Also es geht un Folgendes:
Anfang dieser Woche wurde mir ein schreiben mit einer aktuellen Forderung von knapp 360€ zugesendet.
Die Hauptforderung betrug im Jahre 2018 9,33€ .
Scheinbar hat die *** eine Vollstreckungbescheid den ich nie erhielt.
Somit forderte ich diesen als Kopie an und dieser wurde auch zugestellt.
In der adresszeile dieses Vollstreckungsbefehls steh nur nicht meine exakte Adresse drauf sonder eine Abweichung wie z.b. „Friedrichstraße 33a und Friedrichstraße 33 q".
Was meiner Meinung dazu geführt hat das ich weder Mahnbescheide ner *** erhielt sonst den Bescheid des Amtgerichts Mayen.
Wie kann ich mich wehren und kann mir jemand helfen?
Ein Widerspruch bei der *** habe ich schon zugestellt, scheinbar soll ich noch das Amtsgericht anschreiben und mich auf die nicht Zustellung beziehen.
Hilfeeeee
-- Editiert von Moderator topic am 29. November 2024 18:34
*** Inkasso Vollstreckungsbescheid
29. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2024 | 17:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
*** Inkasso Vollstreckungsbescheid
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#1
Antwort vom 29. November 2024 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (125979 Beiträge, 40573x hilfreich)
#2
Antwort vom 29. November 2024 | 21:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann man also auch als Privatperson durchführen?
Und kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. November 2024 | 01:17
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDie Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann man also auch als Privatperson durchführen :
Nein
Hat Harry doch deutlich geschrieben. Kann nur Gericht machen.
ZitatUnd kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist? :
Es hat den Titel doch zugeschickt?
#4
Antwort vom 30. November 2024 | 22:18
Von
Status: Junior-Partner (5082 Beiträge, 1969x hilfreich)
Zitat:Und kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist?
Das ist gar nicht notwendig.
Falls das Gericht dem Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zustimmt, dann kannst Du als vermeintlicher Schuldner die Einrede der Verjährung erheben.
Das Gericht muss deshalb Deine Frage gar nicht mehr beantworten.
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