Hallo liebe Leute,
Ich bin wirklich auf 180.
Gerade eben war ein Elektriker da.
Er sollte den Herd und den Backofen anschließen.
Herd und Backofen wurde angeschlossen.
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.
Arbeits Stunden betragen 2 Stunden für das und noch wurde 1 Stunde insgesamt für an und Abfahrt.
2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden)
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)
Bezahlen werde ich voraussichtlich 300€ für das schließen eines Herds und eines Backofen….
Zudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens
Das kann doch nur Wucher sein?!
-- Editiert von appleboy5623 am 12.10.2021 11:02
Wucher beim Herd anschliesen
12. Oktober 2021
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Frage vom 12. Oktober 2021 | 10:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucher beim Herd anschliesen
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 11:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Aha. 1. Was hast du beauftragt? 2. Was hat er angeboten? 3.Was hast du als Auftraggeber bestätigt? 4. Was hast du nach Abschluss der Arbeiten unterschrieben?ZitatEr sollte den Herd und den Backofen anschließen. :
Wo siehst du Wucher? In welchem Posten?ZitatDas kann doch nur Wucher sein?! :
Was meinst du damit?ZitatZudem Kabel in eine kleine Box gelegt. :
1 Herd und 1 Backofen--- liest sich wie: 2 Geräte anschließen.
#2
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 12:49
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Der ist ja witzig.Zitat1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren) :
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)
Ich sehe hier etwa 180€ die du wohl wirst bezahlen müssen. Die Arbeitsstunden für die Fahrt sind ein Witz, denn es wird eine Pauschale angesetzt. Diese beinhaltet "pauschal" alle Kosten der Fahrt. Genau wie es das Wort ausdrückt "Fahrtkostenpauschale".
Ich würde hier also den unstrittigen Teil bezahlen und es bei den Arbeitskosten für die Fahrt auf eine Klage ankommen lassen.
Ablauf: Mahnbescheid - Widerspruch - Gericht
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 14:39
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatZudem Kabel in eine kleine Box gelegt. :
ZitatWas meinst du damit? :
Wahrscheinlich die Herdanschlußdose.
ZitatZudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens :
Nein, wie `Laie` schon sagte ist dies nicht rechtens. Wenn du vor Auftragsvergabe nicht informiert wurdest, dass überhaupt Fahrtkosten anfallen und berechnet werden, sind diese auch nicht zu zahlen.
gruß charly
#4
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Übrigens kann man derlei steuerlich absetzen: https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Handwerkerleistung
#5
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 15:29
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Das stimmt nur halb. Gerichte haben bereits entschieden, dass wenn dies ortsüblich ist solche Anfahrtskosten in ortsüblicher Höhe auch bezahlt werden müssen.ZitatWenn du vor Auftragsvergabe nicht informiert wurdest, dass überhaupt Fahrtkosten anfallen und berechnet werden, sind diese auch nicht zu zahlen. :
#6
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1037 Beiträge, 179x hilfreich)
wahrscheinlich hast du den Elektriker übers Internet bestellt. Es gibt da einige unseriöse Angebote und ich nehme an, du hast so eines gewählt. Erkennbar am Impressum bzw an einer 0800er Nummer.
Herd anschließen und Ofen dürften normalerweise 100 - 150 kosten.
Solltest du den Elektriker auf einer Internetseite gefunden haben, kann es gut sein, dass die jemand anderen schicken zu anderen Konditionen und dafür nicht Haften.
#7
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
ach was... hoffentlich hat der die Kabel nicht nur eingelegt...ZitatWahrscheinlich die Herdanschlußdose. :
In welcher Form sollte/müsste ein Handwerker einen Auftraggeber vor Erbringung einer Leistung über die Zusammensetzung der Kosten aufklären/informieren?
Fraglich ist doch eher, was hat der TE angefragt, was wurde ihm angeboten und was hat er dann beauftragt und zur Zahlung vereinbart ?
Ein kleiner Vertrag auf Papier ist meist hilfreich.
Wucher schreien ist ja einfach.
------------------------------------
Haben wir denn zur Zeit --normalerweise---? Stehen die Handwerker normalerweise an der Hausecke und warten auf poplige Aufträge?ZitatHerd anschließen und Ofen dürften normalerweise 100 - 150 kosten. :
Dass die reine Arbeitszeit für diesen Akt überhaupt 2 Std. gedauert haben soll, ist ja schon merkwürdig genug.
Auf 300,- kommt man aber so oder so nicht.
-------------------------------------------
Das war seine Temperatur ---ZitatIch sehe hier etwa 180€ die du wohl wirst bezahlen müssen :
#8
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 17:59
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
1. Fahrzeit nach Stunden und Fahrtkostenpauschale gleichzeit ist falschZitat2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden) :
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)
Bezahlen werde ich voraussichtlich 300€ für das schließen eines Herds und eines Backofen….
2. Wie Du auf 300 Euro kommst ... 255 Euro wäre die Summe der o.g. Positionen. Ohne die Arbeitsstunden für An-/Abfahrt ergibt sich ca. 190 Euro.
3. Was hat der Elektriker denn zwei Stunden gemacht? Warst Du dabei? Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen ist in max. 30 Minuten erledigt.
#9
Antwort vom 12. Oktober 2021 | 19:16
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:3. Was hat der Elektriker denn zwei Stunden gemacht? Warst Du dabei? Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen ist in max. 30 Minuten erledigt.
Genau das frage ich mich auch. Wenn diese Arbeitszeit nötig war stimmt die Schilderung Herd und Backofen an Herdanschlussdose anschließen einfach nicht.und 55 € Stundenlohn sind auch kein Wucher.
Fahrtkosten: warum wurde denn eine Fa. beauftragt, die soweit weg wohnt ?
-- Editiert von Spezi-2 am 12.10.2021 19:35
#10
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 11:16
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatGerade eben war ein Elektriker da. :
Er sollte den Herd und den Backofen anschließen.
Herd und Backofen wurde angeschlossen.
Zudem Kabel in eine kleine Box gelegt.
Arbeits Stunden betragen 2 Stunden für das und noch wurde 1 Stunde insgesamt für an und Abfahrt.
2 Stunden 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden)
1 Stunde 55€ netto + Mwst (Arbeitsstunden für das fahren)
49,50€ netto Mwst ( Fahrkostenpauschale)
Der Stundensatz ist normal, eher im unteren Bereich.
Eine Fahrtkostenpauschale von 49,50€ wirft die Frage auf, wie weit der Elektriker da denn fahren musste. Bei 0,30€/einfacher km kommt man auf eine Entfernung von 82,5km. Wieso lässt man einen Elektriker aus Hamburg kommen, wenn man in Travemünde wohnt? Oder umgekehrt. (Wobei... beim heutigen Handwerkermangel ist das ja vielleicht gar nicht völlig abwegig.)
An- und Abfahrtszeit kann selbstverständlich berechnet werden, aber hat der Elektriker tatsächlich zwei Stunden für das Anschließen gebraucht?
Zitat:Zudem ich nicht aufgeklärt wurde dass die Fahrtkostenpauschale und Arbeitsstunden für die Fahrt zusammenkommen. Ist das so rechtens
Man müsste man die genauen AGB prüfen. Das macht dann ein Anwalt. Oder eine Verbraucherzentrale. Die Fahrtkostenpauschale deckt die Fahrtkosten (Fahrzeug, Kraftstoff, etc.). Die Arbeitsstunden für die Fahrt decken die Lohnkosten bzw. die Arbeitszeit, die der Elektriker im Auto saß. Für den Elektriker sind "Anfahrt 30 Minuten, 120 Minuten Arbeitszeit, Abfahrt 30 Minuten" nun mal 180 Minuten Arbeitszeit. Er fährt ja nicht in seiner Freizeit oder Pause zum Kunden.
Zitat:Das kann doch nur Wucher sein?!
Von "Wucher" sind wir da noch ein Stück entfernt. Man könnte sich aber auch mal an die zuständige Innung wenden, die kann etwas sachkundiges dazu sagen, wie lange eigentlich die gemachte Arbeit dauern darf.
#11
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 11:21
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatDie Arbeitsstunden für die Fahrt sind ein Witz, denn es wird eine Pauschale angesetzt. Diese beinhaltet "pauschal" alle Kosten der Fahrt. Genau wie es das Wort ausdrückt "Fahrtkostenpauschale". :
Das ist so nicht richtig.
Eine "Fahrtkostenpauschale" beinhaltet die Fahrkosten, wie der Name schon sagt.
Fahrkosten sind die durch die Fahrt entstehenden Kosten, also die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs, oder der Bahn, Bus, was auch immer.
Da kann man entweder pro Kilometer abrechnen, tatsächliche Strecke. Oder man macht eine Pauschale.
Die Pauschale hat den Vorteil, daß man nicht erst mühsam ermitteln muss, wie weit der Weg exakt war. Wobei das heute dank Google Maps auch nicht mehr wirklich mühsam ist, sondern meistens auf 100 Meter genau mit wenigen Mausklicks erledigt ist.
Der Zeitaufwand während der Fahrt ist damit nicht gemeint.
Es stellt sich aber die Frage, ob dem Kunden bei Auftragserteilung die tatsächlichen Kosten rechtzeitig bekannt gemacht worden sind.
#12
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Die AGB des Elektrikers??ZitatMan müsste man die genauen AGB prüfen. :
Unsinn. Du hast selbst breit hergeleitet, warum man auch ne Pauschale nehmen kann.ZitatEine Fahrtkostenpauschale von 49,50€ wirft die Frage auf, wie weit der Elektriker da denn fahren musste. :
Aber 1 Std. fürs Fahren + 1 Fahrtkostenpauschale ist nicht korrekt.
Doch, die Antwort ist richtig. Beides geht nicht.ZitatDas ist so nicht richtig. :
Unsinn. Der Kunde hat vermutlich den Elektriker angefragt, der hat angeboten, der Kunde hat beauftragt.Zitatob dem Kunden bei Auftragserteilung die tatsächlichen Kosten rechtzeitig bekannt gemacht worden sind. :
Ich wüsste nicht, wonach der Elektriker dem Kunden die tatsächlichen Kosten bekannt machen müsste und was rechtzeitig ist, auch nicht.
Da der TE sich in seinem Backofen vergräbt, hat er sich vermutlich ordentlich rüberholen lassen... ohne Schriftstück, was man Vertrag nennen könnte...oder einfach *Kostentransparenz*.
#13
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 13:26
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Ich habe mich geirrt. An- und Abfahrtskosten sowie Arbeitslohn dafür dürfen ohne vorherige Vereinbarung gar nicht mehr berechnet werden!ZitatDer Zeitaufwand während der Fahrt ist damit nicht gemeint. :
Dazu wurde bereits 2014 der §312a geschaffen.
https://www.handwerk.com/anfahrtskosten-nie-mehr-ohne-vorwarnung
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/handwerker-darf-an-und-abfahrt-berechnen
https://www.billomat.com/magazin/handwerker-fahrtkosten/
Wenn es im Vorfeld darüber keine Information gab, dann darf hier also lediglich der vereinbarte (oder ortsübliche) Arbeitslohn für die 2 Stunden der vereinbarten Tätigkeit abgerechnet werden. Sonst nix. Kein Arbeitslohn für die Anfahrt und keine Fahrtkosten-pauschale.
#14
Antwort vom 13. Oktober 2021 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wir kennen doch keinen Millimeter irgendeiner Vereinbarung. uU braucht er gar nichts zu bezahlen?ZitatAn- und Abfahrtskosten sowie Arbeitslohn dafür dürfen ohne vorherige Vereinbarung gar nicht mehr berechnet werden! :
Welcher Teil könnte nicht unstrittig sein?ZitatIch würde hier also den unstrittigen Teil bezahlen und es bei den Arbeitskosten für die Fahrt auf eine Klage ankommen lassen. :
Ablauf: Mahnbescheid - Widerspruch - Gericht
-warum 2 Stunden für solche Aktion---hat der TE die Zeit notiert, einen *Stundennachweis* unterschrieben?
-welcher Vertrag wurde vereinbart?
-was könnte der TE beweisen zur (evtl. fehlenden) Info über die Kosten?
Ein Kläger würde evtl. der Elektriker sein, oder? Diesem schreibst du schon mal den Ablauf her?
#15
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 14:52
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Das muss der Fragesteller selbst wissen.ZitatWelcher Teil könnte nicht unstrittig sein? :
Und jetzt?
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