Zahlung auf Vorkasse ändern

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
SkyLynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung auf Vorkasse ändern

Hi,
angenommen es wurde ein Angebot über eine Planungsleistung ausgestellt,
dieses Angebot wurde aktzeptiert, in der Zwischenzeit wurde aber eine andere Auftragsarbeit nur nach mehrfacher Zahlungerinnerung und Mahnung bezahlt und hierbei auch noch Abstriche in der Gesamtsumme gemacht
Kann die Ausführung der Leistung gegen Vorkasse verlangt werden wenn die Zahlungmoralitäten des Auftragsnehmers schlecht sind und ein wiederholtes Problem zu erwarten ist auch wenn diese nicht bereits im Angebot ausgemacht wurde? Oder muss definitiv nach Zug um Zug abgerechnet werden?
Oder besteht womöglich sogar die Möglichkeit die Ausführung zu verweigern obwohl der Vertrag ja durch die Angebotsannahme zustande kam?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das hängt davon ab, auf Grund welcher Bedingungen das Angebot erstellt wurde. Wenn dort Maßgaben zu den Zahlungsmodalitäten, z. B. Hinweise auf VOB o. ä. gemacht wurden, kann Vorkasse kein Thema sein, wenn andere Regelungen vereinbart sind, zumal die Gründe, warum die Zahlung in einer anderen Sache nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte, unbekannt sind. Möglich ist ja, dass die Zahlung dort zu Recht verweigert wurde.



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#2
 Von 
SkyLynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Angebot bezieht sich auf keine VOB oder HOAI sondern ist ein rein kakulatorisches Angebot, ich spekuliere eher auf BGB mit dem Vermögensverhältnissen das der Kunden nicht mehr zahlungsfähig ist

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn BGB gilt, dann können Abschlagszahlungen verlangt werden. Damit kann auch das Risiko des Totalausfalls minimiert werden. Vorkasse für die gesamte Planungsleistung zu verlangen, dürfte m. E. vertragswidrig sein.

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