nachträgliche Garantierücknahme

9. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Logiker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Garantierücknahme

Bei meiner elektronisch geregelten Heizungspumpe ging kurz vor Garantieablauf die Elektronik kaputt, die Pumpe selbst lief noch, aber halt immer mit voller Leistung. Der Heizungsbauer erklärte nach Rücksprache mit dem Hersteller, es handele sich um einen Garantiefall und baute eine neue ein.

Jetzt kommt eine Rechnung über eine neue Punpe mit dem Hinweis, der Lieferant sage, die Pumpe sei durch Schmutz im Heizungswasser kaputt gegangen. Nun hat die Pumpe ja nicht festgefressen, sondern die Elektronik hat nicht mehr runtergeschaltet, und die kann ja wohl kaum mit Heizungswasser in Berührung gekommen sein, jedenfalls nicht planmäßig.

Darf sich denn der Heizungsbauer mit jeder noch so dummdreisten Ausrede aus der Garantie schleichen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Klare Sache: Rechnung nicht bezahlen und auf Garantiefall bestehen.

Wenn die Rechnung bezahlt wird, gibt es nur noch den Klageweg (sehr ungünstig, weil teuer, langwierig und unsicher).

Der Heizungsbauer wird bei Nichtzahlung der Rechnung mit der entsprechenden Begründung Nachweise für sein Gespräch mit dem Hersteller bieten müssen, wenn er sein Geld bekommen will.

Ich gehe davon aus, dass der Heizungsbauer die Pumpe sowohl geliefert als auch eingebaut hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
ging kurz vor Garantieablauf die Elektronik kaputt, die Pumpe selbst lief noch

quote:
Der Heizungsbauer erklärte nach Rücksprache mit dem Hersteller, es handele sich um einen Garantiefall

Das könnte man jetzt wie genau beweisen???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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