außerordentliche Kündigung Dienstvertrag

15. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung Dienstvertrag

Hallo,

ich arbeite als Freelaceriin mit einem Vermittler von Aufträgen zusammen. Dieser vermittelt meine Arbeitskraft an seine Kunden weiter. Also min Vertrag (befristet mit Enddatum) besteht nur mit dem Vermittler.
Jetzt hat der Kunde des Vermitllers seinen Vertrag mich betreffend gekündigt. Dies soweit ok, denn geht mich ja vertraglich nichts an.
Jetzt meint mein Vermittler aber aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen zu müssen und benennt den Grund mit der Kündigung seines Kunden.

Frage ist dies ein Gründ für eine außerordentliche Kündigung?

Denn das unternehmerische Risiko liegt ja beim Vermittler.
Ich habe auch vorsichtshalber meinen Vermittler in Annahmeverzug meiner Arbeitsleistung gesetzt.
Meine Verträge "behandeln" den Punkt der außerordentlich Kündigung nicht. Hier gilt dann wohl die Gesetzeslage?

ürde mich über eure Hilfe freuen.

LG Anya

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2109 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von anya99):
ich arbeite als Freelaceriin mit einem Vermittler von Aufträgen zusammen.

NUR mit dem einen?

Zitat (von § 314 Abs.1 Satz 2 BGB):
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Bewerten musst Du das selbst.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127384 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von anya99):
ich arbeite als Freelaceriin

Bedeutet was konkret?
Das behördlicherseits festgestellt wurde, das man einem der unter § 18 Einkommensteuergesetz genannten Berufe ausübt?
Oder verwendet man den Begriff wie viele andere einfach nur falsch?

Im folgenden gehe ich erst mal davon aus, das man den Begriff korrekt verwendet.



Zitat (von anya99):
Jetzt meint mein Vermittler aber aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen zu müssen und benennt den Grund mit der Kündigung seines Kunden.

Es ist eigentlich egal, ob er nun fristlos oder fristgereicht kündigt oder einfach nur nichts mehr vermittelt. Denn es kommt auf das selbe heraus. Man bekommt man keinen Job und auch keine Vergütung.
Es sei denn er wäre so dumm gewesen, hier irgend eine Form von Mindestleistung vertraglich zu vereinbaren.

Hier will er jetzt nicht einmal mehr was vermitteln, also die Geschäftsbeziehung komplett beenden.



Zitat (von anya99):
Denn das unternehmerische Risiko liegt ja beim Vermittler.

Nö, das unternehmerische Risiko liegt beim Unternehmer. Also bei Dir.



Zitat (von anya99):
Ich habe auch vorsichtshalber meinen Vermittler in Annahmeverzug meiner Arbeitsleistung gesetzt.

Ein Vermittler vermittelt, er nimmt weder Arbeitsleistung an, noch ist er für die Beschaffung einer bestimmten Arbeitsleistung in Art und Umfang oder die Bezahlung verantwortlich.

Es sei denn er wäre so dumm gewesen, hier irgend eine Form von Leistung zu versprechen.



Zitat (von anya99):
Meine Verträge "behandeln" den Punkt der außerordentlich Kündigung nicht. Hier gilt dann wohl die Gesetzeslage?

Korrekt.

Hilft aber nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Freelancer? Ja im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.

Der Vermittler hat bei mir eine Mindestsumme an Stunden zu eine Stundensatz vertraglich eingekauft.
Diese sind aber nicht erfüllt worden. ich glaube es waren irgendwas um die 480 Stunden im Vertrag.

Auch Kauft der Vermittler meine Sunden ein und Verkauft dies weiter, also mein Vertragspartner ist der Vermittler.

und ich meine mit unternehmerischem Risiko das zischen Vermittler und dessen Kunden. dan habe ich ja keinen Einfluss drauf, nur das ich meine Leistung für den Kunden erbringe.

Ich habe der Kündigung auch binnen 4 Tagen schriftlich widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2109 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von anya99):
Jetzt hat der Kunde des Vermitllers seinen Vertrag mich betreffend gekündigt.

Wie ist das zu verstehen?
War der Kunde des Vermittlers mit Ihrer Leistung unzufrieden?
Haben sie eventuell schlecht geleistet?

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#5
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe keine Beschwerden seitens des Kunden erhalten. Auch enthält die Kündigung des Kunden keine Begründung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2109 Beiträge, 447x hilfreich)

Dann sehe ich keinen Grund für eine Kündigung seitens des Vermittlers oder hat er nur die Stunden für den Kunden zurückgenommen und Du kannst Deine Leistung demnächst für einen anderen Kunden des Vermittlers erbringen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er hat meine Leistung nicht anderweitig "verwendet".
Ich habe Ihn auch vorsorglich in Annahmeverzug meiner Leistung gesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35869 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von anya99):
Ich habe Ihn auch vorsorglich in Annahmeverzug meiner Leistung gesetzt.
Der Vermittler als dein Auftraggeber wird reagieren.
Weiteres ergibt sich.
Vorsorglich schon selbst andere Auftragnehmer suchen, wäre mein Vorschlag.
Zitat (von anya99):
Jetzt meint mein Vermittler aber aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen zu müssen
Meint er das nur oder hat er dir schriftlich außerordentlich zu wann gekündigt?

Ob der Grund der Wegfall dieses 1Kunden wichtig genug ist, sehe ich noch nicht.
Eine evtl. vereinbarte Geschäftsgrundlage dürfte auch nicht entfallen oder gestört sein.

Und da es eine Vertragsklausel zu Mindeststunden pro Jahr gibt, könnte die gelten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die Kündigung war außerordentlich und schriftlich.
Der Vermittler hat auch andere Freelancer beim selben Kunden im Einsatz, nur haben die andere Berufe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127384 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von anya99):
Freelancer? Ja im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.

Prima



Zitat (von anya99):
Der Vermittler hat bei mir eine Mindestsumme an Stunden zu eine Stundensatz vertraglich eingekauft.

Wenn die tatsächlich verbindlich eingekauft und nicht nur reserviert wurden, dann muss er diese zahlen. Da dürfte auch die Kündigung nichts helfen.

Zahlen wird er vermutlich ohne Klage jedoch nicht - da ist nur zu hoffen, das er in DE oder zumindest immerhaöb der EU sitzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anya99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für die Aufarbeitung! Der Tipp mit den eingekauften Stunden ist sehr gut und für mich nachvollziehbar.
Und ja ich denke es wird auf eine Klage hinaus laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2109 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die tatsächlich verbindlich eingekauft und nicht nur reserviert wurden, dann muss er diese zahlen. Da dürfte auch die Kündigung nichts helfen.

Abzüglich ersparter Aufwendungen und erzielter Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der jetzt freien Arbeitsstunden ;)
Da bleibt dann vermutlich noch was von 5-10 % der Kosten.

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