Hallo,
ich habe aktuell ein großes Problem. Leider gab es extremen Ärger mit einem Handwerker. Dieser hat versucht bei den Arbeiten immer mehr Geld gefordert für Dinge die wir aber anders besprochen haben und auch vertraglich geregelt haben. Dies hat Ihn aber scheinbar nicht interessiert und hat mich versucht zu erpressen. Dh. ich zahle ihm mehr oder er hört auf zu arbeiten. Irgendwann habe ich ihm dann richtig gekündigt, da er auch nicht weiter gemacht hat. Nun hat dieser aber noch viel zu viel Geld von mir für die gemachte Arbeit. Wie fordere ich dies nun bestmöglich zurück? Vor allem ist seine Frau auch noch der GF, weil er scheinbar schon einmal pleite war... Es ist keine GmbH oder so, Sie haftet also theoretisch privat.
Wie gehe ich da nun am besten vor? Wie nennt man solche Forderungen, die ich erwirken will?
Beste Grüße
-- Editiert von johannes1234123 am 08.04.2018 18:01
Werkvertrag gekündigt, Handwerker aber überzahlt
8. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. April 2018 | 17:59
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag gekündigt, Handwerker aber überzahlt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. April 2018 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120340 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatVor allem ist seine Frau auch noch der GF, weil er scheinbar schon einmal pleite war... Es ist keine GmbH oder so :
Geschäftsführer gibt es aber nur bei entsprechenden Rechtsformen.
ZitatWie gehe ich da nun am besten vor? :
Als erstes mal den Auftragnehmer zur Abrechung auffordern, mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.
Von dem für das er bei Kündigung des Vertrages noch keine Werkleistung erbracht hatte, stehen ihm pauschal 5 % des Teils der Vergütung zu.
Wenn er höhere Aufwendungen nachweisen kann, stünden ihm diese zu.
Dann weis man ob man noch was zurück bekommt oder nachzahlen muss.
#2
Antwort vom 8. April 2018 | 18:45
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Und wenn er die Abrechnung nicht erstellt?
Wenn er seine Arbeit nicht beendet stehen ihm noch 5 % zu? D.h. er wird theoretisch noch belohnt für diese kriminelle Art? Dann könnte ich jetzt also 100 große Aufträge annehmen, nie was machen und mir würden trotzdem 5 % zustehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Handwerksrecht, Werkvertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. April 2018 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120340 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWenn er seine Arbeit nicht beendet stehen ihm noch 5 % zu? :
Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, die 5% stehen ihm pauschal zu. Kann aber halt auch noch mehr werden.
ZitatDann könnte ich jetzt also 100 große Aufträge annehmen, nie was machen und mir würden trotzdem 5 % zustehen? :
Nein, die stehen einem nur zu, wenn der Auftraggeber kündigt.
Das Problem ist, das man hier einfach gekündigt hat, das spielt ihm in die Hände.
Hier hätte es etwas "Vorspiel" geben müssen (z.B. Abmahnung), als er die Arbeit eingestellt hat.
ZitatUnd wenn er die Abrechnung nicht erstellt? :
Dann müsste man ihn notfalls darauf verklagen.
#4
Antwort vom 8. April 2018 | 20:01
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Das habe ich natürlich mit angemessener Frist gemacht.
Und jetzt?
Schon
268.328
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
25 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten