wieviel € Stundenlohn für ungelernte Hilfsarbeiter für Sanitärinstallation

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
pa506008-54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
wieviel € Stundenlohn für ungelernte Hilfsarbeiter für Sanitärinstallation

guten Tag,
wieviel € Stundenlohn darf ein Handwerksmeister für einen ungelernten Hilfsarbeiter, der nur die Lampe hält oder Dinge aus Verpackungen rausholt, also kein Installateur / Monteur ist, verlangen? Bezogen auf Baden-Württemberg.

Er erstellt keinen Kostenvoranschlag, und setzt 55 € netto an, was dem Lohn für einen Gesellen entspricht (ca. 18 € Lohnkosten zzgl. Lohnnebenkosten)

Er begündet dies mit dem allgemeinen Fachkräftemangel einerseits, und andererseits beruft er sich auf die Handwerkskammer. Diese gibt für solche Mitarbeiter keine Stundensätze an, verweist jedoch auf einen nicht näher genannten Tarifvertrag:

Zitat: "der Tariflohn für ungelernte Monteur beträgt nach dem Tarifvertrag aus dem Jahr 2023 = 17,03, weshalb ein Stundensatz von 55 netto bezogen auf das Jahr 2025 nachvollziehbar ist. "

Der Kunde rechnet in keinster Weise mit solchen Kosten, da der Hilfsarbeiter in der ersten Rechnung von vor 2 Monaten die Kosten für den Hilfsarbeiter erst garnicht auftaucht bzw. nur die Kosten für den Meister aufführt. Der Kunde denkt: hmm, ein günstiger Handwerksbetrieb, die beauftrage ich gerne wieder.

Für den Kunden ist dies ein Problem, da der Handwerksbetrieb ihn später mit seiner Vorgehensweise versucht, unter Zugzwang (für eine eilige Arbeit) zu setzen und der Kunde jedoch Liquiditätsengpässe vermeiden möchte.

-- Editiert von User am 13. März 2025 11:32

-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2025 13:45

-- Thema wurde verschoben am 13. März 2025 13:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von pa506008-54):
wieviel € Stundenlohn darf ein Handwerksmeister für einen ungelernten Hilfsarbeiter, der nur die Lampe hält oder Dinge aus Verpackungen rausholt, also kein Installateur / Monteur ist, verlangen?

So viel es ihm beliebt.



Zitat (von pa506008-54):
Er erstellt keinen Kostenvoranschlag

Muss er auch nicht.



Zitat (von pa506008-54):
Der Kunde rechnet in keinster Weise mit solchen Kosten

Warum konkret nicht? Eine Neuigkeit sind diese Kosten ja nun nicht mehr



Zitat (von pa506008-54):
Für den Kunden ist dies ein Problem, da der Handwerksbetrieb ihn später mit seiner Vorgehensweise versucht, unter Zugzwang (für eine eilige Arbeit) zu setzen und der Kunde jedoch Liquiditätsengpässe vermeiden möchte.

Der Zusammenhang zwischen Handwerksbetrieb und Liquiditätsengpässen ist mir nicht wirklich klar.

Aber es steht dem Kunden jederzeit frei, einen anderen Handwerksbetrieb zu beauftragen der mit seien Vorstellungen kompatibler ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

Soweit ich das verstehe hat der Kunde den Handwerker noch nicht beauftragt, sondern dieser hat ihm vorher die Kosten gesagt und nun liegt es am Kunden dies anzunehmen oder auch nicht.

Da sehe ich ehrlich gesagt keine Handhabe ihn zu zwingen zu einem genehmen Preis die Arbeiten auszuführen.

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