Bitte nicht stöhnen, aber es ist nicht die genau die gleiche Frage, wie knapp unten drunter.
Der Dachdecker hat bei uns 1999 und 2000 gearbeitet.
Seine Rechnungen gestellt und nach Prüfung durch den Architekten auch ordnungsgemäß bezahlt bekommen.
Ich will sicher keinen abzocken.
Der Architekt hat aber einen kleinen Teil seiner Forderung, nach Rücksprache mit dem Handwerker gekürzt.
Für uns war die Sache damit erledigt.
Juli 2001 flatterte eine Mahnung über eine Rechnung vom 21.12.2000 ins Haus, die wir nie erhalten hatte.
Per Telefon klärten wir mit dem Architekten ab, das die Forderung nicht gerechtfertigt sei und bezahlten nicht, was der Dachdecker auch vom Architekten mitgeteilt bekam.
Zu meiner Überraschung bekommen wir heute 2 (einen für meine Frau und einen für mich) gerichtliche Mahnbescheide ins Haus, mit Datum 26.1.2004/Zustellung 2.2.
Lange Rede, ich weiß, aber jetzt komm ich zum Punkt:
Kann ich mich einfach auf die Verjährung dieser Forderung berufen, den ganzen Sachverhalt von damals wieder dazulegen würde doch ziemlich schwierig werden.
Gelten da eigentlich die 2 oder 3 jährigen Verjährungsfristen?
Wie bekomme ich heraus, wann der Antag auf den Mahnbescheid gestellt wurde?
Ich würde mich über eine Antwort ganz tierisch freuen.
Gruß
Thomas