Wucher beim Herd anschliesen

12. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
appleboy5623
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucher beim Herd anschliesen

Hallo liebe Leute,
Ich bin wirklich auf 180.

Gerade eben war ein Elektriker da.
Er sollte den Herd und den Backofen anschließen.

Herd und Backofen wurde angeschlossen.
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.

Arbeits Stunden betragen 2 Stunden für das und noch wurde 1 Stunde insgesamt für an und Abfahrt.

2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden)
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)

Bezahlen werde ich voraussichtlich 300€ für das schließen eines Herds und eines Backofen….

Zudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens

Das kann doch nur Wucher sein?!


-- Editiert von appleboy5623 am 12.10.2021 11:02

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15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von appleboy5623):
Er sollte den Herd und den Backofen anschließen.
Aha. 1. Was hast du beauftragt? 2. Was hat er angeboten? 3.Was hast du als Auftraggeber bestätigt? 4. Was hast du nach Abschluss der Arbeiten unterschrieben?
Zitat (von appleboy5623):
Das kann doch nur Wucher sein?!
Wo siehst du Wucher? In welchem Posten?
Zitat (von appleboy5623):
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.
Was meinst du damit?

1 Herd und 1 Backofen--- liest sich wie: 2 Geräte anschließen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von appleboy5623):
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)
Der ist ja witzig.
Ich sehe hier etwa 180€ die du wohl wirst bezahlen müssen. Die Arbeitsstunden für die Fahrt sind ein Witz, denn es wird eine Pauschale angesetzt. Diese beinhaltet "pauschal" alle Kosten der Fahrt. Genau wie es das Wort ausdrückt "Fahrtkostenpauschale".
Ich würde hier also den unstrittigen Teil bezahlen und es bei den Arbeitskosten für die Fahrt auf eine Klage ankommen lassen.
Ablauf: Mahnbescheid - Widerspruch - Gericht

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von appleboy5623):
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.


Zitat (von Anami):
Was meinst du damit?



Wahrscheinlich die Herdanschlußdose.


Zitat (von appleboy5623):
Zudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens


Nein, wie `Laie` schon sagte ist dies nicht rechtens. Wenn du vor Auftragsvergabe nicht informiert wurdest, dass überhaupt Fahrtkosten anfallen und berechnet werden, sind diese auch nicht zu zahlen.



gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn du vor Auftragsvergabe nicht informiert wurdest, dass überhaupt Fahrtkosten anfallen und berechnet werden, sind diese auch nicht zu zahlen.
Das stimmt nur halb. Gerichte haben bereits entschieden, dass wenn dies ortsüblich ist solche Anfahrtskosten in ortsüblicher Höhe auch bezahlt werden müssen.

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

wahrscheinlich hast du den Elektriker übers Internet bestellt. Es gibt da einige unseriöse Angebote und ich nehme an, du hast so eines gewählt. Erkennbar am Impressum bzw an einer 0800er Nummer.
Herd anschließen und Ofen dürften normalerweise 100 - 150 kosten.
Solltest du den Elektriker auf einer Internetseite gefunden haben, kann es gut sein, dass die jemand anderen schicken zu anderen Konditionen und dafür nicht Haften.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wahrscheinlich die Herdanschlußdose.
ach was... :grins: hoffentlich hat der die Kabel nicht nur eingelegt...

In welcher Form sollte/müsste ein Handwerker einen Auftraggeber vor Erbringung einer Leistung über die Zusammensetzung der Kosten aufklären/informieren?
Fraglich ist doch eher, was hat der TE angefragt, was wurde ihm angeboten und was hat er dann beauftragt und zur Zahlung vereinbart ?
Ein kleiner Vertrag auf Papier ist meist hilfreich.

Wucher schreien ist ja einfach.
------------------------------------
Zitat (von Daskalos):
Herd anschließen und Ofen dürften normalerweise 100 - 150 kosten.
Haben wir denn zur Zeit --normalerweise---? Stehen die Handwerker normalerweise an der Hausecke und warten auf poplige Aufträge?

Dass die reine Arbeitszeit für diesen Akt überhaupt 2 Std. gedauert haben soll, ist ja schon merkwürdig genug.
Auf 300,- kommt man aber so oder so nicht.
-------------------------------------------
Zitat (von -Laie-):
Ich sehe hier etwa 180€ die du wohl wirst bezahlen müssen
Das war seine Temperatur --- ;)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von appleboy5623):
2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden)
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)

Bezahlen werde ich voraussichtlich 300€ für das schließen eines Herds und eines Backofen….
1. Fahrzeit nach Stunden und Fahrtkostenpauschale gleichzeit ist falsch
2. Wie Du auf 300 Euro kommst ... 255 Euro wäre die Summe der o.g. Positionen. Ohne die Arbeitsstunden für An-/Abfahrt ergibt sich ca. 190 Euro.
3. Was hat der Elektriker denn zwei Stunden gemacht? Warst Du dabei? Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen ist in max. 30 Minuten erledigt.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
3. Was hat der Elektriker denn zwei Stunden gemacht? Warst Du dabei? Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen ist in max. 30 Minuten erledigt.


Genau das frage ich mich auch. Wenn diese Arbeitszeit nötig war stimmt die Schilderung Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen einfach nicht.und 55 € Stundenlohn sind auch kein Wucher.
Fahrtkosten: warum wurde denn eine Fa. beauftragt, die soweit weg wohnt ?

-- Editiert von Spezi-2 am 12.10.2021 19:35

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von appleboy5623):
Gerade eben war ein Elektriker da.
Er sollte den Herd und den Backofen anschließen.

Herd und Backofen wurde angeschlossen.
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.

Arbeits Stunden betragen 2 Stunden für das und noch wurde 1 Stunde insgesamt für an und Abfahrt.

2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden)
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)

Der Stundensatz ist normal, eher im unteren Bereich.
Eine Fahrtkostenpauschale von 49,50€ wirft die Frage auf, wie weit der Elektriker da denn fahren musste. Bei 0,30€/einfacher km kommt man auf eine Entfernung von 82,5km. Wieso lässt man einen Elektriker aus Hamburg kommen, wenn man in Travemünde wohnt? Oder umgekehrt. (Wobei... beim heutigen Handwerkermangel ist das ja vielleicht gar nicht völlig abwegig.)

An- und Abfahrtszeit kann selbstverständlich berechnet werden, aber hat der Elektriker tatsächlich zwei Stunden für das Anschließen gebraucht?

Zitat:
Zudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens

Man müsste man die genauen AGB prüfen. Das macht dann ein Anwalt. Oder eine Verbraucherzentrale. Die Fahrtkostenpauschale deckt die Fahrtkosten (Fahrzeug, Kraftstoff, etc.). Die Arbeitsstunden für die Fahrt decken die Lohnkosten bzw. die Arbeitszeit, die der Elektriker im Auto saß. Für den Elektriker sind "Anfahrt 30 Minuten, 120 Minuten Arbeitszeit, Abfahrt 30 Minuten" nun mal 180 Minuten Arbeitszeit. Er fährt ja nicht in seiner Freizeit oder Pause zum Kunden.

Zitat:
Das kann doch nur Wucher sein?!

Von "Wucher" sind wir da noch ein Stück entfernt. Man könnte sich aber auch mal an die zuständige Innung wenden, die kann etwas sachkundiges dazu sagen, wie lange eigentlich die gemachte Arbeit dauern darf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Arbeitsstunden für die Fahrt sind ein Witz, denn es wird eine Pauschale angesetzt. Diese beinhaltet "pauschal" alle Kosten der Fahrt. Genau wie es das Wort ausdrückt "Fahrtkostenpauschale".

Das ist so nicht richtig.

Eine "Fahrtkostenpauschale" beinhaltet die Fahrkosten, wie der Name schon sagt.

Fahrkosten sind die durch die Fahrt entstehenden Kosten, also die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs, oder der Bahn, Bus, was auch immer.

Da kann man entweder pro Kilometer abrechnen, tatsächliche Strecke. Oder man macht eine Pauschale.
Die Pauschale hat den Vorteil, daß man nicht erst mühsam ermitteln muss, wie weit der Weg exakt war. Wobei das heute dank Google Maps auch nicht mehr wirklich mühsam ist, sondern meistens auf 100 Meter genau mit wenigen Mausklicks erledigt ist.

Der Zeitaufwand während der Fahrt ist damit nicht gemeint.

Es stellt sich aber die Frage, ob dem Kunden bei Auftragserteilung die tatsächlichen Kosten rechtzeitig bekannt gemacht worden sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Man müsste man die genauen AGB prüfen.
Die AGB des Elektrikers?? :augenroll:
Zitat (von eh1960):
Eine Fahrtkostenpauschale von 49,50€ wirft die Frage auf, wie weit der Elektriker da denn fahren musste.
Unsinn. Du hast selbst breit hergeleitet, warum man auch ne Pauschale nehmen kann.
Aber 1 Std. fürs Fahren + 1 Fahrtkostenpauschale ist nicht korrekt.
Zitat (von eh1960):
Das ist so nicht richtig.
Doch, die Antwort ist richtig. Beides geht nicht.
Zitat (von eh1960):
ob dem Kunden bei Auftragserteilung die tatsächlichen Kosten rechtzeitig bekannt gemacht worden sind.
Unsinn. Der Kunde hat vermutlich den Elektriker angefragt, der hat angeboten, der Kunde hat beauftragt.

Ich wüsste nicht, wonach der Elektriker dem Kunden die tatsächlichen Kosten bekannt machen müsste und was rechtzeitig ist, auch nicht.
Da der TE sich in seinem Backofen vergräbt, hat er sich vermutlich ordentlich rüberholen lassen... ohne Schriftstück, was man Vertrag nennen könnte...oder einfach *Kostentransparenz*.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Zeitaufwand während der Fahrt ist damit nicht gemeint.
Ich habe mich geirrt. An- und Abfahrtskosten sowie Arbeitslohn dafür dürfen ohne vorherige Vereinbarung gar nicht mehr berechnet werden!
Dazu wurde bereits 2014 der §312a geschaffen.

https://www.handwerk.com/anfahrtskosten-nie-mehr-ohne-vorwarnung
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/handwerker-darf-an-und-abfahrt-berechnen
https://www.billomat.com/magazin/handwerker-fahrtkosten/

Wenn es im Vorfeld darüber keine Information gab, dann darf hier also lediglich der vereinbarte (oder ortsübliche) Arbeitslohn für die 2 Stunden der vereinbarten Tätigkeit abgerechnet werden. Sonst nix. Kein Arbeitslohn für die Anfahrt und keine Fahrtkosten-pauschale.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
An- und Abfahrtskosten sowie Arbeitslohn dafür dürfen ohne vorherige Vereinbarung gar nicht mehr berechnet werden!
Wir kennen doch keinen Millimeter irgendeiner Vereinbarung. uU braucht er gar nichts zu bezahlen?

Zitat (von -Laie-):
Ich würde hier also den unstrittigen Teil bezahlen und es bei den Arbeitskosten für die Fahrt auf eine Klage ankommen lassen.
Ablauf: Mahnbescheid - Widerspruch - Gericht
Welcher Teil könnte nicht unstrittig sein?

-warum 2 Stunden für solche Aktion---hat der TE die Zeit notiert, einen *Stundennachweis* unterschrieben?
-welcher Vertrag wurde vereinbart?
-was könnte der TE beweisen zur (evtl. fehlenden) Info über die Kosten?

Ein Kläger würde evtl. der Elektriker sein, oder? Diesem schreibst du schon mal den Ablauf her?

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
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(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Teil könnte nicht unstrittig sein?
Das muss der Fragesteller selbst wissen.

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