Hallo!
A geht in eine Autowerkstatt und lässt währen ihres 4 Tägigen Urlaubs einen Opel Tigra in einer Werkstatt stehen, wie vom Werkstattmeister vereinbart/angenommen. Vereinbart wurde unter Zeugen, dass VOR der Repartur A durch die Werkstatt über Preis und Reparaturleistungen telefonisch im Urlaub informiert werden soll. Nach 2 Tagen bekommt A den Anruf dass es sich um Repartur x bei 700,- EUR handelt. A bat um Ausführung der Reparatur. Bei Abholung des Fahrzeugs wurde darauf bestanden den Rechnungsbetrag (auf einmal 780,-EUR aber ok) vollständig und in Bar zu begleichen. Darüber war A in keiner Sekunde informiert!!!! Sollte, wie von A vorgeschlagen, die Rechnung per Überweisung getätig werden, so sagte der Chef, dass er darauf 19% aufschlagen müsse, es wären dann über 1.000 EUR zu zahlen. Es sei sowohl für ihn, als auch für A "gesünder" sofort die 780,- EUR bar zu begleichen. Seine Frau im Hintergrund bellte A förmlich an und so zahlte A erstmal 480,- EUR an. Aber Rechnung oder Garantie "gibt es bei mir nicht" so der Chef. Nun will A aber Garantie für Zahn- & Rippenriemen usw., die sie aber definitiv nicht bekommt. Es folgen Anrufe der Werkstatt, die A aber nicht annimmt. Was ist von A zu tun?
Werkstatt besch... auf ganzer Linie!
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
A sollte die Werkstatt auf die Preisangabeverordnung hinweisen, die aussagt, dass Preise für Privatkunden brutto anzugeben sind.
Des weiteren sollte A die noch fehlenden 220 Euro bezahlen und eine Rechnung über die (hoffentlich gerichtsfest nachweisbar) vereinbarten 700 Euro (inkl. USt verlangen). Garantie braucht die Werkstatt nicht geben, aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung kommt sie sowieso nicht raus. Dafür braucht es m. M. nach aber erst einmal eine Rechnung.
Im Augenblick sieht das für mich nach Schwarzarbeit durch die Werkstatt aus. Dafür gibt es keine Sachmängelhaftung, allerdings hat die Werkstatt auch keinen Anspruch auf Zahlung ...
Das Finanzamt interessiert sich übrigens sehr für solche Sachverhalte ...
Danke für Ihre Antwort.
Als A den Anruf erhielt und die Kosten von 700,- EUR genannt wurden, wurde mit keiner SIlbe erwähnt, dass es sich um Schwarzarbeit handelt. Viel mehr geht man - wie es eben in Deutschland üblich ist - von einer normalen Rechnung mit Ust. aus!!
Der Vorschlag eine RE zu erhalten ging dann so aus, dass der Chef sagte A bekäme zwar eine RE aber dann wäre der Preis knapp 950,-EUR statt der 780,-EUR. Bei einer Differenz von 200,-EUR hätte A sich nochmal überlegt die Reperaturen dort vornehmen zu lassen!! Des Weiteren hat A nicht einmal eine Quittung über die bereits gezahlten 480,- EUR erhlaten!
Wie soll A sich verhalten falls eine RE mit ust. von 700,- EUR nicht akzeptiert wird?
Was würde passieren wenn reparierte Teile zB in 1 Woche wieder reparaturfällig wären?
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ZitatBei Abholung des Fahrzeugs wurde darauf bestanden den Rechnungsbetrag (auf einmal 780,-EUR aber ok) vollständig und in Bar zu begleichen. Darüber war A in keiner Sekunde informiert!!!! :
Ja und?
Ohne gesonderte Vereinbarung sind Rechnngen immer sofort fällig. Und man muss auch nur gesetzliche Zahlungsmittel - also Bargeld - akzeptieren.
ZitatDes Weiteren hat A nicht einmal eine Quittung über die bereits gezahlten 480,- EUR erhlaten! :
Dann hätte A also noch 780 EUR offen, wenn die Autowerkstatt jetzt eine Rechnung über 780 EUR erstellt...
Wenn das schwarzlaufen soll, dann gibt die Werkstatt logischerweise keine Quittungen aus.
ZitatDer Vorschlag eine RE zu erhalten ging dann so aus, :
Wurde eine Rechnung denn überhaupt vertraglich vereinbart?
Sonst gibt es gar keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung, nur auf eien Quittung
ZitatWas würde passieren wenn reparierte Teile zB in 1 Woche wieder reparaturfällig wären? :
Nichts, denn man kann ja derzeit nicht nachweisen das die in der Werkstatt getauscht wuirden.
Bei der Abholung hatte man keine Zeugen dabei?
Dann siehts schlecht aus, denn die Beweislast iegt bei A. Und ohne Beweise ...
Ok, eine soforte Fälligkeit und Bar Begleichung leuchtet mir ein. Aber mir leuchtet es NICHT ein, dass man Betrag x (780,-EUR) nennt und dann kommt es bei Rechnungsstellung zu 950,-EUR.
Auch auf eine Quittung hätte A kein Anrecht gemäß dem Werkstattchef.
Folglich JA, A hätte somit quasi noch 780,-EUR offen, sofern Werkstattchef weiter betrügt.
Demnach steht A eine Quittung für die 780,-EUR erfolgte Reparatur zu, aber keine Rechnung???
Es gibt Zeugen für den Anruf und den genannten Betrag von 700,-EUR.
-- Editiert von farbenfrohxx am 10.04.2018 16:15
ZitatAuch auf eine Quittung hätte A kein Anrecht gemäß dem Werkstattchef. :
Das ist schlicht falsch, steht so im Gesetz (§ 368 BGB )
ZitatDemnach steht A eine Quittung für die 780,-EUR erfolgte Reparatur zu, aber keine Rechnung??? :
Korrekt
ZitatEs gibt Zeugen für den Anruf und den genannten Betrag von 700,-EUR. :
Die Zeugen werden wohl nur gehört haben was A sagte?
Zitat:Zitat:
ZitatEs gibt Zeugen für den Anruf und den genannten Betrag von 700,-EUR. :
Die Zeugen werden wohl nur gehört haben was A sagte?
So ist es.
Zusammenfassend hat man als Verbraucher die A-Karte, da man keine Anrecht auf eine Rechnung hat.
A begleicht folglich knapp 800,-EUR ohne Rechnung, ohne irgendeine Ahnung was an dem Auto überhaupt gemacht wurde oder was nicht und muss glücklich und zufrieden mit einer läppischen Quittung leben.
Hat man dann trotzdem Gewährleistung auf eingebaute Teile?
Würde A das Auto nun weiterverkaufen wäre die Nennung von Repartur X nur eine Aussage und könnte mit nichts belegt werden. Wertmindernd für das Fahrzeug.
-- Editiert von farbenfrohxx am 10.04.2018 16:31
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