Hallo ihr Lieben,
jüngst hatte ich einem Unternehmer bei mir Zuhause, aufgrund eines mündlichen Angebotes, den Auftrag für den Bau und Einbau von Badezimmermöbeln erteilt. Diese hatte er in den folgenden Wochen erstellt und im Badezimmer eingebaut. Jetzt kam die Rechnung und diese war um 60 Prozent höher als das ursprüngliche mündliche Angebot. Während der Arbeiten wurde ich natürlich auch nicht über höher entstandene Kosten unterrichtet. Ein Teil der Mehrkosten beruht dabei darauf, dass er mir schlichtweg einen Nettopreis genannt hatte, anstatt den für Endverbraucher verpflichtenden Bruttopreis. Ich bat darauf hin um Erstellung einer Rechnung in Höhe des mündlichen Angebotes. Doch stattdessen kam eine Mahnung in Höhe des Rechnungsbetrages. Auf Einrede zu der Mahnung erfolgte auch keine Reaktion. Mir ist das ganze nun zu blöd und ich möchte den Werkvertrag widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung gab es seinerzeit bei Vertragserteilung natürlich nicht. Hätte er mir diese im Rahmen des mündlichen Angebotes geben müssen, auch wenn es sich um eine teilweise Maßanfertigung handelt? Besteht in einem solchen Fall ein Widerspruchsrecht? Ich kann im www diesbezüglich nichts eindeutiges finden.
Im Voraus vielen Dank für Euere Einschätzung
Grüße
Nadine