nicht immer der Fall.

Warum beschreibst Du nicht die vermeintliche Stelle und erklärst, ob da rumgebastelt wurde.

Berry

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#5
 Von 
nirog001
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

"Rumgebastelt" wurde dort ja von der Werkstatt. Die haben quasi das gesamte Heck ausgetauscht

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