handwerksrechnung widersprochen...

13. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2065
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Lehrling
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handwerksrechnung widersprochen...

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3 Antworten
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#1
 Von 
fridolin501
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Lehrling
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Der Handwerker kann nach Ablauf der Frist, die er in seiner Rg. gesetzt hat, sofort klagen, aber auch erst nach 1 Jahr oder später.

Hat der Handwerker denn inzwischen etwas in die Wege geleitet?

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Also bei VOB-Verträgen wäre es so, dass man je nach Dauer der Arbeiten (z. B. bis 3 Monate Dauer) nach 12 Werktagen die Schlussrechnung erstellen muss. Wenn der AN das nicht macht, kannst du ihm eine Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist selbst eine Schlussrechnung erstellen lassen (selbstverständlich auf seine Kosten).

Ich weiß nicht, ob es sinnvoll wäre, einfach still zu halten und abzuwarten, ob vielleicht gar nichts mehr kommt. Ich würde da lieber Klarheit haben wollen, zumal du in deinem Fall ja weitgehend abgesichert bist, da ggf. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der AN beweisen müsste, dass er einen Auftrag überhaupt erhalten hat. Das dürfte hier schwierig sein..

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