Ich habe einen Mercedes E220 d T-Modell, EZ 05/2020, den ich 2021 gekauft habe.
Seit Herbst 2023 kam es ca. 1 x wöchentlich vor, daß es am Fußboden fibrierte und ruckelte, meistens bei konstanter Geschwindigkeit. Trat manchmal bei 30 km/h auf, aber auch bei 80 oder 100 km/h und hatte dann aber auch kaum mehr Leistung. Ein Beschleunigen war dann kaum möglich. Stellte man das Auto kurz ab und fuhr wieder los, war das Fibrieren weg.
Dach ich eine Garantieverlängerung MB 100 hatte, war ich dann ca. 5 mal in der Vertragswerkstatt um das Problem zu finden und beheben zu lassen. Doch jedesmal konnte kein Fehler gefunden werden.
Nun, ca. 1 Jahr später, erhielt ich von der Werkstatt eine Rechnung über knapp 1.300 € für verschiedene Prüfungen die durchgeführt wurden. Laut Werkstatt ist bzw. war alles in Ordnung, also kein Fehler vorhanden und ich soll die Rechnung bezahlen.
Ich verstehe das nicht, ich hab doch eine Garantieverlängerung und nur weil die keinen Fehler fanden, soll ich jetzt zahlen. Und zudem klärte mich vorher niemand über diese Kostenhöhe auf.
Vielleicht weiß jemand einen Rat oder hat ähnliches erfahren.
Grüße
Werkstatt findet Fehler nicht und stellt Rechnung trotz Garantieverlängerung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatIch verstehe das nicht, ich hab doch eine Garantieverlängerung und nur weil die keinen Fehler fanden, soll ich jetzt zah :
Nun, vermutlich ist da nur der Garantiefall versichert - was bedeutet, das ein Fehler vorliegen muss.
Liegt kein Fehler vor, zahlt die Versicherung nicht und der Auftraggeber ist in der Pflicht.
Danke für die Rückantwort,
das habe ich fast vermutet, dass ich die Rechnung zahlen muß. Aber hätte die Werkstatt mich nicht vorher aufklären müssen? Zumindest sind 1.300 € ja gerade nicht so wenig.
Grüße - Sine
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Ist das Fibrieren denn dann nicht mehr aufgetreten, oder haben sie es in einer anderen Werkstatt tgesten und reparieren lassen?
Hallo,
die grösste Frage bei allem dürfte doch eher sein, wurde denn überhaupt über die Garantie abgewickelt? Wie genau lautete der Auftrag?
Beheben des Fehlers über Garantie? Oder lautete der Auftrag beheben des Fehlers?
Die Frage ist generell: Wie lautetet der Auftrag?
Wenn da drin steht "Beseitigung der Vibrationen und der mangelnden Motorleistung", und der Fehler ist nach wie vor vorhanden, dann hat die Werkstatt keinen Anspruch auf die Erstattung der Rechnung, denn der Auftrag wurde nicht erledigt.
Wenn da nur steht "Kundenbeanstandung Vibrationen und mangelnde Motorleistung, Prüfung", dann wird es komplizierter...
ZitatAber hätte die Werkstatt mich nicht vorher aufklären müssen? :
Da Gesetzgeber und Rechtsprechung in aller Regel davon ausgehen, das man die relevanten vertraglichen Vereinbarungen die man einging kennt, durfte die Werkstatt sich dieser Annahmen wohl anschließen und war nicht zur Prüfung der Garantiebedingungen nebst anschließender Information verpflichtet.
ZitatDie Frage ist generell: Wie lautetet der Auftrag? :
Nicht nur das wäre zu prüfen, sondern auch, ob die Fehlersuche überhaupt kompetent erfolgt ist.
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