handwerkskammer - bitte dringend um hilfe -

19. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
handwerkskammer - bitte dringend um hilfe -

hallo

mein freund hatte mal einen gewerbeschein - von 12/2002 bis Juli 2003.
er hat allerdings kein gewerbe ausgeübt - nachweisbar
2004 wird er plötzlich von amtswegen bei der handwerkskammer eingetragen
hallo? der mann hat gar kein gewerbe zu diesem zeitpunkt gehabt
das ist doch rechtswidrig, man kann doch nicht willkürlich jemanden wo anmelden und rechnungen schicken
eigentlich brauch er doch nicht mal auf behörden reagieren, mit denen er nichts am hut hat -wo kommen wir denn da hin, wenn irgendwelche behörden willkürlich leute belästigen
jedenfalls hat er aber reagiert - er hat freundlicher weise einen antrag gestellt - da nach aussagen der kammer folgendes möglich ist:
erfolgt die abmeldung des gewerbes bei der gemeinde nachweislich zu einem früheren zeitpunkt als die löschung des beitragspflichtigen, so kann auf antrag (dieser wurde gestellt) für die berechnung das datum zugrunde gelegt werden, zu dem die abmeldung bei der gemeinde eingereicht wurde.
somit ist er hier beitragsfrei zu stellen, das- ein gewerbeschein bereits im juli 2003 abgemeldet wurde und die ihn erst 2004 in die HWK eingetragen haben!
hat die gar nicht interessiert
morgen kommt eine vollstreckungsbeamtin!
es ist genau so wie ich es hier mitteile - ich verstehe das nicht,ich bin echt verzweifelt
was kann man denn dagegen tun?!
hat jemand rat?

mfg
yvonne

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Verstehe den Inhalt Deines Beitrags an folgender Stelle nicht:
.".....als die Löschung des Beitragspflichtigen" das kann doch da nicht so stehen,oder? Wie kann man einen Beitragspflichtigen löschen? :???:

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#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus yvonne29,
zuallererst einmal: Die Handwerkskammer und auch die IHK belästigen nicht irgendwelche Leute (wenn es auch manchmal so aufgefasst wird). Wer ein Gewerbe angemeldet hat, kann je nach Gewerbeart in die Pflichtmitgliedschaft der Kammern kommen. Ich nehme an, dass es sich bei Ihnen bzw. bei Ihren Freund nur um ein "handwerksähnliches Gewerbe" handelte, denn wenn er einen Handwerksbetrieb eröffnet hätte, dann hätte er i.d.R. die Meisterprüfung haben müssen und bei den Meistervorbereitungskursen hätte er das gelernt und erfahren, was auf ihn diesbezüglich zukommt.
Wenn man sich also nur in der Gemeinde mit diesem Gewerbe anmeldet, kommt das zeitversetzt zur zuständigen Kammer und dort wird man dann aufgrund der Gewerbeanmeldung eingetragen. Der richtige Weg wäre natürlich gewesen, sich gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung in der Gemeinde auch bei der HwK anzumelden.
"Die Löschung des Beitragspflichtigen" ist dann die umgekehrte Folge: Sie haben die Abmeldung in der Gemeinde getätigt und sind danach entweder durch Ihre verspätete Mitteilung an die HwK oder durch die wiederum zeitversetzte Mitteilung der Gemeinde (über die Gewerbeabmeldung) an die HwK dort als Beitragspflichtiger gelöscht und aus der Handwerksrolle gestrichen worden.
Das ist eigentlich ein ganz normaler und alltäglicher Vorgang. Wie ich oben schon erwähnte darf man halt nicht vergessen, dass es sich bei der Kammerzugehörigkeit nach dem Gesetz (Handwerksordnung) um eine Pflichtmitgliedschaft handelt und man keine Entscheidungsmöglichkeit hat, ob man hier nun beitreten will oder nicht. Deshalb ist das nicht rechtswidrig, was da geschehen ist und auch eine Behördenwillkür ist nicht erkennbar. Anders wäre es dann bei der Innungsmitgliedschaft, diese ist die nächste Stufe als handwerkliche Fachorganisation mit freiwilligem Beitritt.
Ihr offener Beitrag, der nun anscheinend vollstreckt werden soll, wird wohl die Zeit betreffen, in der das Gewerbe tatsächlich angemeldet war und wo dadurch Beitragspflicht bestand. Man geht natürlich verständlicherweise davon aus, dass bei angemeldetem Gewerbe dieses auch betrieben wurde, wer meldet sonst ein Gewerbe mit all diesen Folgen an wenn er es nicht betreibt? :bang:
Da der Sachverhalt nach Ihrer Schilderung nicht ganz einfach zu verstehen ist, können Sie letzte Klarheiten nur durch einen nochmaligen Anruf bei der HwK bekommen. Vermutlich ist es aber so, wie ich es Ihnen zu erläutern versuchte. Um die Zahlung des HwK-Beitrags würden Sie dann nicht herumkommen. :(



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"Sepp"

-- Editiert von nnahoj am 26.11.2008 23:28

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Kurze Berichtigung zur Meinung von Ali Baba:
Wenn Sie ein (handwerkliches) Gewerbe bei der Gemeinde abmelden, geht eine der Benachrichtigungen darüber (genau wie bei der Anmeldung) über das Landratsamt an die zuständige Handwerkskammer. Dort erfolgt dann aufgrund der Gewerbeabmeldung i.d.R. zum Datum dieser Gewerbeabmeldung die Löschung in der Handwerksrolle, damit endet auch die Beitragspflicht bei der Kammer. Die HwK versendet dann eine Mitteilung an den Betroffenen, worin ihm die Löschung mitgeteilt wird.
So ist es zumindest in der HwK München-Oberbayern, der größen HwK in Deutschland und ich nehme an, dass dies bei allen Kammern so gehandhabt wird.;)


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"Sepp"

-- Editiert von nnahoj am 01.12.2008 09:51

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