selbständige Tätigkeit als Verkaufskommissionär - fristlose Kündigung

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
selbständige Tätigkeit als Verkaufskommissionär - fristlose Kündigung

Hallo,

ich bin seit ca. 1,5 Jahren als Verkaufskommissionär selbständig für eine Firma tätig.
Ich habe nun eine fristlose Kündigung erhalten.

aus folgenden Gründen:
1. grobe Verstöße gegen die Vertrags-Regeln (habe ich nicht - ich habe lediglich beabsichtigt und ansatzweise umgesetzt, für alle Verkaufskommissionäre eine Community aufzubauen, über die man Ideen, Anregungen und Lob&Kritik hätte austauschen sollen und nicht gefragt, ob ich das darf)
2. ich hätte die Marke missbraucht (habe ich auch nicht - ich habe lediglich mich als Admin der Community benannt, die den Namen der Firma trägt, für die ich als VK tätig war)
3. unloyale Zusammenarbeit

Da nun - nach Eintreffen der fristlosen Kündigung - eine (pot.) Kundin, die vor der Kündigung die Absicht hatte ein Produkt zur kaufen und womit mir dann eine Verkaufsprov. von über EUR 1.000 zugestanden hätte, mit einem Kaufwunsch auf mich zugekommen ist, frage ich mich, ob die FRISTLOSE Kündigung rechtens ist.

In dem Zusammenhang frage ich mich auch, welche Kündigungfrist denn eine nicht-fritslose Kündigung hätte haben müssen. Im Vertrag ist dazu keine Frist angegeben.

Danke vorab!

Mfg

imo

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ein Blick in den Vertrag wäre da schon hilfreich. Daraus sollte sich ergeben, unter welchen Bedingung wann wie gekündigt werden darf.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:

1. grobe Verstöße gegen die Vertrags-Regeln (habe ich nicht - ich habe lediglich beabsichtigt und ansatzweise umgesetzt, für alle Verkaufskommissionäre eine Community aufzubauen, über die man Ideen, Anregungen und Lob&Kritik hätte austauschen sollen und nicht gefragt, ob ich das darf)


Und wieso nicht gefragt? Mit einem Mitarbeiter der eine Sekundärstruktur anfängt ohne zu fragen möchte ich auch nicht arbeiten

Zitat:
2. ich hätte die Marke missbraucht (habe ich auch nicht - ich habe lediglich mich als Admin der Community benannt, die den Namen der Firma trägt, für die ich als VK tätig war)


Wenn die Community den Namen der Firma trägt dann hast du ohne zu Fragen den Firmennamen verwendet. Über die Nutzung des Firmennamens entscheidest nicht du - sondern die Firma. Und siehe Punkt 1: D hast auch nicht gefragt.

3. unloyale Zusammenarbeit

Zitat:
sehe ich auch so

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden: könnte ich rübersenden. Als PN....

@ cirius32832: also es geht nicht um eine Sekundärstruktur. Lediglich um ein Forum. Müßte ich denn bspw., wenn ich ein Forum für Volkswagen-Fahrer einrichten wollte, VW vorher fragen, ob ich das Forum "Volkswagen-fahrer" nennen dürfte (könnt ja sein, will ich nicht ausschließen)? Was wäre, wenn ich es vowa-fahrer" genannt hätte?

und im weiteren, geht es bei antworten hier nicht darum, zu ermessen was rechtens ist und was nicht und weniger darum, wie man "emotional" zu einem Sachverhalt steht? Dies bezieht sich auf "Mit einem Mitarbeiter der eine Sekundärstruktur anfängt ohne zu fragen möchte ich auch nicht arbeiten".

Grüße
imo

0x Hilfreiche Antwort

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