Werkstatt in Unfall verwickelt

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
D0m3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt in Unfall verwickelt

Guten Abend,
Ich habe ein Anliegen wo ich momentan echt nicht mehr weiter weiß.
Ich habe vor ungefähr 1,5Monaten meinen Neuwagen in Ingolstadt im Werk abgeholt.
Vor kurzem sind mir zwei „Schönheitsmängel" aufgefallen. Unter anderem ein knackendes Geräusch während der Fahrt.
Das Fahrzeug hat Aktuell ca 1000km gelaufen.
Kein Problem, der Wagen hat ja eine Neuwagen Garantie die für solche Dinge haftet. Also habe ich einen Termin bei meinem Orts ansässigen Händler vereinbart und mein Fahrzeug dorthin gebracht.
Ich muss dazu sagen , das dass Fahrzeug seit Wintereinbruch in der Garage stand und erst wieder raus kommt, wenn der Winter vorüber ist. Dem zu folge habe ich das Fahrzeug aktuell auf Sommerreifen stehen.
Normal war für die Reparatur ein Tag angesetzt. Nach Vier Tagen war ich schon etwas stutzig geworden, warum ich noch nichts von dem Händler gehört habe.
Also bin ich Abends dorthin gefahren und habe nach meinem Auto mal Ausschau gehalten. Ich konnte mein Fahrzeug weder auf den Kundenparkplätzen finden noch in der Werkstatt. Die Vermutung lag nahe das dass Fahrzeug von irgendeinem Mitarbeiter mit nach Hause genommen wurde.
Am nächsten Tag hörte ich telefonisch nach wo mein Fahrzeug am Vorabend war. Die Dame am Telefon teilte mir mit das mein Fahrzeug einen Unfall erlitten hat.
Der Unfall ereignete sich nach 19Uhr. Das heißt für mich, das dass Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten des Autohauses bewegt worden ist.
Das schlimme ist das mein Auto auf Sommerreifen stand (ich habe den Händler bei Übergabe darüber informiert) und ich als Halter dafür jetzt großen Ärger bekommen werde.
Schlussendlich ist mein Neuwagen nun ein Unfallwagen und auf eine saftige Strafe kann ich mich sicherlich auch gefasst machen. Meine Versicherung wird sich ebenfalls über diesen Vorfall freuen.
Ehrlich gesagt sehe ich das ganze nicht ein. Zu mal ich keinen Unfallwagen akzeptiere und zweitens ich niemanden die Erlaubnis gegeben habe mein Fahrzeug irgendwo mit hin zunehmen. Dazu kommt das die Mehrkilometer die von dem Autohaus gefahren wurden ich ebenfalls nicht akzeptiere.
Ich bin enttäuscht und sauer zugleich. Das Autohaus hat das Risiko auf sich genommen mein Fahrzeug mit Sommerreifen privat durch die gegen zu kutschieren.
Ich bin am Boden zerstört und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von D0m3):
hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Da wäre eine Frage doch ganz nützlich?


Und zuvor sollte man erst mal die ganzen Unterstellungen verifizieren.
Nicht das man sich da noch wegen übler Nachrede in die Nesseln setzt.



Zitat (von D0m3):
Dazu kommt das die Mehrkilometer die von dem Autohaus gefahren wurden ich ebenfalls nicht akzeptiere.

Ob man es nun akzeptiert odernicht ist egal. Relevantwäre nur was man juristisch durchsetzen könnte.
Und da wird mit der Erteilung des Auftrages auch die Erlaubnis für angemmessene Testfahrten erteilt. Weil der Auftrag ja sonst gar nicht ausgeführt werden könnte.



Zitat (von D0m3):
Das schlimme ist das mein Auto auf Sommerreifen stand (ich habe den Händler bei Übergabe darüber informiert) und ich als Halter dafür jetzt großen Ärger bekommen werde.

Man hat das unpassend bereifte Kfz ja sicherlich auf einem Anhäönger zur Werkstatt gefahren und ist es nicht selber gefahren?
Ansonsten - Glashaus und Steine ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
D0m3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich das ganze jetzt am besten handhaben sollte. Am besten direkt zum Anwalt?
Zum Zeitpunkt der Überfahrt zum Händler war es trocken und die Sonne schien leicht. Da sind Sicherlich keine Winterreifen Pflicht! Das Wetter hat danach umgeschlagen und die Temperaturen sind ins Minus gerückt. Ich habe den Händler ja auf die Sommerreifen hingewiesen! Zu mal das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten gefahren wurde und verunfallt ist. Was hat das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten auf öffentlichen Straßen zu suchen, wenn das ohne meine Zustimmung passiert ist?
Wenn z.B der Mitarbeiter 60km von Arbeitsplatz entfernt wohnt, muss ich doch nicht für die vielen Kilometer aufkommen?! Wer kommt für den Verschleiß, Mehrkilometer und in dem Fall Unfall auf? Seit wann darf die Werkstatt oder Mitarbeiter davon, Kundenfahrzeuge privat nutzen? Das hat für mich nichts mehr mit Arbeitszeit zu tun. Und wir reden hier über keine freie 0815 Werkstatt, sondern über eine Vertragswerkstatt von einem sehr großen und bekannten Auto Hersteller.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von D0m3):
Wie ich das ganze jetzt am besten handhaben sollte

Wie schon gesagt, erst mal die ganzen Unterstellungen verifizieren.



Zitat (von D0m3):
Was hat das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten auf öffentlichen Straßen zu suchen,

Wie kommt dann darauf, das außerhalb der Öffnungszeiten keine Testfahrten auf öffentlichen Straßen genscht werden dürfen?



Zitat (von D0m3):
Am besten direkt zum Anwalt?

Da man mit der Situation offenbar nicht wirklich zurecht kommt und offenbar vollkommen falsche Vorstellungen hat was eine Werkstatt darf und was nicht, dürfte das das beste sein.

Äußert man das oben geschreibene gegenüber der Werkastatt könnte das ganz schön nach hinten los gehen und teuer werden.

Der Anwalt wird wissen, wie man das formuliert ohne das es Probleme gibt.
Und er wird auch wissen, was zu tun ist wenn der Mitarbeiter damit eine Privatfahrt gemacht hat.





-- Editiert von Harry van Sell am 14.12.2017 00:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
D0m3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist keine Unterstellung sondern eine Schilderung aus meiner Sicht. Hier in Forum beklagt sich jeder zweite über zu wenig Informationen seitens des Themenerstellers. Jetzt sind es auf einmal Unterstelungen. Naja ich sehe schon auch hier kommt man nicht weiter. Auf das eigentliche wird hier nicht eingegangen, sondern man beschwert sich über Formulierungen und Ausdrucksweisen. Nur mal am Rand.. Die zwei Schönheitsfehler berechtigen niemals eine Probefahrt über einen längeren Zeitraum. Bei dem Geräusch handelte es sich um ein loses Teil im Bereich des Kofferraums. Wo es herkam konnte ich nicht sagen. Ich bin in der Sache auch Laie.
Und ich bin mir ziemlich sicher das eine Privat Fahrt mit Kundenfahrzeugen sicherlich nicht erlaubt ist. Allein aus Versicherungs Gründen. Wofür bräuchten die Werkstatt Mitarbeiter dann eigene Autos? Nehmen die doch einfach jeden Abend ein Auto von einem Kunden mit. So spart man sich die Anschaffungs u. Unterhaltungskosten.
Da du in dem Bereich mir nicht wirklich weiterhelfen kannst, wende dich dem Thema doch bitte ab. Vielen Dank

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Woher kennst du den Kilometerstand des Wagens?

Woher weißt du, dass derzeit keine Überstunden in der Werkstatt gemacht werden?

Woher weißt du, dass eine Privatfahrt unternommen wurde?

Wie kannst du die ganzen Sachen beweisen?

Zitat (von D0m3):
Wenn z.B der Mitarbeiter 60km von Arbeitsplatz entfernt wohnt, muss ich doch nicht für die vielen Kilometer aufkommen?!

Nein,zumal der Mitarbeiter das Fahrzeug ja nicht privat mitnehmen darf, aber für eine angemessene Zahl Kilometer musst du aufkommen.

Zitat (von D0m3):
Das schlimme ist das mein Auto auf Sommerreifen stand (ich habe den Händler bei Übergabe darüber informiert) und ich als Halter dafür jetzt großen Ärger bekommen werde.


Wie kommst du darauf? Die Buße bekommt der Fahrer.
Die Versicherung müsste dir als Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das wird ja nun überhaupt nicht funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Etwas mehr Futter bzgl wie und unter welchen Umständen der Unfall passiert ist täte dem ganzen sicherlich gut.
Hier wird die Polizei sicherlich Aufklärung betreiben.

Fakt ist: Deine Vollkasko wird hier deutlich schneller für den Schaden aufkommen als die der Werkstatt und hat den Vorteil, dass (keine Ahnung wie groß der Schaden ist) im schlimmsten Fall auch eine Neupreisentschädigung abgedeckt ist.

Für alle anderen Ansprüche und Vorgehen gegen die Werkstatt fände ich es tatsächlich ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen.
Der Erste Schritt wäre mE mit deiner VK und einem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Dann den Schaden beziffern.
Was ist mit Fremdschäden? Andere Beteiligte?

Später kann deine V sich dann bei Erfolg die Kohle zurückholen.

Die ganze Sommerreifen, (evtl.)privat unterwegs Geschichte ist wirklich unglücklich, aber auch mE aktuell mehr ein Nebenthema, es hätte auch bei einer normalen Probefahrt um 18.59Uhr passieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von D0m3):
Wo es herkam konnte ich nicht sagen.

Vielleicht ging es der Werkstatt auch so, im Stand sind manche Geräusche nicht zu lokalisieren.
Zitat (von D0m3):
Die zwei Schönheitsfehler berechtigen niemals eine Probefahrt über einen längeren Zeitraum.

Wie kommt man darauf?
Manch ein Geräusch wird sich ohne Fahren nicht eingrenzen lassen, und woher sollte weis man wie viel gefahren wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Woher kennst du den Kilometerstand des Wagens?
Woher weißt du, dass derzeit keine Überstunden in der Werkstatt gemacht werden?
Woher weißt du, dass eine Privatfahrt unternommen wurde?
Wie kannst du die ganzen Sachen beweisen?

Derzeit kennt man keine Fakten, man weis nichts und kann auch nichts beweisen. Außer der Tatsache das es einen Unfall gab.



Zitat (von D0m3):
Das ist keine Unterstellung sondern eine Schilderung aus meiner Sicht.

Ein Schilderung aus Deiner Sicht könnte stattfinden, wenn Du Fakten hättest



Zitat (von D0m3):
Hier in Forum beklagt sich jeder zweite über zu wenig Informationen seitens des Themenerstellers.

Stimmt.
Nur besteht 90% des Textes nicht aus Informationen, sondern aus nebulösen Vermutungen was alles wie eventuell abgelaufen sein könnte.
Da Du offenbar nicht zwischen beidem unterscheiden kannst, solltest Du halt einen Anwalt machen lassen um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Oder erst mal Fakten beschaffen und die Phantasie außen vor lassen.



Zitat (von D0m3):
Und ich bin mir ziemlich sicher das eine Privat Fahrt mit Kundenfahrzeugen sicherlich nicht erlaubt ist.

Niemand hier hat gegenteiliges behauptet.



Zitat (von D0m3):
Ich bin in der Sache auch Laie.

Interssant. Aber dennoch behauptet man, das zur Fehlerfindung niemals eine Testfahrt nowendig wäre ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
D0m3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie oben bereits erwähnt habe ich mich Abends auf dem Weg zum Händler gemacht.
Weder auf dem Parkplatz noch in der Werkstatt war das Fahrzeug aufzufinden. Die Werkstatt und der Parkplatz ist Abends beleuchtet. Durch mehrere Fenster hat man den Einblick auf alle Hebebühnen. Groß ist die Werkstatt nämlich nicht. Der Händler hat offiziell um 18Uhr geschlossen. Die Werkstatt macht schon um 17Uhr Feierabend. Wie kann es also sein, dass mein Fahrzeug um 19Uhr in einem Unfall verwickelt wurde?
Das jemand Überstunden macht kann ich ausschließen, da sonst alle Türen und Tore geschlossen waren.
Das Fahrzeug ist in einem Auffahrunfall verwickelt. Ob es durch Unachtsamkeit oder an Straßen Glätte gelegen kann, kann ich derzeit nicht sagen. Das wird sich die Tage hoffentlich klären. Fakt ist das meine Front kaputt ist und es nun auf jeden Fall um einen Unfallwagen handeln wird. Und das ärgert mich am meisten. Das Auto hatte bei Abgabe gute 1000km auf dem Tacho und ist wie gesagt gerade mal 1,5Monate alt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von D0m3):
Das jemand Überstunden macht kann ich ausschließen, da sonst alle Türen und Tore geschlossen waren.

Man meint also derjenige verlässt die Werkstatt für eine Testfahrt und lässt dann alle Türen und Tore offen stehen?
Macht man das selbst zu Hause bei sich auch so wenn man mal länger weg ist? Oder schließt eher alle Türen und Fenster?



Zitat (von D0m3):
Fakt ist das meine Front kaputt ist und es nun auf jeden Fall um einen Unfallwagen handeln wird. Und das ärgert mich am meisten.

Absolut verständlich.
Und egal ob Testfahrt oder unterlaubte Privatfahrt: das muss man nicht hinnehmen, da streht einem entsprechender Ersatz zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die ganze Sommerreifen, (evtl.)privat unterwegs Geschichte ist wirklich unglücklich, aber auch mE aktuell mehr ein Nebenthema, es hätte auch bei einer normalen Probefahrt um 18.59Uhr passieren können.
Das bringt es auf den Punkt.

Die Sommerreifen betreffen den Fahrer, und wenn die Versicherung aus diesem Grund Regress fordert (imho kann sie das nicht), dann haftet dafür auch der Fahrer.
Und bei einem möglichen Schadenersatz für die Fahrt(en) bewegen wir uns im Kleingeldbereich.

Sorry, aber warum konzentrieren sich so viele auf Nebenkriegsschauplätze?

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der soll den maximalen Schadenersatz herausholen. Bei einem Neuwagen - bei 2 Monaten und 1000 km - ist das sicher noch der Fall) kommt da imho wieder ein Neuwagen heraus (mit Abzug* für 1000 km). Dazu dann Schadenersatz für die Höherstufung der Versicherung.

*klug verhandelt würde ich anbieten, das neue Fahrzeug bei dem Händler zu bestellen, vielleicht kommt man dann sogar um den Abzug herum

Man kann das natürlich auch ohne Anwalt machen, aber wenn man sowieso nicht gut auf den Händler zu sprechen ist ...

Stefan

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#12
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Wobei der Schaden nicht durch die eigene Versicherung bezahlt werden sollte ( Am eigenen Auto und dem Fremdfahrzeug ).
Die Werkstatt wird mit Sicherheit eine Betriebshaftpflicht haben, die wird dafür aufkommen sollte.
Daher vorsichtig sein, wenn die Werkstatt irgendwelche Versicherungsunterlagen von dir möchte.




-- Editiert von essey am 15.12.2017 07:21

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wobei der Schaden nicht durch die eigene Versicherung bezahlt werden sollte ( Am eigenen Auto und dem Fremdfahrzeug ).
Wie soll das denn gehen?
In Deutschland haben wir eine Pflichtversicherung. Das bedeutet nicht nur, dass man sie haben muss, sondern auch, dass sie haftet.
Womögliche Nachteile (Höherstufung) müsste der Verursacher natürlich ausgleichen (wie übrigens jeder fremde Fahrer).

Bei einer Vollkaskoversicherung stimme ich aber zu, die muss gar nicht eingeschaltet werden.

Zitat:
Daher vorsichtig sein, wenn die Werkstatt irgendwelche Versicherungsunterlagen von dir möchte.
Braucht man für die Haftpflicht nicht, Kennzeichen reicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Eine einfache Betriebshaftpflicht reicht hier nicht aus, es muss schon eine spezielle Handel/Handwerkspolice sein in der auch der Baustein Vollkasko abgeschlossen ist (haben die Großen aber eigl)



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Und jetzt?

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