Werkvertrag gekündigt, Handwerker aber überzahlt

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
johannes1234123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag gekündigt, Handwerker aber überzahlt

Hallo,

ich habe aktuell ein großes Problem. Leider gab es extremen Ärger mit einem Handwerker. Dieser hat versucht bei den Arbeiten immer mehr Geld gefordert für Dinge die wir aber anders besprochen haben und auch vertraglich geregelt haben. Dies hat Ihn aber scheinbar nicht interessiert und hat mich versucht zu erpressen. Dh. ich zahle ihm mehr oder er hört auf zu arbeiten. Irgendwann habe ich ihm dann richtig gekündigt, da er auch nicht weiter gemacht hat. Nun hat dieser aber noch viel zu viel Geld von mir für die gemachte Arbeit. Wie fordere ich dies nun bestmöglich zurück? Vor allem ist seine Frau auch noch der GF, weil er scheinbar schon einmal pleite war... Es ist keine GmbH oder so, Sie haftet also theoretisch privat.

Wie gehe ich da nun am besten vor? Wie nennt man solche Forderungen, die ich erwirken will?


Beste Grüße

-- Editiert von johannes1234123 am 08.04.2018 18:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von johannes1234123):
Vor allem ist seine Frau auch noch der GF, weil er scheinbar schon einmal pleite war... Es ist keine GmbH oder so

Geschäftsführer gibt es aber nur bei entsprechenden Rechtsformen.



Zitat (von johannes1234123):
Wie gehe ich da nun am besten vor?

Als erstes mal den Auftragnehmer zur Abrechung auffordern, mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.

Von dem für das er bei Kündigung des Vertrages noch keine Werkleistung erbracht hatte, stehen ihm pauschal 5 % des Teils der Vergütung zu.
Wenn er höhere Aufwendungen nachweisen kann, stünden ihm diese zu.

Dann weis man ob man noch was zurück bekommt oder nachzahlen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
johannes1234123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Und wenn er die Abrechnung nicht erstellt?

Wenn er seine Arbeit nicht beendet stehen ihm noch 5 % zu? D.h. er wird theoretisch noch belohnt für diese kriminelle Art? Dann könnte ich jetzt also 100 große Aufträge annehmen, nie was machen und mir würden trotzdem 5 % zustehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von johannes1234123):
Wenn er seine Arbeit nicht beendet stehen ihm noch 5 % zu?

Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, die 5% stehen ihm pauschal zu. Kann aber halt auch noch mehr werden.



Zitat (von johannes1234123):
Dann könnte ich jetzt also 100 große Aufträge annehmen, nie was machen und mir würden trotzdem 5 % zustehen?

Nein, die stehen einem nur zu, wenn der Auftraggeber kündigt.


Das Problem ist, das man hier einfach gekündigt hat, das spielt ihm in die Hände.
Hier hätte es etwas "Vorspiel" geben müssen (z.B. Abmahnung), als er die Arbeit eingestellt hat.



Zitat (von johannes1234123):
Und wenn er die Abrechnung nicht erstellt?

Dann müsste man ihn notfalls darauf verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
johannes1234123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich natürlich mit angemessener Frist gemacht.

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