es geht um meine schwester , sie hat selber ein auto und hat für ihre tochter ein auto angemeldet, ihre tochter hatte auto in der werkstatt und nicht bezahlt, jezt war ihr auto kaputt und hat es in werkstatt, ihr auto kostet 60 euro reperatur , würde sie ja gleich bezahlen jezt behält aber werkstatt auto ein bis ihre tochter bezahlt hat, darf sie das
werkstatt behält auto als pfand
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitates geht um meine schwester , sie hat selber ein auto und hat für ihre tochter ein auto angemeldet, ihre tochter hatte auto in der werkstatt und nicht bezahlt, jezt war ihr auto kaputt und hat es in werkstatt, ihr auto kostet 60 euro reperatur , würde sie ja gleich bezahlen jezt behält aber werkstatt auto ein bis ihre tochter bezahlt hat, darf sie das :
Was genau ist jetzt die Frage?
Bitte mal etwas strukturierter und deutlicher Schreiben...
Danke.
Ich empfehle mich.
Zitat:darf sie das
Ja.
Nennt man Händlerpfandrecht.
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Zitatbis ihre tochter bezahlt hat, darf sie das :
Nein, das darf sie nicht.
gruß charly
die frage war ob die werkstatt jezt das auto einbehalten darf bis meine tochter ihre rechnung bezahlt hat, beide autos laufen auf mich.
Die Tochter schuldet für die Repartur an ihrem Auto 60 EUR.
Grundsätzlich kann die Werkstatt ein Zurückbehaltungsrecht an dem Auto ausüben, bis die Rechnung bezahlt ist.
Zitates geht um meine schwester , sie hat selber ein auto und hat für ihre tochter ein auto angemeldet, :
Zitatob die werkstatt jezt das auto einbehalten darf bis meine tochter ihre rechnung bezahlt hat, :
Ja was denn nun???
ich versuch es nochmal meine schwester michaela hat einen golf ihre tochter caro einen audi, der audi war letzes jahr in der werkstatt rechnung 300 euro nicht bezahlt, jezt musst der golf von michaela in die werkstatt kosten 60 euro, sie wuste nicht das caro noch schulden hat.
jezt gibt werksttt golf nicht raus wegen schulden von caro
hoffe jezt verständlich
Wenn das so ist: den Audi hätten sie behalten dürfen, den Golf natürlich nicht.
Ich würde da hin fahren und die Werksatt mal fragen auf welcher Rechtsgrundlage man ein Fahrzeug wegen Schulden Dritter einbehält. Je nach Antwort eventuell die Polizei anrufen, das die mal eine Streife zur Klärung vorbeischicken (falls gerade eine frei ist).
Ansonsten Einschreiben senden mit kurzer Fristsetzung nach Datum (2-4 Tage + Brieflaufzeit) und Herausgabe fordern. Nach Fristablauf ohne Herausgabe dann zum Anwalt und einstweilige Verfügung erwirken bzw. Klage erheben.
Alternativ, wenn das Auto auf dem Hof steht, hingehen und Auto einfach mitnehmen und Erstschlüssel dann seperat einfordern/einklagen.
auto einfach mitnehmen ist doch diebstahl oder, sowohl der audi alls auch der golf ist auf meine schwester gemeldet aus versicherungstechnischen gründen.
Der rechtmäßige Eigentümer darf in dem Falle sein Eigentum durchaus in Besitz nehmen.
Zitatauto einfach mitnehmen ist doch diebstahl oder, sowohl der audi alls auch der golf ist auf meine schwester gemeldet aus versicherungstechnischen gründen. :
An fremden Eigentum kann man kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Hinfahren, 60€ bezahlen, Auto mitnehmen.
gruß charly
und pfandrecht
Zitatund pfandrecht :
Auch kein Pfandrecht.
gruß charly
Das sogenannte Unternehmerpfandrecht § 647 BGB
ist ein Ausschließlichkeitsrecht und darf nur an dem Gegenstand ausgeübt werden, für den es rechtswirksam erklärt werden kann. Das wäre hier aber das erste bereits herausgegebene Auto.
Das zweite Auto ist gegen Zahlung der 60 € herauszugeben.
Ungeachtet dessen schuldet der Fahrzeughalter die Kosten der Reparatur des ersten Fahrzeugs, und eine weitere Weigerung diese jetzt zu bezahlen, könnte sehr teuer werden.
Die internen Absprachen Mutter gehört das Auto, Tochter fährt es, sollte man auch intern hinsichtlich der Reparaturkosten lösen.
Das Verhalten der Tochter könnte auch strafrechtlich relevant sein.
Berry
Zitat:
Ungeachtet dessen schuldet der Fahrzeughalter die Kosten der Reparatur des ersten Fahrzeugs, und eine weitere Weigerung diese jetzt zu bezahlen, könnte sehr teuer werden.
Das sehe ich nicht so. Der Halter hat nicht unbedingt einen Vertrag abgeschlossen. Der Vertragspartner (also derjenige, der die Karre zur Werkstatt gebracht hat) muss auch zahlen.
Hierbei könnte es sich allerdings um einen strafbaren Eingehungsbetrug handeln, was für die Tochter böse enden könnte.
Dennoch wird sich auch die Firma der Nötigung strafbar gemacht haben.
Ich fasse mal zusammen:
Zitates geht um meine schwester , sie hat selber ein auto und hat für ihre tochter ein auto angemeldet, :
Du hast eine Schwester, welche eine Tochter hat... Also deine Nichte..
Deine Nichte hat bei der Werkstatt eine Rechnung in Höhe von 300 Euro nicht bezahlt?!
Deine Schwester hat eine Reparatur für 60 Euro in Auftrag gegeben.
Zitatdie frage war ob die werkstatt jezt das auto einbehalten darf bis meine tochter ihre rechnung bezahlt hat, beide autos laufen auf mich. :
Hier schreibst du was von deiner Tochter!
Bist du der Vater deiner Nichte? Inzest?
Zitatbeide autos laufen auf mich. :
Also hast du das Auto von deiner Schwester und deiner Nichte, die ja eigentlich deine Tochter ist, angemeldet?!
Zitatauto einfach mitnehmen ist doch diebstahl oder :
Nein, ist es nicht. Du bist der rechtmäßige Eigentümer und darfst dein Auto mitnehmen.
Das bezahlen der Reparatur im Werte von 60,- Euro ist natürlich obligatorisch.
Bzgl. der Rechnung von deiner Nichte bzw. deiner Tochter muss von deiner Nichte bzw. Tochter bezahlt werden.
Hierzu darf die Werkstatt an deine Nichte bzw. Tochter herantreten.
Ich empfehle mich.
ZitatUngeachtet dessen schuldet der Fahrzeughalter die Kosten der Reparatur des ersten Fahrzeugs :
Die Kosten schuldet immer der Auftraggeber.
ZitatDie internen Absprachen Mutter gehört das Auto, Tochter fährt es, :
Sie schreibt doch, dass das Fahrzeug nur auf sie angemeldet ist.
ZitatHierbei könnte es sich allerdings um einen strafbaren Eingehungsbetrug handeln, was für die Tochter böse enden könnte. :
Und da kommt man jetzt wie drauf?
gruß charly
Zitat:Zitat:darf sie das
Ja.
Nennt man Händlerpfandrecht.
Echt jetzt? Wenn die Tochter das Tochterauto in die Werkstatt bringt und die Tochter die Reparatur des Tochterautos in Auftrag gibt, dann sollte doch der Auftraggeber (Tochter) auch Schuldner sein. Auf welcher Grundlage sollte die Mutter für den Reparaturauftrag der Tochter haften? Hätte da die Werkstatt sich nicht bei der Mutter den Auftrag bestätigen lassen müsssen?
**Das es hier um 2 Autos ging, von denen das eine von der Tochter in die Werkstatt gebracht wurde und durch die Tochter diese Reparatur nicht gezahlt wurde, und das andere Auto (der Mutter) danach als Pfand einbehalten werden sollte, ging eindeutig aus der TE hervor. Alles in allem ist diese Forum nicht mehr das was es früher war. Manche User gehen doch recht hochherrschaftlich mit Fragestellern um, denen das Formulieren von Fragen nicht so sicher von der Hand geht. Das ist sehr schade um dieses Forum**
-- Editiert von AltesHaus am 15.07.2016 08:26
Zitat:Zitat:Zitat:darf sie das
Ja.
Nennt man Händlerpfandrecht.
Echt jetzt? Wenn die Tochter das Tochterauto in die Werkstatt bringt und die Tochter die Reparatur des Tochterautos in Auftrag gibt, dann sollte doch der Auftraggeber (Tochter) auch Schuldner sein. Auf welcher Grundlage sollte die Mutter für den Reparaturauftrag der Tochter haften? Hätte da die Werkstatt sich nicht bei der Mutter den Auftrag bestätigen lassen müsssen?
**Das es hier um 2 Autos ging, von denen das eine von der Tochter in die Werkstatt gebracht wurde und durch die Tochter diese Reparatur nicht gezahlt wurde, und das andere Auto (der Mutter) danach als Pfand einbehalten werden sollte, ging eindeutig aus der TE hervor. Alles in allem ist diese Forum nicht mehr das was es früher war. Manche User gehen doch recht hochherrschaftlich mit Fragestellern um, denen das Formulieren von Fragen nicht so sicher von der Hand geht. Das ist sehr schade um dieses Forum**
-- Editiert von AltesHaus am 15.07.2016 08:26
Du hast aber Post 8 von H.v.S. schon gelesen ??
Seb hat ja schon in der ersten Anwort um eine genauere Formulierung gebeten.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 15.07.2016 08:31
was könnte meine schwester jezt noch machen, werkstatt stellt sich sturr und ihre tochter was meine nichte ist intressiert es nicht wirglich
Zitatwas könnte meine schwester jezt noch machen, werkstatt stellt sich sturr und ihre tochter was meine nichte ist intressiert es nicht wirglich :
Hab ich dir in Post 11 schon gesagt!
ZitatAn fremden Eigentum kann man kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. :
Hinfahren, 60€ bezahlen, Auto mitnehmen.
Bei weigerung Polizei rufen.
Es gibt keine Sippenhaft mehr.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 15.07.2016 09:41
polizei gibt aber werkstatt recht
Zitatpolizei gibt aber werkstatt recht :
Mit welcher rechtlichen Grundlage?
privat sache sagen die und wenn man schulden hat darf werkstatt das
Zitatprivat sache sagen die und wenn man schulden hat darf werkstatt das :
Nein, die Werkstatt darf das nicht.
Nehmen Sie Ihren Ersatzschlüssel, fahren Sie zu Werkstatt, zahlen die ausstehenden 60,- Euro und fahren mit dem Fahrzeug nach Hause.
Die ausstehenden 300 Euro sind von der Tochter einzufordern. Nicht von Ihnen oder Ihrer Schwester.
Ich empfehle mich.
das mitt schlüssel geht leider nicht auto ist von werkstatt sicher untergebracht
und anwalt sagt grad am telefon werkstatt darf das , und einfach hollen ist diebstahl
Zitatund anwalt sagt grad am telefon werkstatt darf das , und einfach hollen ist diebstahl :
Wessen Anwalt?
Hingehen, Betrag bezahlen, schriftliche Forderung auf Herausgabe in die Hand drücken. Bei Weigerung klagen.
http://www.iww.de/asr/archiv/kunde-zahlt-nicht-wann-duerfen-sie-die-herausgabe-des-kundenfahrzeugs-verweigern-f20847
-- Editiert von Retels am 15.07.2016 12:06
der anwalt meiner schwester sagt das
Zitat:der anwalt meiner schwester sagt das
Und auf welcher Rechtsgrundlage soll das begründet sein?
Zitat:Das es hier um 2 Autos ging, von denen das eine von der Tochter in die Werkstatt gebracht wurde und durch die Tochter diese Reparatur nicht gezahlt wurde, und das andere Auto (der Mutter) danach als Pfand einbehalten werden sollte, ging eindeutig aus der TE hervor.
Nö, nicht mal im Ansatz.
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