nach Pfusch Flachdach undicht - Dachdecker ''nicht ansprechbar''

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
chantal63
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
nach Pfusch Flachdach undicht - Dachdecker ''nicht ansprechbar''

Ich habe einen Dachdecker mit der Deckung eines Flachdaches beauftragt. Nach erbrachter Leistung erhielt ich eine ordnungsgemäße Rechnung und zahlte. Unmittelbar danach regnete es an mehreren Stellen ins Haus. Der Dachdecker war nicht mehr ansprechbar bzw täuschte eine Autopanne vor und schickte eine SMS, man solle doch einen anderen Dachdecker beauftragen. Er war wie sich zeigte zwar bei der Handwerkskammer eingetragen, aber laut Auskunft mit Datum 04/2005 insolvent - Insolvenzverfahren mangels Masse eigestellt.
Inzwischen haben sich mehrere kaputtreparierte Stellen gezeigt, der Schaden dürfte bei sachgemäßer Reparatur nun einen 5-stelligen Betrag ausmachen.
Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren ein 'da eine Leistung erbracht wurde'und dies eine zivilrechtliche Angelegenheit sei. Bereits die Kripo fragte wieso ich den Herrn anzeigen wolle - mir würde das nichts bringen. Ich dachte, anderen vielleicht, mir ist bereits eine weitere Geschädigte bekannt, die nun mit ihren drei Kindern im schimmelden Haus lebt.

meine Fragen:
a) wo kann man herausfinden, ob 'versehentlich' nicht doch eine Haftpflichversicherung des Dachdeckers besteht? Ich denke in diesem Zusammenhang darüber nach, dass es ggf wen gibt, der ihn wg der Restschuldbefreiung berät...!? Erfährt man den wiederum über das über das Amtsgericht???
b) kann die Staatsanwaltschaft so einfach ein Ermittlungsverfahren einstellen? Schließlich habe ich nur gezahlt, da eine ordnugsgemäße Rechnung vorlag und ich daher dachte, eine Gewährleistung sei gegeben.

Da ich vermute, dass es pures Glück ist, falls diese Firma noch eine Versicherung hat und der Handwerker kaum den Schaden von sich aus behebt, werde ich als alleinerziehende Mutter nun ein Jahr für die Behebung des Schadens arbeiten müssen...... Einen Anwalt zu bemühen und die Forderungen einzutreiben dürfte müßig sein....

Ich wäre für einen Tip zu den o.g. Fragen sehr dankbar!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
haweka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da werden Sie wohl keine Chance haben:
zu 1)Daten müssten über das Amtsgericht zu bekommen sein, wenn das Insolvenzverfahren allerdings mangels Masse abgelehnt wurde, gibt es gar kein Verfahren. Die Haftpflichtversicherung des Handwerkers wird, sofern erüberhaupt eine hatte, nur die Schäden bezahlen, die durch das kaputte Dach entstanden sind, nicht aber die Reperatur des Daches selbst.Ich würde mal bei der Bank des Handwerkers nachfragen, ob es noch eine Chance gibt, an Geld zu kommen.
zu 2) Es liegt im Ermessen der Staasanwaltschaft ein Verfahren einzustellen, dagegen kann man zwar wiederum rechtlich vorgehen, bringt aber nichts.

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
chantal63
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Sind gute Tips - wenn vermutlich auch nicht viel auszurichten ist....

Was den Betrug angeht, dachte ich der Betrug liegt darin, in dem Wissen, dass man evtl Schäden nicht tragen kann, ein Dach unvollständig (ohne Aufkantungen und korrekten Kaminabschluss) zu decken. Der Mann ist ja Meister und müßte wissen dass es eine Frage der Zeit ist. Und da ich die 2. bin sieht es entweder nach Unzurechnungsfähigkeit oder Absicht aus...

Die Anfrage per Einschreiben nach einer Versicherung wurde nicht beantwortet (fragen musste ich ja zumindest). :-(

Dass nichts zu holen ist - falls nicht rein zufällig eine Versicherung besteht - hat ja die Creditreform-NAchfrage ergeben (8 Offenbarungseide, Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt).

Ist schon heftig, dass man den Mann einfach weiter machen läßt! Bin ja nicht die einzige, die massiven Schaden erlitt.

-- Editiert von chantal63 am 23.01.2006 22:48:16

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#4
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

also ich würde beim Amtsgericht Klage einreichen mit dem Ziel ihn zu verurteilen Auskunft über eine evtl. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehende Haftpflichtversicherung zu geben.

Wenn eine bestanden hat und der Beitrag gezahlt wurde sieht das gar nicht so schlecht aus. Die Handwerkskammer, in dessen Bereich der Betrieb seinen Sitz hatte, wird hier sicher vorab mal beratend und unterstützend helfen.

Ohne Versicherung sieht es aber wohl mehr als schlecht aus.

Gruß

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine Haftpflichtversicherung bezahlt doch nicht den Pfusch, den ein Handwerker an seinem Gewerk verursacht hat!
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
chantal63
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist auf jeden Fall unbefriedigend.

Eine Versicherung des Handwerkers ist wohl nicht vorhanden, wenn es sie gäbe zahlt sie nicht (wann zahlt die dann wohl?).

Eine Straftat ist es auch nicht, der Mann darf weiter machen, da es kein Strafbestand ist - so lange man ihm nicht nachweisen kann, dass er vorsätzlich gehandelt habe.
Ich finde der Mannn hat zwar 'irgendeine' Leistung für sein Geld erbracht - aber die Tatsache, dass er sich als funktionierende Firma ausgibt, die eine Gewährleistung tragen kann, hielt ich für Betrug. Wie gesagt: Vorsatz muss nachgewiesen werden, ausserdem ist so ein Thema für die überlasteten Gerichte uninteressant (sagt ein nicht betroffener Staatsanwalt).
Jede Ordnunswidrigkeit scheint schärfer verfolgt zu werden....

Ich arbeite nun halt in jeder freien Minute, um möglichst bald den Fehlbetrag (es sind tatsächlich fast 10.000 EUR) wieder da zu haben. Bei der Vorstellung, dass ich dadurch Monate umsonst gearbeitet habe, in der Zeit in der ich mich lieber um Probleme meines Kindes gekümmert hätte, macht mich rasend!.

Das Motto von ikarus02 ist auch meines - aber Menschen die danach leben gibt es leider immer seltener.

Stelle zumindest fest, dass mich dieses Forum vor noch mehr (nutzlosen) Zeitaufwand sowie vor aussichtslosen und teuren Anwaltseinsätzen geschützt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

@ikarus

deine Aussage ist so nicht richtig!

Richtig ist: Die Betriebshaftpflichtversicherung wird für die erneuerung der vom Dachdecker ausgeführten Leistungen nicht aufkommen. Wenn in diesem Bereich etwas nicht in Ordnung ist fällt das in der Regel unter die Gewährleistung die der ausführende Handwerker zu leisten hat. Durch den Konkurs ist dies nun leider nicht mehr zu realisieren.

Aber Schäden (Folgeschäden) die durch nicht sachgemäße Ausführung der beauftragten Leistung an anderen Teilen entstanden sind, sind sehr wohl ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.


Und hier finde ich hat Chantal Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie nimmt an das er nicht versichert war. Warum eigentlich? Weil der Dachdecker es gesagt hat. Vielleicht ist der auch nur zu faul das entsprechend zu regeln. Getreu dem Motto "mir kann ja nichts passieren".

Ich würde alles daran setzen zu erfahren ob, und wenn ja, wo er versichert war.

Ohne diesen Punkt genau geklärt zu haben ist jedes jammern fehl am Platz!



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chantal63
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja... versuch's ja - sorry, sollte evtl nicht jammern bevor ich den Aufwand betrieben habe, ist ja gut - wollte doch wenigstens erkennen lassen, dass ich mir die Beiträge durchlese.
Hab halt noch nicht geschafft o.g. Schritte einzuleiten, muss auf jeden Fall dringend alle Wege beschreiten, die nicht mit zu hohen Kosten verbunden sind. Mir rennt nur die Zeit weg, es ist immer schon zu spät wenn ich mit dem Dringendsten durch bin (bin alleinerziehend und Selbstständigkeit im Aufbau, zudem leider weitere andere schwerwiegende Probleme) und arbeite nach Streichen aller unwichtigen Dinge ohnehin immer bis früh morgens...
So bald ich aber mehr als die o.g. negative Ahnung habe, gebe ich auch hier Feedback.
Der Hauptschaden ist übrigens das ruinierte Dach (wg des Aufhackens der Blasen zerlöchtert und überall mies abgedichtet) und die nasse Dämmschicht darunter. Ich habe das 'Glück' dass fast alles ins Gäste-WC tropft statt in alle Räume. Aber gut für die Differenzierung - muss mal überlegen was nun genau wozu gehört!
Denke mal Anf übernächste Woche sollte ich die HWK / Bank etc befragen zu den Aussichten befragen können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christoph Woehrle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Dame, lieber Herr,

ich bin Journalist beim Stern und schreibe gerade
eine Titelgeschichte zum Thema "Gauner in Latzhosen - Pfusch von Handwerkern".

Dafür suche ich Menschen, die von ihren (schlechten?) Erfahrungen berichten können.

Melden Sie sich doch bitte bei mir.

Danke und schöne Grüße

Christoph Wöhrle

040-3703-3584
0174-9093635
woehrle.christoph_FR@stern.de

Infos zu mir auf:
www.christoph-woehrle.de
sowie
www.stern.de

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