Werkstatt macht Fehler - Kosten

6. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Flibbidiflipp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt macht Fehler - Kosten

Hallo!

Eine allgemeine Frage:
Muss man auch die Einbauarbeit einer Werkstatt zahlen, die sie ausgeführt hat, nur weil sie nicht erkannt hat, das ein Einzubauendes Teil nicht das Richtige war, also nicht dem zu Ersetzenden Teil entsprach?
Eine Vertragswerkstatt sollte das doch erkennen. Ich als Laie habe das Teil gebracht, weil es mir beim Teileverwerter als das Richtige gegeben wurde (hatte die ET-Nummer) von der Werkstatt erhalten.
Die Werkstatt müsste doch erstens das Aussehen des Teils kennen (Katalog) und die ET-Nummer vorm Einbau prüfen.
Die wollen nun von mir die doppelte Arbeit bezahlt haben. Letzten Endes haben sie das Teil nämlich neu bestellt und eingebaut.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

wie lautete denn dein Auftrag? Lautete dein Auftrag expliziet erst prüfen ob das von dir selbst mitgebrachte Teil passend ist? Wenn du das nicht expliziet in AUftrag gegeben hast dies erst zuprüfen, dann ist das auch nicht Bestandteil des Auftrages.
Vielmehr, wenn du ein Teil zum ersetzen selber mitbringst, musst du dich vorher genau informieren und prüfen lassen, obes passend ist.
Die Werksattt hat alles richtig gemacht, sie wird den AUftrag bekommen haben, das Teil auszuwechseln, da das vergebens war ist das halt dein Pech, du hättest diese ja gleich das richtige Teil ordern lassen können.

Du könntest dich evtl an den Teilverwerter wenden, denn dieser hat dir offensichtlich was falsches gegeben...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Werkstatt kann nicht das falsche Teil einbauen und letztlich doppelt abkassieren. Das heißt, sie kann es schon, sie darf es aber nicht. Sie hat da eine so genannte "verkehrsübliche Sorgfaltspflicht". Du kannst dagegen vorgehen, das Problem ist nur, dass sie wohl deinen Wagen als Pfand einbehält, was sie wiederum darf.
Also: Sollte sie deinen Wagen nicht einbehalten haben, dann zahle nur für die einfache Reparatur; sollte sie dann mit Anwalt und Klage drohen, lass sie nur, sie haben keine Chance. Sollte sie deinen Wagen einbehalten haben, musst du wohl oder übel zunächst bezahlen. Ob du dann auf Herausgabe des zuviel Bezahlten klagst, hängt von der Summe ab. Bis 500 € lohnt sich der Aufwand wegen der Peanuts ohnehin nicht.

Gruß
Mannsde

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