mündlicher Vertrag - Kunde reagiert nicht

12. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)
mündlicher Vertrag - Kunde reagiert nicht

Hallo,
ich bin selbständig als IT-Dienstleister. Vor kurzem habe ich über ein Inserat beim Arbeitsamt ein Sporthaus kennen gelernt. Beim ersten Gespräch schlug mir der Chef vor, ich solle langfristig ein wichtiges Programm für ihn neu programmieren. Damit ich schon mal Geld verdiene, könnte ich die Website mit Shop einrichten. Parallel dazu habe ich schon dabei geholfen das marode Netzwerk in Gang zu kriegen, als neue Buchhaltungssoftware aufgespielt werden sollte.
Auch musste ich die eine oder andere Hardware ein/ausbauen.
Weiterhin besichtigten wir am ersten Tag noch eine Veranstaltungshalle, in der während einer Veranstaltung Ergebnisse des jetzigen Programms (welches ich innerhalb eines Jahres neu schreiben sollte) auf Video Leinwände gebracht werden müssen.
Wir vereinbarten, dass ich probieren solle, ob das geht.
Dafür gab er mir 4 Wochen Zeit.
Die Woche darauf sollte mir ein Mitarbeiter die Sache genau zeigen.
Das passierte aber nicht, da dieser Mitarbeiter auf einmal im Fahrdienst eingesetzt wurde.
Als ich nach zweieinhalb Wochen einen Termin mit dem Mitarbeiter vereinbart hatte, stellte sich heraus, dass es nicht möglich ist das in der kurzen Zeit so hinzukriegen.
Der Chef sagte, dass es bis zum nächsten Tag perfekt laufen muss, nicht nur so zum Test, wie eigentlich vereinbart war.
Diesen Termin hatte der Chef mir noch nichteinmal mitgeteilt.
Denn ich habe die 2 Wochen an der Website gearbeitet, wofür wir zweitausend Euro Honorar vereinbart hatten.
Jetzt kam ich noch einmal zur Firma, wollte die Website vorführen. In "meinem" Büro saß jedoch schon jemand anderes. Ich fragte den Chef, was los sei.
Er sagte, dass ja nichts passieren würde, ich auf Deutsch gesagt "nichts hinkriege"
Auf meinen Hinweis darauf, dass es rein technisch nicht möglich war, erwiderte er, dass er dass doch nicht wissen kann, er kenne sich doch nicht mit dem Kram aus.
(Weiterhin hatte er mich sogar schon beim Veranstalter denunziert)
Dann sprach ich ihn auf die Internet - Seite an. Jetzt meinte er plötzlich, ich solle ihm erstmal ein Konzept vorstellen.
Dabei habe ich ihm das schon einmal vorgeführt.
Ich sagte okay, dann zeige ich Ihnen das gleich noch mal.
Da meinte er, er hätte keine Zeit, ich solle einen Termin mit ihm vereinbaren. Ich sagte, gut dann schlagen sie vor, wann.
Da sagte er ich solle mich an eine Mitarbeiterin von ihm wenden.
Die wollte mich zurückrufen, was nicht passiert ist.
Auf meinen Rückruf, wurde mir gesagt, die Mitarbeiterin ist gerade krank ich kann erst am 14.02.2006 mit ihr sprechen.
So, nun glaube ich gerne, dass die Mitarbeiterin krank ist,(psychisch, da der Chef Sie einmal so derbe angebrüllt hat - für Sachen, die nicht ihre Schuld waren, bis sie weinte)
und ich habe auch keine Lust mehr auf diesen Typen von Chef.
Er ist total zerstreut und es ist äußerst schwierig mit ihm zu reden, da er max. einen Satz verstehen kann, und wenn man ihn etwas Komplexeres sagen oder fragen will, "rastet" er regelmäßig aus.
Wir haben z.B. schonmal 10 Minuten seine Monologe uns anhören müssen - bloß weil ich den Aktenordner für das Netzwerk haben wollte.
Als ich ihm diesen zurückgab, warf er mir vor, was mir einfiele, diesen in sein Büro zu bringen, er hat genug zu tun, ich stehle seine Zeit.
Ich habe das alles nur mal geschildert, damit man einen Eindruck bekommt, was dort abläuft in der Firma. Dort herrschen wirklich katastrophale Zustände.
Ich möchte gerne den Auftrag abbrechen, und ich denke mir am besten wäre es, ich schicke ihn einfach eine Rechnung über das bisher von mir geleistete (blanko Installation des Shops mit einer fertig eingegebenen Kategorie, welche der Chef vorgab.)(für 250€)
Aber was ist wenn er nicht zahlt? Habe ich bei diesem mündlichen Vertrag überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Chef sagt, er hätte ja (was nicht stimmt) noch nichtmal ein Konzept gesehen geschweige denn einen Auftrag erteilt.
Genauso möglich: Er sagt auf einmal der Auftrag ist noch nicht ganz fertig.
vielen Dank schon mal und sorry für den langen Text!
Huby.


-- Editiert von Huby am 12.02.2006 18:12:01

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16 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie lange bist du selbständiger Unternehmer?
Wenn man mit einem Kunden eine Geschäftsbeziehung eingeht, schließt man einen Vertrag, und zwar schriftlich. In diesem Vertrag werden Leistung und Gegenleistung sowie die gegenseitigen Bedingungen vereinbart.
Da das versäumt wurde und nur mündlich und evtl. etwas Unverbindliches besprochen wurde, sehe ich hier kaum eine Möglichkeit, dass die bisher erbrachte Leistung bezahlt wird. Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg.

Gruß




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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Ich bin schon seit 6 Jahren selbständig, und ja, ich hatte bisher immer Rahmenverträge in denen alles wichtige drinstand.
In diesem Fall lag auch ein Vertrag in der Buchhaltung vor, doch ich musste ja erstmal helfen, daß die Leute dort überhaupt weiterarbeiten konnten.
Weiterhin dachte ich, daß sich doch bald mal ein Zeitpunkt für einen Vertrag finden muss, für die internet-seite war mir das nicht so wichtig,(mein Fehler!) Denn der Chef war ja immer im Stress und ich wollte nicht gleich nerven. Ich habe für das Programm schreiben ein ausführliches Pflichtenheft zur Bedingung gemacht. Da die Erstellung eines Pflichtenheftes selbst schon viel Arbeit ist, habe ich das erstmal nicht gemacht, bin so gesehen auch froh drüber, die Arbeit wäre ja umsonst gewesen.
Ich bin inzwischen einfach nur froh den Kunden los zu sein, wäre aber trotzdem ganz schön, wenn ich nicht nur Lehrgeld dafür bezahle.(In Form meiner Arbeitsleistung)
Na ja, ich denke das läuft dann auf den altbewährten Mahnbescheid raus - Vielleicht sagt sich der Chef dann ja 1 Tag vor Gericht kostet mehr als die kleine Rechnung und bezahlt...
(insofern bei einer GmbH der Chef selber für ein Mahnverfahren vor Gericht erscheinen muss?)


-- Editiert von Huby am 13.02.2006 01:45:20

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#3
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
so nun ist es soweit: Der Kunde schickte mir meine Rechnung zurück, er hätte nie einen Auftrag erteilt.
Was für Möglichkeiten habe ich nun?
Ich überlege, ob ich ein Mahnverfahren einleite. Muss ich jetzt noch Mahnungen verschicken, oder ist der Kunde längst in Verzug, da er der Rechnung widerspricht?
Kurios: Die Buchhaltung rief mich vor ein paar Tagen an, ob ich wüsste wo ein spezieller Ordner lagern würde.
Nebenbei habe ich mich mit der Mitarbeiterin über den Arbeitsplatz unterhalten, Sie stimmte mit mir überein, das es das schlimmste sei, was man bis dato erlebt habe.
Ich besitze die Zugangsdaten zur website, habe eine eigene E-Mail Adresse auf dem Server, der Shop ist auch dort drauf.
Kann ich das als Beweise nehmen für ein Mahnverfahren?
Weiterhin habe ich arbeiten vor Ort verrichtet, dafür gibt es Zeugen, unter anderem die Buchhaltung.
Für die habe ich auch die E-Mail Adressen eingerichtet.
Bin ich im Recht, wenn ich nun diese Arbeiten rückgängig mache? Das heisst auf deutsch die Accounts zu löschen.
Kann ich gegen den Kunden eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung / Betrug machen?
Letzte Frage: (Wegen der unmenschlichen Arbeitsbedingungen) die Gewerkschaft einschalten?
Kann mir eigentlich egal sein, aber mir tun die Mitarbeiter dort wirklich leid.
Danke schonmal im voraus...
Huby.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

du hast die Zugangsdaten zur Webseite und zum Shop? Dann würde ich alles sichern, den Server leerräumen und auf der Einstiegsseite einen Hinweis anbringen "Seite vorübergehend ausser Betrieb" und dann mal der Dinge harren die da kommen. Ausserdem natürlich die Passworte ändern.

Wenn da jemand drauf angewiesen ist und du wirklich die Installation gemacht hast wird der Betreiber wohl zur besinnung kommen.

Denke dass das zwar nicht legal ist; da wäre mir das Hemd aber näher wie die Hose.

Ich frage mich aber schon warum du so was machst. Kein Vertrag - keine Arbeit!!! In der heutigen Zeit, wo viele nur einen dummen suchen, solltest du in Zukunft schlauer sein.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da der Sporthauschef behauptet keinen Auftrag ertelt zu haben, darfst du natürlich den Server stilllegen.
Im übrigen ist es nicht notwendig zu mahnen, da er bereits die Rechnung zurücksandte und erklärte, nicht zahlen zu wollen.
Er ist bereits im Verzug.
Du kannst nun klagen (teurer, aber schneller) oder einen Mahnbescheid senden (billiger aber länger dauernd), ein gerichtlichen Verfahren ist allerdings risikoreich, da nichts Schriftliches vorliegt, es sei denn, die Zeugen bleiben standhaft.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
danke für euer schnelles Posten.
Ich würde sehr gerne den Server stilllegen.
Ich habe aber Angst davor, mich später einer Schadensersatzklage ausgesetzt zu sehen.
Fakt ist, daß ich die E-Mail Postfächer für die Buchhaltung, neu eingerichtet habe, sowie für den Chef (catchall) das Passwort neu vergeben (er konnte sich nicht an das Alte erinnern.)
Weiterhin habe ich div. Arbeiten an Server und Netzwerk vorgenommen. (Bsp. Netzwerkkarte einbauen - Win98 Rechner mit 64(!)MB Arbeitsspeicher auf den neuesten Stand bringen; CD-Rom Laufwerke austauschen etc.(Laufwerke hatte der Auftraggeber selber vor Ort))
Die website selber habe ich um den Eintrag /Katalog erweitert.
Wenn ich nun die Postfächer, vor allem das catchall stilllege, hat der Auftraggeber ein grosses Problem.
Einerseits zwingt es Ihn zu handeln, andererseits könnte er mir diese Taten zuschieben mit dem Hinweis, ich hätte nie die Passwörter oder die website in seinem Auftrag verändert.
Da die Stilllegung sich wahrscheinlich Auftragsschädigend auswirken wird, könnte eine recht hohe Summe an Verdienstausfall zustandekommen.
Der Auftraggeber streitet nun ja jetzt schon ab, mir überhaupt den Auftrag erteilt zu haben.
Am Ende stehe ich als Krimineller dar, der sich auf die website gehackt/ "social engeenered" hat.?
Es ist evtl. egal, ob ich wirklich nur die Dinge revidiert habe, die ich dort geleistet habe, egal, ob ich z.B. nur die Buchhaltungs-Postfächer, oder aber sämtliche - auch von mir nicht bearbeitete Postfächer - lösche.
Ich meine damit, daß ich in jedem Fall blöd dastehe, ob ich nun genau alle, explizit von mir vorgenommenen Änderungen entferne, oder einfach alles stilllege.?
Was mir auch noch im Kopf schwebt, ist folgende Frage:
Besteht die Möglichkeit bei einem Anwalt/Notar den Besitz der Passwörter, Daten CD etc. zu dokumentieren, um später genau beweisen zu können, was passiert ist.
Weiterhin habe ich mir überlegt, dem Auftraggeber einen Brief zu schreiben, in dem ich mich für den Irrtum entschuldige, der Meinung gewesen zu sein, die website im Auftrag zu programmieren.
Diesem Brief lege ich eine neue Rechnung bei, in dem ich den wirklichen Auftrag berechne: website programmieren, Erledigung von Netzwerkproblemen, Rechneraufrüstung, Software-Installationen...
Wäre der Auftraggeber auch mit der "neuen" Rechnung in Verzug, oder beginnt die Frist von neuem?
danke im voraus für die Antworten!
Huby

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
Ich habe zwischenzeitlich Schützenhilfe von verdi bekommen. Leider haben die sich auf einen Brief beschränkt, als der Geschäftsführer dann ausdrücklich erklärte er wolle nicht zahlen, versagte verdi mir den Rechtsschutz.
Ich bin jetzt am überlegen, ob ich den Geschäftsführer wegen Betruges anzeigen sollte.
Schließlich hat seine Masche da ja "irgendwie System" -ständig neue Mitarbeiter, erstmal schnell schnell machen, verbindliches wird später (also überhaupt nicht) gemacht.
Weiterhin gibt es ja einen Haufen Zeugen im Betrieb, ich habe mit über 6 Leuten Kontakt gehabt, während der Einrichtung des Netzwerks.
1 Mitarbeiter brannte mir explizit für die website eine CD mit Katalogbildern.
2 Damen aus der Buchhaltung haben von A-Z "miterlebt" wie ich einen 64MB Rechner mit 233MHz fit gemacht habe. Mit dem support telefoniert habe, als die es nicht mehr gerafft haben.
Es waren 2 Mitarbeiter aus externen Firmen vor Ort, mit denen ich jeweils Software installiert b.z.w. Einweisung in Hardware zur TV Darstellung bekam.
1 interner Mitarbeiter hat eine Art Abnahme mit mir durchgeführt - ich habe ihm den webshop gezeigt - und er gab sein okay zur Fertigstellung - im Namen des Chefs.
Problem ist nur, das ich nicht mehr alle Namen weiß, ich habe mir schon überlegt, ob ich nicht einfach nochmal hinfahre, und die Leute direkt Frage, ist doch nicht verboten, oder? (Man kann einfach in den Betrieb hineingehen, es gibt keine verschlossene Tür tagsüber)
Andererseits ist es vielleicht besser eine Strafanzeige wegen Betruges zu stellen?
Findet die Polizei dann die Namen heraus?
vielen Dank schonmal,
Huby.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Hmm, das hört sich nicht gut an, genau das traue ich dem Geschäftsführer zu, daß er lügt - es wären vor allem die Zeugen die evtl. standhaft bleiben und die Wahrheit sagen.
Stimmt es eigentlich, daß es sogar reicht, bei einem Prozess, daß nur der Verteidiger der Firma erscheint? Dieser sagt dann einfach "war nicht so" und der Geschäftsführer erledigt alles mit einem Anruf bei seinem Anwalt kurz vor dem Prozess?

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#11
 Von 
Lasagne1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

moment mal, unter selbständigen gelten auch mündliche verträge. schalte den server ab, und verweise gleichzeitig auf die stillegung von dir aufgrund seines zahlungsverzuges. zu beweisen ist das ja ganz einfach ich gehe mal davon aus das du öfter mit der firma telefoniert hast (rechnung) dann warum solltest du eine hp erstellen ohne auftrag? das produkt bzw. die leistung ist ja vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Sehe ich ja auch so, ich habe ja neben Telefonkontakt auch Fahrscheine, (warum sollte ich ohne Grund dahinfahren)eine eigene E-Mail Adresse mit meinem Nachnahmen, sowie den Zugriff auf den webshop.
Den Server kann ich inzwischen nicht mehr stillegen. Da der Webshop nicht genutzt wird, habe ich von einer Abschaltung nichts.
Tja, ich hoffe ja, daß evtl. einige Mitarbeiter dort für mich Aussagen werden...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

anstatt deine Energie monatelang in einen nicht endenwollenden Thread zu investieren solltest du mal zu Potte kommen.

Scheinbar liegt dir der Part selbstmitleid sehr.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Was für ne Energie?
Ich habe die Sache einfach auffem Zettel und schaue bei ner Antwort rein. Benachrichtigt werde ich ja automatisch.
Und zum zu Potte kommen habe ich 3 Jahre Zeit. Da lass ich lieber nen Thread laufen, der evtl. was nützliches bringt, anstatt gleich richtig Energie und Geld in etwas zu stecken, was dann sehr wahrscheinlich nix wird.
Wo spiele ich hier denn den Part Selbstmitleid aus?
Habe ich hier rumgeheult? Meines erachtens nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

sich hier eine Erste Hilfe in Rechtsfragen zu holen ist sicher ok. Du bist aber mittlerweile in den Pflegefall hinübergeglitten. Spassig ist dies aber sicher für Mitleser.

Wenn du deine Arbeit auch so verrichtest wundert mich das ganze nicht mehr.

Gruß

Dies war mein letzter Kommentar in diesem Thread.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

@gutschigu und @all:
Manchmal ist es Zeit, etwas einzusehen. Wenn ich mir den Thread hier angucke, so ist eigentlich schon alles gesagt, wenn nicht 2x. Schon die 1. Antwort ist das wichtigste Resumée, welches ich mir daraus gezogen habe.
Ich habe Lehrgeld bezahlt, manchmal brauchts 'nen Wink von Aussen, um sich damit abzufinden.
Diese Sache immer wieder aufzuwärmen ändert nichts an den Tatsachen.
Ich danke allen, die sich meinem Problem angenommen haben und erkläre auch meinerseits diesen Thread für beendet. Evtl. kann der Admin ihn ja auch schließen.


-- Editiert von Huby am 26.09.2006 11:34:52

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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