Hallo zusammen,
unser Wagen war vor gut drei Monaten in einer Werkstatt zur Achsvermessung, weil ein neues Fahrwerk verbaut wurde. Seitdem haben wir den dritten Satz Reifen drauf, weil vorherige ständig runtergefahren waren.
Letzte Woche ließen wir mal einen befreundeten Kfz'ler einen Blick auf die Hinterachse werfen und dieser meinte, bei der Achsvermessung wäre etwas schief gelaufen, irgendwas würde da nicht stimmen.
Heute rief ich in besagter Werkstatt an, schilderte den Fall und wurde, natürlich sehr "freundlich" darauf aufmerksam gemacht, dass denen natürlich kein Vorwurf gemacht werden könne, denn mehr als einstellen und vermessen könne man das Fahrzeug nicht, was wir damit machen würden wäre ja dann Selbstverschulden, darauf hätten sie ja keinen Einfluss.
Das kann es ja wohl nicht sein, oder? Was macht man denn groß mit seinem Auto außer fahren?
Man bot mir an, das Fahrzeug nochmal nachzumessen. Allerdings sehe ich nicht ein, dafür dann nochmal zu bezahlen.
Wie gehe ich nun am besten vor? Hat die Werkstatt wirklich ein Einbehaltungsrecht (Vermerk auf der Rechnung) wenn ich die Zahlung der erneuten Messung verweigere?
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Werkstatt hat Mist gebaut und redet sich nun raus!
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
unser Wagen war vor gut drei Monaten in einer Werkstatt zur Achsvermessung, weil ein neues Fahrwerk verbaut wurde. Seitdem haben wir den dritten Satz Reifen drauf, weil vorherige ständig runtergefahren waren.
Also bei mir hält ein Satz Reifen etwa 5 Jahre/100.000km
Wieviel km hat denn euer Satz Reifen gehalten?
1 Monat????
Waren die komplett abgefahren oder einseitig?
Und erst nach dem dritten Satz Reifen in 3 Monaten kommt ihr auf die Idee, die Werkstatt zu kontaktieren?
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quote:
von Nugget am 19.03.2012 12:14
Hat die Werkstatt wirklich ein Einbehaltungsrecht (Vermerk auf der Rechnung) wenn ich die Zahlung der erneuten Messung verweigere?
Auto gegen Knete.. Keine Knete kein Auto... Ja, das ist üblich und auch rechtens so
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
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Nein, wir sind nicht so doof und haben erst 3 Satz Reifen im Wert von ca. 3.000 € gekauft und runtergefahren ehe wir uns bei der Werkstatt gemeldet haben. Sorry, aber wenn man die Frage jedes Mal hört wenn man das Problem schildert dann...
Wir besitzen mehrere Fahrzeuge bzw. haben schon einige mehr besessen die aktuell nicht mehr im Bestand sind (betreiben aktiv Fahrzeug-Tuning), weswegen mehrere Sätze Felgen samt Reifen immer vorhanden sind. Die Reifen waren demnach auch nicht neu, aber dennoch in keinem schlechten Zustand, dass die in einem so kurzen Zeitraum hätten abgefahren sein müssen.
Zwischen Messung und jetzigem Km-Stand liegen ca. 7.000 km. Die Reifen waren, soweit ich noch in Erinnerung habe, komplett runter, also nicht grob einseitig.
Und zum Einbehaltungsrecht der Werkstatt. Es geht mir nicht um die 50,00 € was der Spaß kostet, sondern schlicht ums Prinzip. Wenn die beim ersten Mal ******* gebaut haben, sehe ich nicht ein, dass die auch noch dafür belohnt werden sollen. Stichwort Nacherfüllung. Keine Ahnung ob das in dem Fall auch zutreffend ist.
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Ich würde erstmal bei denen vorstellig werden und sagen, dass da was nicht mit Ihrer Achsvermessung stimmt (was auch immer das sein soll) und die sollen da mal drüber gucken. Wenn sie was finden sollen sie es beheben zu Ihren Lasten, wenn sie nichts finden wirst du das "nachsehen" bezahlen.
Alles andere, insbesondere deine schlechte Polemik bringen dich NICHT weiter!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Wie es in den Wald hineinschallt, schallt es auch heraus. Damit bin ich bisher immer gut gefahren. Und wie heißt es doch so schön, der Kunde ist König. Ja, ich habe mich bereits an die Werkstatt gewandt und den Sachverhalt freundlich geschildert und ebenso ein freundliches Entgegenkommen erwartet, aber was bekam ich? Schuldzuweisungen und blöde Kommentare. Sowas brauche ich mir als Kunde, ich kann mir immerhin aussuchen wo ich mein Geld lasse, nicht zu geben. Der Ton macht immer noch die Musik.
Und Du wirst mir Recht geben, es ist verdammt ärgerlich und nicht Sinn der Sache, wenn man sein Auto zur Korrektur weg gibt und es mit mehr Defekten wieder zurück bekommt.
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quote:
Zwischen Messung und jetzigem Km-Stand liegen ca. 7.000 km. Die Reifen waren, soweit ich noch in Erinnerung habe, komplett runter, also nicht grob einseitig.
Ähm, mein weniges Fachwissen sagt mir, dass ja bei Fehlerhafter Achsmessung/-einstellung die Reifen ja gerade einseitig runter wären.
Aber wie soll ein Fehler aussehen, der dazu führt, dass man in 7000 km 3(!!) Reifensätze KOMPLETT runter fährt?
quote:
Letzte Woche ließen wir mal einen befreundeten Kfz'ler einen Blick auf die Hinterachse werfen und dieser meinte, bei der Achsvermessung wäre etwas schief gelaufen, irgendwas würde da nicht stimmen.
Und was soll dieses "irgendwas" sein?
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Vielleicht ist ja auch beim Einbau des neuen Fahrwerks etwas schiefgelaufen, und jetzt soll die vermessende Werkstatt schuld daran sein.
Jedenfalls wäre es vor Gericht ein ziemliches Abenteuer, nachzuweisen, daß die achsvermessung ursächlich war und nicht das eigene Basteln am Fahrwerk.
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"Ignis quis caput vir multum ab audere et clamabat: „Studium fuga, meum prohibere!"."
Nur zur Erklärung: Erst wurde das neue Fahrwerk verbaut, danach ging der Wagen, wie es sein soll, zur Achsvermessung.
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Info:
Die Kosten für die reine Vermessung ohne Einstellarbeiten belaufen sich zwischen 29.- und 49.- Euro
(Quelle: Google)
Wenn dieses Ergebniss da, dann ....
bei der Achsvermessung wäre etwas schief gelaufen, irgendwas würde da nicht stimmen
Ihr seit eine Tuningwerkstatt und ein KFZ'ler kommt zu dieser präzisen Aussage, alles klar!
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Ich weiß nicht, artikuliere ich mich nicht der deutschen Sprache oder bestätigt sich mein Eindruck, dass generell, warum auch immer, immer Pro-Werkstatt und Contra-Kunde argumentiert wird?!
Versuchen wir es noch einmal. Wenn ich mein Auto, nachdem
ein neues Fahrwerk verbaut wurde, zur Achsvermessung bringe, dann drei Monate vergehen und ich mich zwischenzeitlich über den unüblichen starken Abrieb der Reifen wundere und ansonsten nichts an dem Fahrzeug gemacht wurde, außer damit gefahren und dann eine befreundete Fachwerkstatt
mal einen Blick auf die Hinterachse werfen lasse, was ist a) daran verwerflich und b) worauf sollen die Defizite sonst zurückzuführen sein?
Ich kann die Rebellion hier nicht so ganz nachvollziehen.
Wenn ich ein Auto zum Ölwechsel in eine Werkstatt bringe und kurze Zeit später die Ölanzeige blinkt, dann liegt das auch nicht daran dass der Wagen vielleicht in der Waschanlage war...
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Du hast doch ein Vermessungsprotokoll.
Guck doch da drauf. Sind alle Werte in der Tolleranz? Wenn ja hat der Betrieb keinen fehler gemacht. Wenn nein, dann haben Sie einen fehler gemacht
Die Sache ist zwar schon was älter, aber zum Abschluss kann ich Euch folgendes mitteilen:
Erstmal hat der Betrieb, wo der Wagen zum 2. Vermessen war, die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die 1. Werkstatt fachlich so "kompetent" gearbeitet hat, dass die Hinterachse gar nicht vermessen war bzw. falsch. Besagtes Kfz verfügt nämlich über eine Einzelradaufhängung, was beim Vermessen außer Acht gelassen wurde. Das erklärt den erheblichen Reifenabrieb an der Hinterachse.
Nun ja, Wagen hat zwei neue Reifen bekommen, ist ordentlich vermessen und läuft wieder wie auf Schienen. Wir sind zufrieden und der Rest (1. Werkstatt) soll uns gestohlen bleiben und wird dementsprechend weiterempfohlen.
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