Wucher bei Rohrreinigung

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
md22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucher bei Rohrreinigung

Hallo,

folgender Fall:

Die Person A wohnt in einer Mietwohnung und stellt Wochentags um ca. 21:00 fest, dass Abwasser aus der Toilette hochsteigt und die Wohnung zu überfluteen droht. Nach ersten Maßnahmen (Auslegen von Handtüchern und Abschöpfen des Abwassers) wird eine Rohrreinigungsfirma gerufen. Kurz vor 22:00 kommen zwei Männer. Bevor sie zu arbeiten beginnen, wir erklärt was der Einsatz kosten wird:

149,00€ Arbeitspauschale
49,00€ Einsatzpauschale
39,90€ Lohnkosten je 15min
69,90€ je gereinigten Meter Abwasserrohr mit der Spirale

Man versichert Person A, dass er die Kosten nur vorstrecken muss, die Hausverwaltung übernimmt den Betrag, wenn man die Rechnung vorliegt. Daraufhin willigt Person A ein und die Männer beginnen mit denn Reinigungsarbeiten. Nach ca 1h sind sie fertig. Folgende Kosten sind nun angefallen:

149,00€ Arbeitspauschle
49,00€ Einsatzpauschale
199,50€ Lohnkosten (39,90€ je 15min)
1188,30€ Spiralenreinigung (17m zu je 69,90€)
------------------------
1585,80€ netto
1887,10€ brutto

Person A wird von den Monteueren gedrängt den Betrag bar oder per EC-Karte zu zahlen. Per Rechnung sei nicht möglich bei Notdiensten. Person A zahlt den Betrag per EC-Karte, in der Erwartung, dass die Hausverwaltung den Betrag übernimmt und Unstimmigkeiten mit der Reinigungsfirma direkt klärt. Nachdem die Männer gegangen sind dämmert es Person A, dass das womöglich ein viel zu hoher Betrag ist und ruft bei der angegebenen Telefonnummer auf der Rechnung an. Ohne Erfolg, da diese Nummer nicht vergeben ist. Der Sitz der Firma soll in einem kleinen Ort nähe Kassel sein. Eine Internetsuche nach der Reinigungsfirma ist auch erfolglos. Also ruft Person A erneut bei der zu Beginn gewählten Nummer an. Wir sich herrausstellt, gehört diese Nummer zu einer Vermittlungsfirma, die deutschlandweit arbeitet. Auf Nachfrage, welche Firma denn für den Auftrag beauftragt wurde, bekommt Person A keine Antwort vom Mitarbeiter der Vermittlungsfirma. Person A ruft ca. 5 Mal an, mehrere Male wird einfach aufgelegt, oder man gibt eine E-Mailadresse weiter, an der man die Beschwerde richten soll. Eine Beschwerdemail wurde verfasst und abgeschickt.

Am nächsten Tag geht Person A zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Wucher. Danach wird die Bank von Person A über den Vorfall informiert. Diese steht nun in Kontakt mit der Empfängerbank des gezahlten Betrages. Der Bankmitarbeiter erklärt der Person A, dass es keine Garantie gibt, den Betrag rückzubuchen. Das hängt vom Fall ab und ob die Kommunikation der Banken untereinander bzw. ob sich der Kontoinhaber dazu äußert.

Zwei Tage nach dem Vorfall trifft Person A die beiden Männer auf der Straße wieder und verständigt die Polizei. Diese nehmen die Personalien der beiden Männer auf. Beide Personen sind afghanische Staatsbürger. Person B ist in Deutschland gemeldet, Person C ist in Österreich gemeldet und angeblich seit zwei Wochen zu Besuch in Deutschland. Beide Männer bestreiten den Vorfall. Auf Nachfrage für welche Firma sie arbeiten nennen die die Firma auf der Rechnung von Person A. Auf Rücksprache der Polizeibeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt wird kein Haftantrag gestellt. Person B und Person C werden noch an Ort uns Stelle vernommen und können wieder gehen.

Ein Widerruf des Vertrages wurde bereits per Einwurfeinschreiben an die Adresse der Reinigungsfirma auf der Rechnung geschickt. Es ist allerdings zu erwarten, das die Anschrift nicht korrekt ist.

Person A gegenüber erklärten die Polizeibeamten, dass man nun zivilrechtliche Schritte einleiten müsste, da der Staatsanwalt keinen Haftantrag gestellt hat.Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Person A nun, um mindestens einen Teil des gezahlten Betrages zurückzubekommen? Die Adressen der Personen B und C sind ja nun bekannt. Wichtiger wäre die Adresse der Reinigungsfirma für die die beiden Personen arbeiten. Falls es die gar nicht gibt oder die beiden Personen sich weigern die Adresse der Firma zu nennen, kann Person A dann auch gegen Person B und C Forderungen stellen? Lohnt sich hier ein Zivilprozess bei einem Streitwert von 1900€?

Vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von md22):
Nachdem die Männer gegangen sind
Wochentags nach 23.00 Uhr ruft man in der Firma an?
Und was sagt die Hausverwaltung? Die Rechnung schon an die HV weitergereicht?
Zitat (von md22):
Auf Rücksprache der Polizeibeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt wird kein Haftantrag gestellt.
Warum auch?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von md22):
Ein Widerruf des Vertrages wurde bereits per Einwurfeinschreiben an die Adresse der Reinigungsfirma auf der Rechnung geschickt. Es ist allerdings zu erwarten, das die Anschrift nicht korrekt ist.


Und selbst wenn man die korrekte Anschrift hätte, wäre ein Widerruf jetzt nach getaner Arbeit nicht mehr möglich.

Zitat (von md22):
Person A wird von den Monteueren gedrängt den Betrag bar oder per EC-Karte zu zahlen. Per Rechnung sei nicht möglich bei Notdiensten.
Dass ist allgemeiner Standard, selbst bei absolut seriösen Firmen, dass bei Neukunden nur gegen sofortige Kasse gearbeitet wird. Also nicht zu bemängeln.

Zitat (von md22):
in der Erwartung, dass die Hausverwaltung den Betrag übernimmt und Unstimmigkeiten mit der Reinigungsfirma direkt klärt.

Diese Erwartungshaltung ist schlichtweg Unfug, denn der Vermieter ist nur ins ganz wenigen Fällen verpflichtet die Kosten im Falle der Selbstvornahme zu ersetzen. Der richtige Weg wäre gewesen den Vermieter/die Hausverwaltung oder eine von diesen als Notdienst benannte Firma zu verständigen - aber eben keine Selbstaktion.

Zitat (von md22):
Falls es die gar nicht gibt oder die beiden Personen sich weigern die Adresse der Firma zu nennen, kann Person A dann auch gegen Person B und C Forderungen stellen?


Ja, aber die Erfolgsaussichten sind mehr als dünn. Der Wuchervorwurf scheint auszuscheiden, sonst hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht eingestellt - und ein "das ist mir zu teuer" ist auch kein ausreichender Grund.
Hier kommt noch belastend hinzu, dass die Kosten vorher kommuniziert wurden, man kann also noch nicht mal mit unvorhersehbaren Kosten argumentieren.

Zitat (von md22):
Lohnt sich hier ein Zivilprozess bei einem Streitwert von 1900€?


M.e. nicht. Die Geschichte hat einen sehr üblen Beigeschmack, scheint aber rechtlich nur bedingt angreifbar. Die Firmen, die sich so verhalten, wissen im Gegensatz zu Dir sehr genau, wie weit sie den Bogen spannen können. Dich haben sie voll auflaufen lassen, zum einen durch den sehr hohen Meterpreis (zum Vergleich habe ich bei einer seriösen Firma 11,90 € plus Märchensteuer je Meter gezahlt (hätte sich in der Nacht um 50% erhöht)) und durch die vermutlich absolut unnötige Meterzahl. 17 Meter von einer Toilette aus gerechnet sind na ja recht recht ungewöhnlich. Da wurde wohl nicht nur der verstopfte Bereich gereinigt.

Berry

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Dass ist allgemeiner Standard, selbst bei absolut seriösen Firmen, dass bei Neukunden nur gegen sofortige Kasse gearbeitet wird. Also nicht zu bemängeln.

Unfug. Ein seriöser Handwerker lässt seine Arbeiten zu 99% per Rechnung bezahlen. Ich kenne keinen seriösen Handwerker, der einen Nachts zu einer Zahlung "nötigt".

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ich kenne keinen seriösen Handwerker, der einen Nachts zu einer Zahlung "nötigt".
Ich schon. Sie verlangen eben direkte Zahlung in bar oder per ec-karte. Sie kommen auch mit zum Geldautomaten. Das ist alles nicht unseriös.
Auch Schlüsseldienste sind nicht immer unseriös. Und Rohrblitzer nachts sind auch nicht durchweg Schlitzohren.

Die Firmen können sich es schlichtweg nicht leisten, erst noch Rechnungen zu erstellen und dann uU ihrem Geld hinterher zu laufen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ich schon. Sie verlangen eben direkte Zahlung in bar oder per ec-karte. Sie kommen auch mit zum Geldautomaten. Das ist alles nicht unseriös.

Wer so etwas seriös findet, der muss schon ziemlich befremdlich denken.
Zitat:

Die Firmen können sich es schlichtweg nicht leisten, erst noch Rechnungen zu erstellen und dann uU ihrem Geld hinterher zu laufen.

Mach dich doch nicht lächerlich. Solche Firmen machen eine Menge Reibach, v.a. bei der aktuellen Konjunktur und dem Handwerkermangel. Der Rest ist eben unternehmerisches Risiko, auch mal 7-14 Tage auf seine Zahlung zu warten.

-- Editiert von The Mentalist am 07.07.2019 16:53

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Solche Firmen machen eine Menge Reibach, v.a. bei der aktuellen Konjunktur und dem Handwerkermangel.
Aber ist das denn unseriös?
Als ob Rohrreiniger und Schlüsseldienste etwas mit der aktuellen Konjunktur oder gar dem Handwerkermangel zu tun haben.
In aller Regel und immerzu haben die zu tun, weil Leute vergesslich sind, ihre Schlüssel verlieren und Verstopfungen nicht selbst beseitigen können/ nicht vorbeugend tätig werden.

Und es gibt auch Abzocker.
Hier könnte das uU sein, denn wohin schickt man 17 m Spirale für eine WC- Reinigung ?
Aber ob die beiden *Handwerker* sich die Pauschalen ausgedacht haben?
Jede Menge anderer Fragen tauchen da auf.

Die Frage war ...ob sich ein Zivilrechtsstreit *lohnen* würde.
Die Anzeige wegen Wucher hat ja nix gebracht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Mach dich doch nicht lächerlich.


Lächerlich ist es an den Gegebenheiten vorbei zu argumentieren und sachliche Meinungen anderer herabzuwürdigen.
Aber wenn in der Gegend wo Du wohnst fremde Handwerker ohne Sofortzahlung arbeiten, ist es auch gut so.

Zitat (von The Mentalist):
Solche Firmen machen eine Menge Reibach, v.a. bei der aktuellen Konjunktur und dem Handwerkermangel.

Bezeichnet man nach meiner Kenntnis als Marktwirtschaft. Die Nachfrage bestimmt den Preis.
Alle Ausführungen bezogen auf seriöse Firmen.

Zitat (von Anami):
Aber ob die beiden *Handwerker* sich die Pauschalen ausgedacht haben?

Die Pauschalen finde ich durchaus noch im Rahmen. Sind bei uns in etwa auch so hoch.

Berry

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#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:

Lächerlich ist es an den Gegebenheiten vorbei zu argumentieren und sachliche Meinungen anderer herabzuwürdigen.

Was soll ich da nun noch argumentieren? Ich denke, wenn du da einen Großteil der Bevölkerung fragen würdest (kam ja auch öfters im öffentlichen-rechtlichen), dann würden diese, diesen Zwang zur "Sofortzahlung" ziemlich unseriös finden.
Zur Verdeutlichung hier ein Beitrag von Marktcheck, hier das Thema Dachdecker: https://www.youtube.com/watch?v=WdYBQo4kctE
Zitat:

Bezeichnet man nach meiner Kenntnis als Marktwirtschaft. Die Nachfrage bestimmt den Preis.
Alle Ausführungen bezogen auf seriöse Firmen.

Und Marktwirtschaft ist auch, dass man eben mal auf die Bezahlung seiner Rechnung wartet. So bin ich das jedenfalls gewöhnt, vielleicht wohne ich aber auch nur im Paralleluniversum.
Zitat:
Aber ist das denn unseriös?

Nö. Ich wollte damit verdeutlichen, dass wohl nicht sofort die Insolvenz bei den Firmen eintritt, wenn man per Rechnung zahlt.

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich schon. Sie verlangen eben direkte Zahlung in bar oder per ec-karte. Sie kommen auch mit zum Geldautomaten. Das ist alles nicht unseriös.
Auch Schlüsseldienste sind nicht immer unseriös. Und Rohrblitzer nachts sind auch nicht durchweg Schlitzohren.

Die Firmen können sich es schlichtweg nicht leisten, erst noch Rechnungen zu erstellen und dann uU ihrem Geld hinterher zu laufen.


Das müssen Sie aber. Die Barzahlung muss bei Auftragsvergabe explizit vereinbart werden. Entsprechenden Klauseln in den AGB sind ungültig (OLG Köln, Az. 6 U 68/95 ). Barzahlungen reichen übrigens auch dem Finanzamt nicht aus.

Übrigens darf auch das Werkzeug nicht extra berechnet werden (zumindest laut Wiso und Stiftung Warentest). Ausnahmen stellen wirklich ungewöhnliche Spezialwerkzeuge da. Das würde ich bei einem Rohrreinigungsdienst und einer elektromechanischen Spirale allerdings mal verneinen.

-- Editiert von Tehlak am 07.07.2019 20:05

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
wenn du da einen Großteil der Bevölkerung fragen würdest (kam ja auch öfters im öffentlichen-rechtlichen), dann würden diese, diesen Zwang zur "Sofortzahlung" ziemlich unseriös finden.
Ich frag nicht die Bevölkerung. Hier wurden die Firmen als unseriös bezeichnet, wenn sie ihre Leistung nicht in Rechnung stellen, sondern...dann noch als Grund die gute Konjunktur angeben. Und den Handwerkermangel? Also bitteschön. :crazy:

Ein klingelnder *Dachdecker* und ein nachts gerufenen Rohrreiniger--- gehts noch?
Da passt nun aber gar nichts zusammen. Der TE hat den Notdienst selbst gerufen, der TE hat den Schaden selbst verursacht und selbst bemerkt.
Dass es hier nun 2 evtl. ausgebuffte Ausländer waren, die evtl. nicht im Auftrag ihrer Firma kamen---ist eine andere Sache.
Auch Deutsche versuchen ihr Glück. Auch die Abzocke, das ist auch nicht wirklich neu. Dafür kommt man aber in D nicht in U-Haft. :grins:

Ich finde die Preise auch happig, ich schütze mich davor nach Möglichkeit.
https://www.youtube.com/watch?v=KZoJ4p5-ZE8

Zitat (von The Mentalist):
dass wohl nicht sofort die Insolvenz bei den Firmen eintritt, wenn man per Rechnung zahlt.
Wenn echte Nachtarbeiter wegen einer Verstopfung kommen, haben die ihre Anweisung. Vom Chef. Die werden nicht ihren Job riskieren, weil sie deiner Meinung sind und dem Kunden die Rechnung (in Aussicht) stellen.

Zitat (von Tehlak):
Das müssen Sie aber.
Was muss ich?
Was soll man aus dem Uralt-Urteil gegen die Beklagte AKR erkennen?

Ich habe im ganzen Thread nicht eine einzige AGB der *Firma* gelesen.
Zitat (von Tehlak):
Barzahlungen reichen übrigens auch dem Finanzamt nicht aus.
Quittungen tuns auch.
Zitat (von Tehlak):
Übrigens darf auch das Werkzeug nicht extra berechnet werden
Hier wurde das *Werkzeug* ja auch nur benutzt für die notwendige Leistung. Die Leistung Abwasserrohr-Reinigung mit Werkzeug *Spirale*darf sehr wohl berechnet werden. Schraubendreher geht schlecht.
Schließlich haben die beiden Typen die 17 m Spirale doch wieder *eingewickelt* und mitgenommen. Sie brauchen sie schliesslich wieder. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hier wurde das *Werkzeug* ja auch nur benutzt für die notwendige Leistung. Die Leistung Abwasserrohr-Reinigung mit Werkzeug *Spirale*darf sehr wohl berechnet werden. Schraubendreher geht schlecht.
Schließlich haben die beiden Typen die 17 m Spirale doch wieder *eingewickelt* und mitgenommen. Sie brauchen sie schliesslich wieder. ;)


Ja. Hier wurden aber Stundenlohn UND die 17 m Spirale gleichzeitig abgerechnet. Und egal in welchen Quellen man schaut (Wiso, Verbrauchzentralen, Stiftung Warentest), alle sagen sie (leider ohne Urteile zu nennen), dass das unzulässig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
alle sagen sie (leider ohne Urteile zu nennen), dass das unzulässig ist.

Keine Urteil, kein §, keine Rechtsgrundlage - wäre interessant zu erfahren wie man das juristisch begründen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
alle sagen sie (leider ohne Urteile zu nennen), dass das unzulässig ist.


Die Aussage wäre dann falsch, wenn sie tatsächlich so da stehen würde. Aber wenn Du die Quellen einstellst, kan man sich das gerne anschauen.

Ich bin jedoch sicher, dass anstelle von "unzulässig" eine andere Vokabel genutzt wurde - na ja, bei Warentest nicht wirklich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

@md22
Zurück zu des Pudels Kern:

Zitat (von md22):
Person A gegenüber erklärten die Polizeibeamten, dass man nun zivilrechtliche Schritte einleiten müsste, da der Staatsanwalt keinen Haftantrag gestellt hat.
Müssen muss Person A das nicht. Aber es gibt diese Möglichkeit. Ja. Weil der Staat/Staatsanwalt keinen Anlaß zum Handeln sieht. Das hat mit U-Haft/Haftantrag nichts zu tun. Der Staatsanwalt ermittelt nur nicht.
Zitat (von md22):
Die Adressen der Personen B und C sind ja nun bekannt.
Zitat (von md22):
Wichtiger wäre die Adresse der Reinigungsfirma für die die beiden Personen arbeiten.
Wenn die Personen B und C belangt werden sollen, sollte man sich an die halten. Dann wird sich über kurz oder lang herausstellen, was die angegebene Firma damit zu tun hat. Die Firma braucht A nicht *ermitteln*.

Manchmal kann ich hellsehen...
Die beiden haben zwar etwas geleistet, aber wahrscheinlich sind sie nicht/nicht mehr/noch nie bei Fa. XX angestellt.
Bei beiden ist nichts zu holen, weil sie arm sind. A kann gerichtlich einen Titel erwirken, dann hat A eine geringe Chance, irgendwann in den nächsten Jahrzehnten Geld von den beiden zu sehen.
Oder es gibt vor Gericht einen Vergleich... sie sehen ihre Schandtat ein und bieten A Raten an... Oder sie sind gar nicht mehr erreichbar an der Adresse. Post kommt zurück, unbekannt.

Wie auch immer --- A würde den ersten Schritt tun müssen.
Zum Amtsgericht.
Oder zum Anwalt (mal nach den Erfolgsaussichten fragen).
Sonst bewegt sich nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Das hilft dem TE höchstwahrscheinlich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das hilft dem TE höchstwahrscheinlich nicht.

Schlimmer, es hilft niemandem, da diese Webseiten leider nur unsubstantierte Behauptungen aufstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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