Folgendes ist passiert:
A erstellt auf myHammer einen Auftrag (Bäume fällen). Im Auftragstext wird eine Arbeit ohne Rechnung gewünscht.
Eine Firma B wird der Auftrag erteilt, die Bäume zu fällen. B hat die Summe für die Arbeit per Mail aber als VB ausgestellt (500€). Der Auftragswert laut myHammer-Vertrag beläuft sich auf genau 500€.
Nun stellte sich bei einer Besichtigung heraus, dass B zusätzliches Gerät braucht, welches mit 1000€ zusätzlich zu Buche schlägt.
A verweigert dies und bittet um einen Fälltermin, worauf sich der Auftragnehmer nichtmehr meldet (2 Wochen).
A tritt mit Bestätigung wirksam vom Vertrag über myHammer zurück.
Nach erneuter Ausschreibung der Arbeit auf myHammer meldet sich B und verlangt die Gebühren, sowie droht mit einer Schadensersatzklage.
Fragen:
1) Hat A die Gebühren zu zahlen? Bei Rücktritt von A wurden diese laut myHammer zurückerstattet.
2) Ein Vertrag ist eigentlich nicht zu Stande gekommen?, da 1. Arbeit ohne Rechnung, 2. Die Auftragssumme erhöht wurde und 3. Der Auftragnehmer sich nichtmehr gemeldet hat.
3) Ergeben sich Grundsätzlich Ersatzansprüche Seitens der Firma?
Vielen Dank schonmal!
-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 10:26
myHammer Vertragsrücktritt - Schadensersatz?!
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Im Auftragstext wird eine Arbeit ohne Rechnung gewünscht.
Wie passt das denn zusammen?
quote:
) Ein Vertrag ist eigentlich nicht zu Stande gekommen?, da 1. Arbeit ohne Rechnung,
Zuerst wünscht du Schwarzarbeit, dann willst du das als Grund für den Vertragsrücktritt. Das solltest du näher erklären.
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Er hat den Auftrag angenommen und müsste ihn ausführen. B ist zurückgetreten, das hätte gereicht. Wenn man das beweisen kann ist man aus der Nummer.
Nun ist aber A auch zurückgetreten, daher besteht ein Schadenersatzanspruch, wenn der Auftrag da noch bestand.
Mit etwas Glück kommt der Zoll vorbei und fragt nach der Rechnung für den wohl mittlerweile gefällten Baum.
Schwarzarbeit im Internet nachzufragen ist besonders dämlich.
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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."
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Die Bäume wurden noch nicht gefällt. Der Auftragnehmer hat sich einfach nichtmehr gemeldet, als vom Auftraggeber der Einsatz eines teueren Gerätes verneint wurde. Daraufhin ist der Auftraggeber vom "Vertrag" zurückgetreten.
Außer die Drohung einer Klage, gab es keine Reaktion der Firma.
Kann ein Vertrag unter diesen Umständen "Schwarzarbeit" überhaupt zu Stande kommen? bzw der Auftragnehmer vor Gericht eine Chance haben?
Auch unter dem Punkt, dass sich die Firma nicht an die vereinbarten Kosten gehalten hätte, egal ob eine Rechnung ausgestellt würde oder nicht.
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-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 16:45
-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 16:46
-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 16:47
-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 16:49
-- Editiert fb320019-31 am 08.04.2012 16:50
Selbst "Schwarzarbeit" ist einklagbar. Vor allen ist man als Auftraggeber besonders dumm das als Verteidigung her nehmen will.
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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."
Da hier anscheinend nur "möchtegern Anwälte" ihren Unfug treiben, habe ich meinem Anwalt den Fall übergeben.
Bewundernswert oder auch nicht, dass jeder auf die Schwarzarbeit reagiert, zum Vertraglichen selber aber nichts beitragen kann.
Zitat Anwalt:
"Die Chancen stehen für Sie gut, da Sie den Widerruf über die Plattform getätigt haben. Somit sind Sie an keinen Vertrag mehr gebunden.
Da noch kein Fälltermin feststand und eine Kostenerhöhung laut des myHammer Vertrages nicht vorgesehen war, haben Sie auch keinen Schadensersatz zu leisten.
Ein Vertrag wäre auch bei Schwarzarbeit zu Stande gekommen, allerdings haftet der Auftragnehmer für alle eventuellen Schäden, sowie einem Steuerstrafverfahren falls dies eingeleitet würde."
Ergo->Arbeitnehmer baut Mist->Arbeitnehmer bleibt auf seinem Schaden sitzen + Steuerstrafverfahren.
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Klar so ein Anwalt nimmt den Vortrag der Partei und macht daraus einen Sieg - bis zum ersten Schriftsatz des Gegners
Was aber wenn die du die Auftragsvoraussetzungen falsch beschrieben hast, der Vertragspartner dadurch Aufwendungen hatte
Bei MyHammer: 60cm hoher Bonsai zu fällen
Auftrag bei : 50 Euro erteilt
Als der Baumfäller nach 500km Anfahrt ankam, standen da 6 ca. 30 Meter hohe Eichen im Porzellanladen
Es kommt schon genau drauf an.
quote:
allerdings haftet der Auftragnehmer für alle eventuellen Schäden, sowie einem Steuerstrafverfahren falls dies eingeleitet würde
Bei Schwarzarbeit bekommen beide eins drauf !!
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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."
Der Auftrag war genau beschrieben. Also keine Schlupflöcher oder versteckten Kosten.
Natürlich bekommen beide eins drauf...die Firma kriegt aber bei weitem mehr Probleme...
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quote:
die Firma kriegt aber bei weitem mehr Probleme
Du meist der der den Auftrag abgelehnt hat bekommt mehr als dessen Idee die Schwarzarbeit ist.
Der erklärt einfach das er nicht Schwarz arbeiten wollte, du aber die MWST sparen wolltest und deswegen den Auftrag abgelehnt hast.......
Aber dein Anwalt wird das für dich regeln :-( Mit oder ohne Rechnung.
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