waschmaschine - garantie betrug

3. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
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(81 Beiträge, 9x hilfreich)
waschmaschine - garantie betrug

hallo zusammen,

folgendes problem:
ich habe im märz bei redcoon eine waschmaschine gekauft. diese tat nun letzte woche ihren dienst nicht mehr (pumpte nicht ab) und so rief ich dort an um meine garantieansprüche geltend zu machen.

die terminvergabe ging auch recht flott. eine firma namens "technik service24" sei vertragspartner bzw würde sich die maschine ansehen.

am 26.11. kam der techniker auch. nach 2 minuten war klar: flusensieb sauber - aber dahinter im pumpenflügel (welcher für mich gar nicht zugänglich ist) befand sich ein kleines stück folie (2x2xm) was wohl noch von der verpackung der maschine übrig blieb bzw. sich aus unerfindlichen gründen im gerät eingenistet hatte.

lange rede kurzer sinn.. garantieansprüche hätte ich somit keine - eigenverschulden - rechnung über 100,91 euro - aufwiedersehen.

ich redete auf den techniker ein, fragte wie sich denn die rechnung zusammen setzt, woher er käme.. welche anfahrt man mir berechnet und wie er überhaupt heißt. zu all dem wollte er mir keine auskunft geben.
nachdem ich den hörer schon in der hand hatte, nannte er mir dann zähneknischend seinen namen. auf meine frage, woher er eigentlich käme, erhielt ich die antwort "aus der umgebung".. ich bat um genauere angaben und nach dem er auch diese auskunft ablehnte zählte ich ihm stur und bestimmend alle städte im ruhrgebiet auf. als ich "dortmund" nannte, nickte er. da ich in bochum lebe (10 min autofahrt bis dortmund) fragte ich ihn erneut wieviel er für die anfahrt berechnet hat, da dies aus der rechnung nicht hervorgeht. er murmelte 80 euro. für die 2 minuten folie entfernen 20 euro. ich lehnte die zahlung der rechnung ab und teilte ihm mit dass ich widerspruch einlege.
nachdem der techniker meine wohnung verlassen hatte, rief ich seinen chef an und erzählte ihm die geschichte. auch von ihm die auskunft: legen sie schriftlich widerspruch ein, was ich umgehend tat.
heute nun die antwort der firma ".. teilen wir ihnen folgendes mit: unser techniker entfernte einen fremdkörper im pumpenflügel. für eigenverschuldung übernehmen wir keine haftung. eine eventuelle kulanz ist nur über den verkäufer der ware möglich" gern können sie den betrag in raten zahlen. falls sie dies wünschen bitten wir umgehend um nachricht".

nun meine fragen:

abgesehen von der undurchsichtigkeit/höhe der rechnung - kämpfen oder zahlen?
ich habe vorher selbstverständlich alles was mir möglich war (flusensieb welches sauber war etc) selbst nachgesehen.. hätte ich die maschine selbst geöffnet, hätte ich meine garantieansprüche verwirkt.
selbst wenn mir die geschichte als eigenverschulden ausgelegt werden kann, möchte ich dieser zweifelhaften firma keine 100 euro in den hals werfen.. für was auch? 80 euro anfahrt (die nicht mal so auf der rechnung aufgeführt sind) für 10 km ist mehr als unseriös. die firma ist zudem kein unbeschriebens blatt.. google weiss allerhand zu berichten..

macht es sinn redcoon den fall zu schildern? ist es nun ein garantiefall oder nicht?

über ein paar ratschläge würd ich mich echt freuen ;)

vielen dank
tisuna





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14 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Dazu müsste man ersteinmal die Garantiebedingungen kennen. Denn diese kann der Garantiegeber recht frei festlegen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo harry,

danke für deine antwort.

die bedingungen sind meiner meinung nach wie woanders überall auch:

quote:
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen redcoon bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.

(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen redcoon. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.


das übliche blabla quasi.
das ist ja das problem. ich bin der meinung nicht unsachgemäß bedient zu haben. der verkäufer wird das gegenteil behaupten etc



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Also beanspruchst du gar keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung.


Damit wäre der Verkäufer der erste Ansprechpartner.


Wenn also die Transportsicherungen raus sind und auch sonst ganz sicher kein Bedienungsfehler vorliegt, muss der Verkäufer für die Instansetzung sorgen.




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#4
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

danke für deine antwort harry ;)

also werde ich mich an redcoon wenden und hoffen, dass man das dort auch so sieht.

ich versteh den unterschied zwischen garantie und gesetzlicher gewährleistung nur nicht ganz grade *schäm*



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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
gesetzlicher gewährleistung


Steht dir durch Gesetz beim Händler zu 6 Monate muss der Händler beweisen das du schuld bist, die restlichen 1,5 Jahre du dem Händler.

quote:
garantie


gibts freiwillig nach den Bedingungen dessen der die Garatnie gibt

Hast du bereits bezahlt ? Hast du einen Zeugen wo das Plastik war. Der Gegner Redcom wird den Monteur als Zeugen anführen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
ich versteh den unterschied zwischen garantie und gesetzlicher gewährleistung nur nicht ganz grade

Eine Gemeinsamkeit mit 90% der Bevölkerung ... ;)


liest du hier: Unterschied Gewährleistung und Garantie




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo zusammen ;)

danke nochmals für eure antworten!

quote:
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.



tja dann dürfte - wenn ich das richtig verstehe - in meinem fall diese gewährleistungsgeschichte nicht greifen, da das gerät am 25.2. gekauft bzw anfang märz 09 geliefert wurde und ich die maschine somit schon über 8 monate habe.

ich habe heute ein schreiben an redcoon rausgeschickt (incl rechnung/kopien der korrespondenz mit der firma technik service24) und kann jetzt nur abwarten.

quote:
Hast du bereits bezahlt ? Hast du einen Zeugen wo das Plastik war. Der Gegner Redcom wird den Monteur als Zeugen anführen.


nein, ich habe bisher die zahlung verweigert. der monteur wollte das geld direkt abkassieren, aber noch bevor er seinen "dienst" bei mir antrat, sagte ich ihm direkt, dass ich - egal was er sagt/tut - nichts zahlen werde, da ich alles was mir möglich war kontrolliert habe (flusensieb, anschlüsse, trommel etc) bzw. der fehler IN der maschine sein muss, welche ich ja nicht öffnen durfte um meine ansprüche nicht zu verwirken. ich ging davon aus, das ich mich richtig verhalte.
das gespräch mit dem monteur ließ aber schon direkt zu beginn darauf schließen, dass er eine kostenpflichtige reparatur ausführen möchte. deshalb wies ich ihn auch direkt darauf hin, dass ich diese kosten nicht tragen werde, was er unbeeindruckt zur kenntnis nahm. einen zeugen für die geschichte gibt es nicht. meine tochter hat zwar alles "gehört" befand sich aber im wohnzimmer.
was vielleicht noch erwähnenswert ist: der techniker meinte zu mir beiläufig, dass mein verhalten/fragen für ihn schon eine "anstiftung zu einer straftat" darstellen würde. er bat mich die geschichte als das was sie ist hinzunehmen, nämlich eigenvershulden.

sollte redcoon mir nicht helfen können/wollen - wovon ich ausgehe - habe ich denn dann zumindest das recht die höhe der rechnung anzuzweifeln?

zur erinnerung:
der monteur "arbeitete" 1-2 minuten an dem gerät um den "fehler" zu finden. heisst: er holte das flusensieb heraus und entfernte mit einer spezialzange dieses kleine stück folie hinter dem sieb welches im pumpenflügel saß bzw. das den abfluß blockierte.
die rechnung beinhaltet nichts ausser der summe von 100,91 euro.
die maschine hat neu übrigens 149 euro gekostet und war ein auslaufmodell welches es heute bei redcoon gar nicht mehr zu kaufen gibt.

sollte ich mich mit redcoon nicht einigen können, kann ich dann wenigstens etwas gegen die rechnungshöhe unternehmen?

viele grüße und danke nochmals ;)
tisuna


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-- Editiert am 04.12.2009 20:37

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#8
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

so, ich habe neuigkeiten.

redcoon hat sich gerade telefonisch bei mir gemeldet und mir folgendes mitgeteilt: "wir kommen für die reparatur nicht auf dann hätten wir ihnen die maschine ja praktisch geschenkt" DAS sei der einzige grund.damit hätte sich der fall für redcoon erledigt, ich solle der zahlungsaufforderung nachkommen - ende.
mit wem ich gesprochen habe, konnte ich nicht in erfahrung bringen (scheint eine unart geworden zu sein, die frage nach dem namen des gegenübers nicht zu beantworten) die rufnummer war ebenfalls unterdrückt.





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
sollte ich mich mit redcoon nicht einigen können, kann ich dann wenigstens etwas gegen die rechnungshöhe unternehmen?


Wieso die scheint ok zu sein.

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen Redcom hat den Gewährleistungsschaden durch Reparatur anerkannt. Aber ob das klappt.
Man kann ja nicht mehr beweisen das der Schaden beim Kauf bereits vorhanden war, weil recon diesen Repariert hat.

Müsste man mal nen Anwalt fragen

K.

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#10
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die "Garantie" kann auch ein einem Regentag im Herbst erlöschen wenn ein Vogel pfeift. Denn die Bedingungen der "Garantie" legt der fest der Sie ausgibt.
Die Reportage war wohl zu schwierig oder zu schlecht .

Oder sprachen die von "Gewährleistung"

K.



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.12.2012 14:18:38
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

danke nochmals für eure antworten.

ich wollte zwar erst noch einmal eine nacht drüber schlafen, aber ich glaube ich werde meine meining nicht ändern.. bzw das so nicht hinnehmen. selbst wenn ich gegen diese "gummi-garantie" (gewährleistung greift in meinem fall nicht da über die 6 monate hinaus) nicht ankomme, die höhe/art und weise der rechnung ist keines falls ok, da muss ich echt kein fachmann sein um diese abzocke zu erkennen.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Dann solltest du den "deiner Meihnung nach" gerechtfertigten Betrag zahlen. Und danach überlegen ob es sich wegen 50 Euro lohnt verklagt zu werden. Denn die Gegenseite wird wohl klagen, das macht deren Anwalt.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
redcoon hat sich gerade telefonisch bei mir gemeldet und mir folgendes mitgeteilt: "wir kommen für die reparatur nicht auf dann hätten wir ihnen die maschine ja praktisch geschenkt" DAS sei der einzige grund.

Ich würde von denen eine schriftliche Stellungnahme fordern.

Denn 'hätten wir ihnen die maschine ja praktisch geschenkt' ist absolut kein Grund Pflichten aus der Gewährleistung nicht zu erfüllen.

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